Satzungen werden rückwirkend geändert

Rebell @, Dienstag, 24.01.2023 (vor 452 Tagen)

Skandalöse Sachlage, wenn eben über hunderte rechtswidrige Satzungen in Bayermn Zweitwohnungssteuerbescheide ergangen sind, die betroffenen Bürger ohne Widerspruch bezahlten müssen sich doch ärgern, wenn sie in Erfahrung bringen - oder was fast nie vorkommt da doch alle Zeitungen sich nicht bereit erklären die Bürger aufmerkam zu machen- wie eben z.Zt. in Bayern wie tausende Bescheide unwirksam geworden wären - hatte man einen Widerspruch erhoben
DAS gibt auf alle Fälle Ärger. Vertrauen der Bürger missbraucht

Noch größer wird aber der Ärger wer doch gegen den Bescheid geklagt hat und Recht bekommt vom Gericht wegen rechtswidriger "Änderungssatzung" der Kommune - siehe in Bayern Benediktbeuern, da waren doch alle sowohl Klägeranwalt als auch angeklagte Gemeindevertreter baff. wie Richter Eder v. VG München feststellte - Die Bescheide sind aufzuheben wegen ungültiger Änderungssatzung.
Damit hat auch das Landratsamt Bad Tölz als kommunale Aufsicht schon vor dem Verfahren beim VG- bei der Bearbeitung bzw. Prüfung des Widerspruchs nicht gerechnet - von dort wurde wegen undefinierbaren Widerspruchsgründen eine Konstenpflichtige Zurückweisung entschieden.
Die Vertreter der Gemeinde konnten es kaum fassen - auch diese waren BAFF

ABER am Ende so einer Geschichte ist es den Kommunen gestattet - was eben keinem Betrüger oder sonstigen Gesetzesbrechern zugestanden wird- rückwirkend eine neue gültige Satzung manchmal bis zu 10 Jahre rückwirkende Satzung zu erlassen, damit diese Gemeinde jene betrügerischen Bescheide erneut nach der nun wirklich gültigen Satzung mit einem neuen Zweitwohnungssteuerbescheid diese Steuerbeträge forden kann, diese dürfen allerdings nicht höher werden wie bei der alten ungültigen Satzung !

Einzig positiver Sachverhalt: Beschäftigung der Gerichte bleibt gesichert und kein Richter wird arbeitslos und schon gar nicht entlassen.