Erst- und Zweitgrab
BFH vom 1.9.21, Az II 8/20: hat zwar nichts mit Zweitwohnung zu tun, trotzdem interessant.
Ein Zweitgrab ist von der Erbschaftssteuer absetzbar. Voraussetzung: Der Erblasste nutzt es dauernd.
BFH vom 1.9.21, Az II 8/20: hat zwar nichts mit Zweitwohnung zu tun, trotzdem interessant.
Ein Zweitgrab ist von der Erbschaftssteuer absetzbar. Voraussetzung: Der Erblasste nutzt es dauernd.