Zweitwohnungssteuer bei befristetem Arbeitsvertrag???

Britta @, Mittwoch, 02.05.2007 (vor 6373 Tagen)

Hallo,
ich habe meinen Erstwohnsitz in NRW und seit Anfang April dieses Jahres meinen Zweitwohnsitz in Göttingen. Bin nun aufgefordert worden, Zweitwohnungssteuer zu zahlen.

Mein Arbeitsvertrag ist jedoch bis März 2008 befristet!
Ist man in diesem Fall verpflichtet, diese Steuer in vollem Umfang zu zahlen>

Viele Grüße
Britta

Zweitwohnungssteuer bei befristetem Arbeitsvertrag???

Christian @, Donnerstag, 03.05.2007 (vor 6373 Tagen) @ Britta

»Hallo Britte,
nur von der Sache her: Ich gehe davon aus, dass Du in NW mit Haupt- und in Göttingen mit Nebenwohnung gemeldet bist.
Die ZWst wird erhoben für die Zeit, in der man die Zweitwohnung innehat - dabei ist es völlig egal vom wem, zu welchem Zweck usw. die Wohnung innegehabt wird. Sie ist ohne Ansehen der Persson - allein für den Zustand „Innehaben einer Zweitwohnung“ zu entrichten. Wenn das bei Dir der Fall ist, wird die Steuer vom 1.5.07 bis 1. April 08 fällig. Aber das müsste eigentliche schon beim Ausfüllen der Steuererklärung deutlich gesagt worden sein und im Steuerbescheid stehen.
Noch Fragen
Gruß