Studentenzimmer- Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden

thomasm, Samstag, 21.01.2023 (vor 433 Tagen)

Hallo,
ich habe einen “Zweitwohnungssteuerbescheid” erhalten, der Zahlungsaufforderungen von 2019 bis 2022 beinhaltet. (Zahlungsaufforderungen haben mich in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht)

Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”

Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?

kann ich mein Studentenzimmer (welches ich de facto als Hauptwohnsitz nutze) rückwirkend zum Hauptwohnsitz ummelden, um mich so von der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien?

liebe Grüße

Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Alfred @, Samstag, 21.01.2023 (vor 432 Tagen) @ thomasm

Ohne die Satzung zu kennen, lässt sich nur die melderechtliche Frage beantworten:
Wenn das Studentenzimmerzeitlich gesehen die vorwiegend benutzte Wohnung ist, muss es als Hauptwohnung registriert werden. Ob die Kommune das rückwirkend macht und ob sie ggf. ein Bußgeld verhängt, sei dahingestellt.

Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

thomasm, Sonntag, 22.01.2023 (vor 431 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

es geht in dem Fall um München.

Gruß Khang

Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Rebell @, Montag, 23.01.2023 (vor 431 Tagen) @ thomasm

Hallo Alfred,

es geht in dem Fall um München.

Gruß Khang

Oh je mit München - das liegt ja "im Freistaat von Bayern" da zu klagen ist wohl möglich, da ist es eben das gröere Problem denn diese Satzungen wurden nicht vom Freistaat sondern von den Kommunalverbänden ausgearbeitet- dazu noch von der ersten Stunde 2005 rechtswidrig - allerdings über sehr viele Gerichtsverfahren abgeschmettert - ja und dann hat eben mal ein Richter doch noch den Klägern Recht zugesprochen, dass diese Satzungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und und in der Folge wurde diese Kommunen ermuntert - man könnte auch sagen - aufgefordert dieses Urteil von den Kommunen nicht zu akzeptieren -von Gemeindeverbänden und auch von der Regierung über die Landesanwaltschaft (unterstellt dem Innenministerium) -
Es folgte eine Klage von der Gemeinde und die nächste Instanz VGH- München war gezwungen nach Recht und Ordnung (WEisung der Regierung) zu entscheiden.

Welches Glück für die Kommune das Urteil von 1. Instanz wurde aufgehoben und der Steuerehebenden Kummunen Recht gegeben - die Zweitwohnungssteuerbescheide waren als richtig zur Freude aller bayerischen Kommunen- ABER den Richtern (so der Eindruck) war es wohl nicht ganz möglich bis ins letzte Detail nach Recht zu sprechen und haben zum Glück für diese Zweitwohsitzler Revison zugelassen! aso den schwarzen Peter dem BVERWG überlassen.

Die Kläger wurden von einem Anwalt vertreten und scheuten eben das Risiko nicht - es wurde die Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil von VGH- München aufgehoben und somit wurden alle bayerischen Satzungen mit den degr. Staffelungen wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz allesamt geändert werden- !
Inzwischen ist auch die Münchner Satzung wie etwa 40 weitere bayerische Satzungen nur als Änderungssatzung -rechtswidrig - wer also fristgerecht keinen Widerspruch einlegt ist betrogen - so hat eben bei solchen Änderungssatzung Richter Eder VG München enstschieden im Falle Benediktbeuern zur Überraschung von Kläger und Beklagter Gemeinde!

Das traurige daran ist, dass weder dem Klägeranwalt noch dem Verteidiger der Gemeinde aufgefallen war, dass hier in Bayern eine rechtswidrige "Änderungssatzung" zu Grunde lag wo nur der Steuersatz von X auf Y verändert worden ist - der Rest gleichlautend!

Bin gespannt wie Alfred das nun beurteilen wird !!!

Studentenzimmer- Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden

Rebell @, Sonntag, 22.01.2023 (vor 432 Tagen) @ thomasm

Hallo,
ich habe einen “Zweitwohnungssteuerbescheid” erhalten, der Zahlungsaufforderungen von 2019 bis 2022 beinhaltet. (Zahlungsaufforderungen haben mich in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht)

bei solchen Anfragen wäre es sinnvoll die Kommune zu nennen, denn es gibt eben keine einheitliche Linie von Bundesland zu Bundesland total verschieden, da die Zweitwohnungssteur reine Ländersache ist - das hat mit der Bundesrepublik Deutschland nichts zu tunf - gleicht eher in die Zeit zurück wo in ganz Europa auch i Deutschland das Raubrittertum das Leben der unterschiedlichen Regionen weitestgehend bestimmte

Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”

Auch das ist nichts Neues - denn zu einer Besteuerung ist immer ein Bemessungsgrundlage erforderlich - und hier bei der ZwST. ist diese nicht glaubwürdig zu bestimmen - also es muss doch das bestätigen alle Satzungen, der zu besteuernde Aufwand geschätzt werden, da eben alles Andere nicht zu beweisen ist - Gerichte segnen solche willkürlichen Vorgehensweisen auch noch ab, damit diese Betroffenen massenweise geschröpft werden können.

Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?

WElche Gemeinde verzichtet den freiwillig und hebt ohne juristisch vorgetragenen und bewiesenen Grund schon auf -


kann ich mein Studentenzimmer (welches ich de facto als Hauptwohnsitz nutze) rückwirkend zum Hauptwohnsitz ummelden, um mich so von der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien?

Diese Idee ist u.U. die Einfachste und auch erfolgversprechend, da kommt es in erster Linie darauf an ob denn jene Kommune wo Du bisher gemeldet bist mit Erstwohnsitz das sich gefallen lässt - da spielt nun der Kommunale Finanzausgleich die erste Geige- denn nur über die Erstwohnsitzbürgerzahlen hat die Gemeinde eben Anspruch auf diese Zuwendungen, welche in der Regel höher sind , dazu noch ohne größeren Verwaltungsaufwand-
Wenn allerdings ein Kommune der anderen Erstwohnsitzbürger abjagen kann, dann ist es eben eine ganz tolle Angelegenheit.

Selten kommt es vor, dass eine Gemeinde klagt oder wegen Verstoß gegen das Meldegesetz vorgeht, denn die meisten haben selbst Dreck am Stecken und dulden - oft fordern Bürgermeister sogar auf - meldet Euch mit ERstwohnsitz dann verzichtet man auf die Zweitwohnungssteuer Der Versuch ist es in der Regel wert!!!!! eben der kleine Dienstweg
Also Viel Spaß und dazu ! mehr info www.buergernetzwerk-bayern.de


liebe Grüße

Studentenzimmer- Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden

thomasm, Sonntag, 22.01.2023 (vor 431 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Rebell!

Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Alfred @, Sonntag, 22.01.2023 (vor 431 Tagen) @ thomasm

Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”

Sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist: Widerspruch einlegen und dabei die tatsächliche Miete nachweisen (Mietvertrag)--

Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?

Dem Gesetz nach nicht. Trotzdem versuchen (bis spätestens 31.1. beantragen) mit dem Hinweis, dass Bescheid erst jetzt zugegangen und ein Antrag „bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt“ unmöglich war. Ob das erfolgreich ist, sei dahingestellt. Aber dann gibt es immer noch den Rechtsweg.