Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Donnerstag, 04.07.2024 (vor 78 Tagen)

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet. Das habe ich jetzt nachgeholt. Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte. Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?

Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika

Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Rebell @, Freitag, 05.07.2024 (vor 77 Tagen) @ Anika

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet.


Dazu die Frage: weiterhin Miete bezahlt ? Vermutlich nicht.

Das habe ich jetzt nachgeholt.

Abmeldebestätigung zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung? oder zu welchem Datum ??

Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte.

Wie muss man das denn verstehen - "hat für 2024 eine Zweitwohnungssteuer erhoben"??
Dazu müsste es auch einen Steuerbescheid zugestellt worden sein ?
Welches Datum hätte denn dieser Bescheid ??

Hast Du diese Steuer auch bezahlt ? denn ohne Bezahlung ist doch eine Rückforderung nicht möglich??

Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?

ohne diese Fragen beantwortet ist es wohl schwer die Lage einzuschätzen !!


Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika

Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Freitag, 05.07.2024 (vor 77 Tagen) @ Rebell

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Entscheidung des BVerwG. Dieses wurde in mehreren Forumseinträgen erwähnt. Kann mir jemand einen Link dazu zukommen lassen oder den konkreten Fall beschreiben? Das würde mir sehr weiterhelfen.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel, deren Mietvertrag bis zum 30.06.2023 lief und die ich wegen meines Jobs damals benötigt habe, nicht abgemeldet.


Dazu die Frage: weiterhin Miete bezahlt ? Vermutlich nicht.

Ich habe meine Zweitwohnung in Kassel zum 30.06.2023 gekündigt. Habe dazu auch die Kündigungsbestätigung der ehemaligen Vermieterin. Hab danach auch keine Miete mehr gezahlt.

Das habe ich jetzt nachgeholt.

Abmeldebestätigung zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung? oder zu welchem Datum ??

Genau, habe mich nachträglich zum 30.06.2023 abgemeldet und noch keine Bestätigung der Stadt Kassel erhalten.

Die Stadt Kassel hat allerdings eine Zweitwohnungssteuer für das 2024 erhoben und mir erklärt, dass ich diese nicht zurückfordern kann, da ich in deren System noch meine Zweitwohnung angemeldet hatte.

Wie muss man das denn verstehen - "hat für 2024 eine Zweitwohnungssteuer erhoben"??
Dazu müsste es auch einen Steuerbescheid zugestellt worden sein ?
Welches Datum hätte denn dieser Bescheid ??


Die Stadt Kassel hat Geld von meinem Konto abgezogen mit dem Buchungstext "ZWEITWOHNUNGSTEUER
2024 244,80 EURO". Daraufhin habe ich mit den Mitarbeitenden gesprochen, die jedoch nicht sehr kooperativ waren und meinten, dass ich die Steuer zahlen muss, weil meine ehemalige Zweitwohnung in deren System noch gemeldet ist und es da keine andere Möglichkeit gebe. Die Wohnung habe ich wie gesagt nachtäglich abgemeldet.

Hast Du diese Steuer auch bezahlt ? denn ohne Bezahlung ist doch eine Rückforderung nicht möglich??

Ich habe die Lastschrift zurückgegeben. Die Abbuchung also rückgängig gemacht. Jetzt möchte ich das aber auch mit denen klären, damit ich nicht zusätzlich noch Bußgeld zahlen muss. Ich bin also auf der Suche nach Argumenten / Fakten, die meine Aussage unterstützen, dass ich keine Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung zahlen muss, in der ich seit einem Jahr nicht mehr wohne.

Ich möchte mich dagegen wehren, da ich schon seit über einem Jahr nicht mehr dort wohne. Habt ihr Hinweise, was ich anbringen kann in meiner Argumentation?


ohne diese Fragen beantwortet ist es wohl schwer die Lage einzuschätzen !!

Ich hoffe das hilft weiter! Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Rebell!


Herzlichen Dank im Voraus und viele liebe Grüße
Anika

Zweitwohnungssteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

René ⌂ @, Donnerstag, 01.08.2024 (vor 50 Tagen) @ Rebell

Ich sehe kaum eine Frage, die hier zur Klärung beiträgt. Anders der Kommentar von Alfred.

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Alfred @, Freitag, 05.07.2024 (vor 76 Tagen) @ Anika

Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.

Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Rebell @, Freitag, 05.07.2024 (vor 76 Tagen) @ Alfred

Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.

Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Hierzu mal die Frage: Was sagt denn der Vermieter dazu?
Wer hat denn nach der Kündigung und Aufgabe der Nutzung danach die Wohnung genutzt??
Vielleicht kann der Vermieter Hilfe leisten ?

Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.

Ja das sind eben "juristische Winkelzüge - wenn es um diese grundsätzliche unseriöse Zweitwohnungssteuer geht" alles Andere als "bürgerfreundlich" eher in Richtung Diskrimminierung
Dabei ist vielfach der Aufwand insgesamt höher als die Erträge!!

mehr dazu ist zu finden in buergernetzwerk-bayern.de - aber nicht hier in diesem Forum!!

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Dienstag, 09.07.2024 (vor 72 Tagen) @ Rebell

Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.

Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.


Hierzu mal die Frage: Was sagt denn der Vermieter dazu?
Wer hat denn nach der Kündigung und Aufgabe der Nutzung danach die Wohnung genutzt??
Vielleicht kann der Vermieter Hilfe leisten ?


Ich habe mit der ehemaligen Vermieterin noch nicht gesprochen, habe allerdings ein Schreiben von ihr, wo drin steht, dass sie meine Kündigung zum 30.06.2023 akzeptiert und einer Verlängerung der Mietdauer ausdrücklich widerspricht.

Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.


Ja das sind eben "juristische Winkelzüge - wenn es um diese grundsätzliche unseriöse Zweitwohnungssteuer geht" alles Andere als "bürgerfreundlich" eher in Richtung Diskrimminierung
Dabei ist vielfach der Aufwand insgesamt höher als die Erträge!!

Ich werde mich mal informieren, ob die nachträgliche Abmeldung schon eingetragen ist und ob ich mit einem Bußgeld zu rechnen habe. Dann überlege ich, wie ich weiter verfahre.

mehr dazu ist zu finden in buergernetzwerk-bayern.de - aber nicht hier in diesem Forum!!

Danke für den Hinweis Rebell und deine Hilfe!

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Rebell @, Mittwoch, 10.07.2024 (vor 72 Tagen) @ Anika

Ich habe mit der ehemaligen Vermieterin noch nicht gesprochen, habe allerdings ein Schreiben von ihr, wo drin steht, dass sie meine Kündigung zum 30.06.2023 akzeptiert und einer Verlängerung der Mietdauer ausdrücklich widerspricht.

folglich könnte eine vernünftige ehrlich Verwaltung einer Gemeinde solchen Hinweis beachten und akzeptieren- da eben bei nachgewiesener "Niht möglichen Nutzung" auch keine Zwst fällig sei.

Wegen Verstoß gegen das Meldegesetz auch noch zusätzlich eine Strafe verhängen ist wohl nicht im Einklang zu bringen, denn welcher Bürgermeister wird denn wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verurteilt?
Es gibt zahlreiche Bürgermeister welche die Empfehlung aussprechen: "Melden Sie sich doch mit Erstwohnsitz an - dann entfällt die Zweitwohnungssteuer!"
Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Gemeinde bei Verstoß gegen das Meldegesetz eine solche Strafe einleitet - wenn ein Bürger eben sich zwar mit Erstwohnsitz anmeldet und nachweislich nicht dort dauernd wohnt - denn damit erhält diese Kommune eben ohne Aufwand eine Berücksichtigung im KFAG - welche u. U. höher ist als die Zwst.
Auf der anderen Seite kommt es häufig vor, dass sich jemand bei der Gemeinde "nachweislich" ordnungsgemäß abgemeldet hat und nach Jahren wird dieser erneut aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen - auch hier müsste eine Verwaltung wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden!!

mehr dazu ist zu finden in buergernetzwerk-bayern.de - aber nicht hier in diesem Forum!!

Rundum die Zweitwohnungssteuer geht es nur noch um das Geld - ob nun seriös oder - rechtswidrig - ???
Es wird künftig wohl sehr spannend wenn eben hunderttausende Widersprüche oder Klagen gegen Grundsteuer (bundesweit) - wo es eben im Grunde um die zu besteuernde "fiktive Miete oder fiktive Bemessungsgrundlage >Bodenrichtwerte< geht welche eben wie auch die Zweitwohnungssteuer nur über eine Schätzung zu Grunde gelegt wird - denn Schätzungen sind eben nicht bewiesen und willkürliche Vorgehensweise rechtlich nicht mehr vertretbar! in einem Rechtsstaat wie Deutschland!

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

René ⌂ @, Donnerstag, 01.08.2024 (vor 50 Tagen) @ Rebell

Blablabla.

folglich könnte eine vernünftige ehrlich Verwaltung einer Gemeinde solchen Hinweis beachten und akzeptieren- da eben bei nachgewiesener "Niht möglichen Nutzung" auch keine Zwst fällig sei.

Was soll die Unterstellung einer nicht "vernünftigen ehrlichen Verwaltung"?

Wegen Verstoß gegen das Meldegesetz auch noch zusätzlich eine Strafe verhängen ist wohl nicht im Einklang zu bringen, denn welcher Bürgermeister wird denn wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verurteilt?

Warum nicht? Es wurden ja auch schon Bundestagsabgeordnete der Falschmeldung beschuldigt.

Es gibt zahlreiche Bürgermeister welche die Empfehlung aussprechen: "Melden Sie sich doch mit Erstwohnsitz an - dann entfällt die Zweitwohnungssteuer!"

Grenzwertiger Satz, ja. Im Zweifel ist die legale Ausflucht: verlagere deinen Lebensmittelpunkt in unser Kaff.

Mir ist kein Fall bekannt, dass eine Gemeinde bei Verstoß gegen das Meldegesetz eine solche Strafe einleitet - wenn ein Bürger eben sich zwar mit Erstwohnsitz anmeldet und nachweislich nicht dort dauernd wohnt - denn damit erhält diese Kommune eben ohne Aufwand eine Berücksichtigung im KFAG - welche u. U. höher ist als die Zwst.

Wenn ich mich nachträglich abmelde, hat das durchaus Auswirkungen. Beispielsweise beim Wahlrecht (noch bei einer Landtagswahl mitzuwählen, obwohl man faktisch nicht wahlberechtigt ist). Aber auch bei der Planung (z.B. Kita-Plätze etc.). Sicher: ein einzelner fällt nicht ins Gewicht. Aber wenn die Zahlen um Größenordnungen falsch liegen, kann das Auswirkungen haben.

Auf der anderen Seite kommt es häufig vor, dass sich jemand bei der Gemeinde "nachweislich" ordnungsgemäß abgemeldet hat und nach Jahren wird dieser erneut aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen - auch hier müsste eine Verwaltung wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden!!

Wozu?

mehr dazu ist zu finden in [..] - aber nicht hier in diesem Forum!!

Die Domain landet nun auf der Badword-Liste.

Rundum die Zweitwohnungssteuer geht es nur noch um das Geld - ob nun seriös oder - rechtswidrig - ???

Natürlich. Bei jeder Steuer oder Abgabe geht es ums Geld. Und?

Es wird künftig wohl sehr spannend wenn eben hunderttausende Widersprüche oder Klagen gegen Grundsteuer (bundesweit) - wo es eben im Grunde um die zu besteuernde "fiktive Miete oder fiktive Bemessungsgrundlage >Bodenrichtwerte< geht welche eben wie auch die Zweitwohnungssteuer nur über eine Schätzung zu Grunde gelegt wird - denn Schätzungen sind eben nicht bewiesen und willkürliche Vorgehensweise rechtlich nicht mehr vertretbar!

Und? Bei jeder neuen Sache wird es klagen geben. Dafür ist der Rechtsweg auch geschaffen worden. Fakt ist: Mit Bodenrichtwerten, die fast 100 Jahre alt sind, ist auch niemanden mehr geholfen. Und den Stein der Weisen hat da auch niemand. Und Wertschätzung von Immobilien ist durchaus ein gängiger Prozess, der auch in anderen Staaten praktiziert wird.

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

René ⌂ @, Donnerstag, 01.08.2024 (vor 50 Tagen) @ Rebell

Hierzu mal die Frage: Was sagt denn der Vermieter dazu?
Wer hat denn nach der Kündigung und Aufgabe der Nutzung danach die Wohnung genutzt??
Vielleicht kann der Vermieter Hilfe leisten ?

Deine Überlegung, wenn ich sie richtig erahne, ist: in der Wohnung meldet sich jemand anderes an, der dann ggf. für die selbe Wohnung Zweitwohnungsteuer entrichtet (oder zumindest gemeldet ist).

Ob so eine Plausibilitätsprüfung tatsächlich stattfindet (oder auch stattfinden kann), kann ich nicht beurteilen.

Aber im Ergebnis macht es keinen Unterschied, denn es ist ja nicht das Thema, ob ihr rückwirkende Abmeldung akzeptiert wird, sondern sie für die rückwirkende Abmeldung Bußgeld bekommen kann.

Ich bin kein Jurist, ich kann nur Vermutungen anstellen. Aber eine verspätete Abmeldung ist ja kein Tatbestand, sich einer Steuer zu entziehen. Im Gegenteil.

Ja das sind eben "juristische Winkelzüge - wenn es um diese grundsätzliche unseriöse Zweitwohnungssteuer geht" alles Andere als "bürgerfreundlich" eher in Richtung Diskrimminierung
Dabei ist vielfach der Aufwand insgesamt höher als die Erträge!!

Solche Meinungen helfen Null weiter.

Zweitwohnungsteuer erhoben für Wohnung in der ich nicht mehr wohne

Anika, Dienstag, 09.07.2024 (vor 72 Tagen) @ Alfred

Zweitwohnungsteuerrechtlich sollte hier das Urteil BVerwG 9 C 6.08 vom13. Mai 2009
greifen.

Auszug:
Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Haken dabei ist die deutlich verspätete Abmeldung der Nebenwohnung, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld (u.U deutlich höher als die ZWSt) belegt werden.

Vielen Dank, Alfred! Das hilft mir sehr weiter. Ich werde mich mal informieren, ob ein Bußgeld verhängt wird und dann weiterschauen, wie ich mit der Zweitwohnungssteuer umgehe. Danke für deine Unterstützung!