Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz Russland

AnjaPabst, Montag, 05.09.2022 (vor 571 Tagen)

Hallo,
ich wohne und arbeite seit ca. 20 Jahren in Russland,
dennoch boten mir Kollegen aus meinem Netzwerk in Deutschland einen Minijob an.
Dazu benötige ich einen Zweitwohnsitz in Dtl.
Meine Fragen sind ganz praktischer Natur.
1. Welche Formulare muss ich wo ausfüllen, und wie kann ich verhindern, dass man mir im Einwohnermeldeamt einen Hauptwohnsitz in Dtl. aufzwingt?
2. Welche Fristen gibt es für den Erhalt einer Steuernummer bzw. Lohnsteuerkarte (die wohl inzwischen nicht mehr auf Karton existiert)?

Für weitere Hinweise bin ich selbstverständlich sehr dankbar.
Viele Grüße
Anja

Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz Russland

René ⌂ @, Freitag, 07.10.2022 (vor 539 Tagen) @ AnjaPabst

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der jeweiligen Gemeinde anmelden. Jede Gemeinde hat dafür im Zweifel ihre Formulare.

Wer nur eine Wohnung in D hat, so ist dies die alleinige Wohnung. Erst bei mehreren Wohnung spricht man von Hauptwohnung, praktisch ist es aber eine. Siehe §21 BMG.

Beziehung der Steuernummer -> kein Fokus dieser Seite. Keine Ahnung.