Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

flocke @, Samstag, 05.05.2007 (vor 6338 Tagen)

Hallo,

und zwar habe ich folgendes Problem.

Ich bin im November 2006 nach Magdeburg gezogen und habe mich dort dann angemeldet, wollte jedoch meinen Hauptwohnsitz, der nur ein Zimmer bei meinen Eltern darstellt, nicht nach Magdeburg verlegen. Ich komme aus Sachsen-Anhalt.

Nun habe ich dann im Februar ein Formular zugeschickt bekommen, dass ich die Zweiwohnungssteuer Erklärung machen soll und anbei noch einen Antrag auf Stundung.

Ich habe dann die Formulare ausgefüllt und die Stundung beantragt.

Nun ist einige Zeit vergangen und ich habe nun Anfang Mai einen Abgabenbescheid bekommen, ohne jegliche Erklärung, warum mein Antrag auf Stundung abgelehnt worden ist.

Wie gehe ich nun am Besten weiter vor> Was kann ich da machen. Ich habe ja nun einen Monat Zeit, wiederspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Wie mache ich das>
Ich bin Bafög Empfänger und habe als Einnahmen nur Bafög und Kindergeld. Ich habe meine Ausgaben aus der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes genommen und bin ingesamt auf einen negativen Betrag gekommen, wo meine Eltern dann den Rest tragen.

Ich habe das Gefühl, dass der Sachbearbeiter meinen Antrag völlig ignoriert hat.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

DANKE

Liebe Grüße

Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

Christian @, Samstag, 05.05.2007 (vor 6338 Tagen) @ flocke

Hallo Flocke
Dein Gefühl täuscht nicht. Die Magdeburger machen es sich einfach. Inhaber einer Zweitwohnung ist der Inhaber einer Nebenwohnung. Dass dazu auch das Innehaben einer Erstwohnung gehört, ignorieren sie geflissentlich.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten.
- ZWSt zahlen oder
- Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht klagen (denn der Widerspruch wird abgelehnt)
Überprüfen solltest Du auch Deinen Meldestatus, evtl. bist Du falsch gemeldet, denn der Wunsch „den Hauptwohnsitz nicht nach Magdeburg zu verlegen, ist im Melderecht völlig unerheblich. Zum Melderecht steht schon genug im Forum, bitte nachlesen.
Die finanzielle Lage interessiert bei der Steuerpflicht überhaupt nicht.
Noch Fragen>
Gruß

Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

flocke @, Samstag, 05.05.2007 (vor 6338 Tagen) @ Christian

Hey,

also in Magdeburg kann man die Stundung oder die Aussetzung der Zahlung für die Zweitwohnungssteuer beantragen, wenn man nicht in der Lage ist zu zahlen und eine unbillige Härte entsteht.

Und da habe ich halt die Stundug/Aussetzung beantragt.
Dazu steht aber in dem Bescheid, den ich un erhalten habe gar nichts.

Mmh, ok. Wie sieht das mit so einer Klage aus>

Und muss ich erstmal zahlen, oder wie>

In dem Bescheid, dass ich innerhalb eines Montas Widerspruch einlegen kann, aber ich muss trotzdem zahlen.

Bitte helft mir>

Brauche ich einen Anwalt wegen der Klage, wir das ganze nicht nen bisschen zu groß>

Also was mache ich, falls ich verlieren sollte>

Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

Christian @, Sonntag, 06.05.2007 (vor 6337 Tagen) @ flocke

Hallo Flocke,
die Stundung kann man überall bezahlen - dann zahlt man später (mit Zinsen). Aber das hat mit dem Steuerbescheid selbst nicht unbedingt was zu tun. Der gibt nur an, wie viel zu zahlen ist. Und einen Anspruch auf Stundung gibt es nicht - darüber entscheidet die Stadt.
Ein Widerspruch und eine Klage hemmen die Zahlung nicht. Gewinnt man vor Gericht, gibt es das Geld zurück (mit Zinsen und sonstigen Kosten). Verliert man und das Urteil wird rechtskräftig, war es das und man zahlt die Steuer weiter plus die Gerichtskosten usw.
Die Entscheidung, einen Widerspruch einzulegen, macht nur Sinn, wenn man auch bereit ist, zu klagen, denn es ist davon auszugehen, dass die Stadt Magdeburg jeden Widerspruch ablehnt und dafür auch noch eine Gebühr erhebt. Dann wäre man kein Stück weitergekommen.
Was die Klage angeht: Man braucht vor dem Verwaltungsgericht keinen Anwalt und kann das selbst machen. Aber wenn man sich das nicht zutraut, ist man mit einem Anwalt unter Umständen besser bedient.
Noch Fragen>
Gruß

Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

flocke @, Montag, 07.05.2007 (vor 6336 Tagen) @ Christian

Hallo,

also ich habe gerade eben beim Steueramt angerufen und Sie haben gemeint, dass der Bescheid erstmal nichts mit der Stundung zu tun hat. Darüber werde ich später noch einen Bescheid bekommen.

Als ich dann gesagt habe, dass ich Widerspruch einlegen wolle und daher schon gern wissen würde, wie es mit der Stundung/Erlass aussieht hat die Frau vom Finanzservice gemeint, dass sie sich darum kümmern werden und ich dann Bescheid kriege, bevor der Monat zum Widerspruch und zur Zahlung der Abgabe abgelaufen ist.

Ich werde dann in drei Wochen noch mal fragen, was ist, wenn ich bis dahin noch keinen Bescheid erhalten haben sollte.

Wegen einer Klage. Ich selber würde mir dies nicht zutrauen, weil ich auch aufgrund meines Studiums keine Zeit habe, mich mit der Steuerrechtlichen Thematik im detail auseinanderzusetzen und müsste mir daher einen Anwalt nehmen.

Dazu kann ich doch Prozesskostenhilfe beantragen.

Wo müsste ich das machen>
Wann sollte ich das machen>

Nachdem ich den Bescheid über die Stundung bekommen habe>

LG

Ich muss zahlen in Magdeburg - Widerspruch?

Christian @, Montag, 07.05.2007 (vor 6336 Tagen) @ flocke

Hallo Flocke,
die Stundung hat mit dem Steuerbescheid und dem Widerspruch dagegen nichts zu tun, sagte ich ja schon.
Kein Widerspruch gegen den Steuerbescheid = zahlen (ob sofort oder später weit gestundet ist rechtlich egal). Der Steuerbescheid wird dann rechtskräftig.
Gegen den Steuerbescheid vorgehen = Widerspruch - Ablehnung - Klage usw.
Also, Steuerbescheid akzeptieren oder dagegen vorgehen>
Das ist eine Entscheidung, die Du treffen musst. Für den Widerspruch brauchst Du keinen Anwalt, da genügt ein schmaler Satz. Dazu bedarf es auch keiner besonderen Rechtskenntnisse.
Wegen Kosten, Prozesskostenhilfe (die auch abgelehnt werden kann) usw. frage doch ganz einfach mal Yvonne - die ist Anwältin in Halle und kennt sich in der Materie aus. Alles dazu Erforderliche findest Du im Internet bzw. in den Beiträgen des Forums.
Also, entscheide Dich.
Noch Fragen
Gruß