Erst- und Zweitgrab

Alfred @, Mittwoch, 29.06.2022 (vor 661 Tagen)

BFH vom 1.9.21, Az II 8/20: hat zwar nichts mit Zweitwohnung zu tun, trotzdem interessant.

Ein Zweitgrab ist von der Erbschaftssteuer absetzbar. Voraussetzung: Der Erblasste nutzt es dauernd.