Gibt es wieder Nutzungsverbote???? 2021-2022

Rebell @, Samstag, 27.11.2021 (vor 853 Tagen)

Nutzungsverbote für Zweitwohnungen

Am 31. März 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt, die entgegen einer Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen. Das Urteil erklärte die Verfügung als solche nicht für rechtswidrig; es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung für andere Betroffene. In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis und erklärte: „Viele […] verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit.“ Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Beschwerde des Landkreises abwies wurde die Allgemeinverfügung vom Landkreis am 8. April 2020 außer Vollzug gesetzt.

Die Einschränkungen für Zweitwohnungen sind oder waren in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Beispielsweise durften Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zwar bleiben, nach der Abreise aber nicht ohne triftigen Grund erneut einreisen; Zweitwohnungsbesitzer auf den Inseln und den Halligen mussten abreisen. In Bayern waren Fahrten zum Zweitwohnsitz während der Ausgangsbeschränkungen nur mit triftigen Grund gestattet. In Niedersachsen war der Aufenthalt in der Zweitwohnung weiterhin erlaubt, jedoch wurden im März an der Küste landkreisbezogene Nutzungsverbote verfügt.

Ermäßigungen bei der Zweitwohnungssteuer wegen Nutzungsverbot werden bisher abgelehnt!

Wie wird es nun bei der 4 ten Pandemiewelle wohl behandelt?