Rückwirkende Ummeldung Wohnsitz

DrStromberg, Samstag, 20.08.2022 (vor 587 Tagen)

Hallo zusammen,

ich lebe seit 2 Jahren von meiner Frau dauerhaft getrennt in einer Mietwohnung in der gleichen Stadt. Mein Aufenthalt war ohne Ausnahme in meiner neuen Wohnung. U.a. den Auszug haben wir jetzt auch in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten.

Jedoch war ich bisher nur an der ehelichen Wohnung gemeldet. Jetzt würde ich beim Einwohnermeldeamt meine jetzige Wohnung rückwirkend als Hauptwohnsitz ummelden. Da ich meine jetzige Wohnung nachweislich nicht als Nebenwohnung genutzt habe, muss ich doch hinsichtlich Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitzsteuer nichts weiter beachten, ist das richtig?

Besten Dank vorab!

Rückwirkende Ummeldung Wohnung

Alfred @, Samstag, 20.08.2022 (vor 587 Tagen) @ DrStromberg

Der Wohnsitz bleibt unverändert.
Das Melderecht unterscheidet zwischen alleiniger Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Hier wohl richtig - wenn auch verspätet - Registrierung mit allriniger Wohnung

Rückwirkende Ummeldung Wohnung

DrStromberg, Samstag, 20.08.2022 (vor 587 Tagen) @ Alfred

Besten Dank für die Info.

Folgende Rückfrage:
Gilt der alleinige Wohnsitz erst ab dem Datum der Ummeldung und bis zur Ummeldung muss ich die Wohnung als Zweitwohnsitz angeben oder rückwirkend für die letzten beiden Jahre?

Danke & Grüße

Rückwirkende Ummeldung Wohnung

Alfred @, Samstag, 20.08.2022 (vor 587 Tagen) @ DrStromberg

Alleinige Wohnung gilt ab Auszug aus der bisherigen gemeinsamen ehelichen Wohnung und dem Einzug in die neue Wohnung (= wenn zutreffend, Datum der rückwirkenden melderechtlichen Registrierung).