Erst einmal Danke für das Thema. Mir fehlt ein wenig der Kontext, da der Zeitungsartikel nicht mehr existiert bzw. andere Artikel mit Bezahlschranken ausgestattet sind.
Hey Rene da eben von Regiopresse bewusst mit Bezahlschranken ausgestattet- deshalb sind wohl weitere Erläuterungen dazu in www.........................beschrieben
Ich vermute aber, es ging um die Frage, dass man baurechtlich die Nutzung der Nebenwohnungen verbieten wollte, wenn die Eigentümer mehr als die Hälfte des Jahres nicht zugegen sind (was ja der Sinn einer Nebenwohnung ist) und damit würde diese Regelung gegen den Sinn des Meldegesetzes zuwiderlaufen.
ja richtig erkannt - aber Oberstdorf ist wohl die wirklich wirksamere Vorgehensweise - denn es gibt in Bayern schon ähnliche - allerdings so zu vermuten- vom Bayerischen Gemeindetag ausgearbeitete "Testsatzungen" werden auch in Tageszeitungen mit dem Begriff Anti-Zweitwohnsitz-Satzung diskutiert- - wo es eben während der Jahresfrist nach Veröffentlichungen keine Widersprüche = keine Normenkontrollklage - gab und somit als rechtsgültig nicht mehr gekippt werden kann. Bei Oberstdorf erfolgte pünktlich eine Normenkontrollklage beim VGH München.
Auf Grund der Klage bekam man wohl "kalte Füsse" und bot dem Gericht die Heilung an. Dazu wurden die Heilungsargumente wiederholt trotz Aufforderungen nicht geliefert über fast 5 Jahre die Vorlage verschleppt une eine Entscheidung verhindert. Folglich war nur noch der Ausweg innerhalb der v. Gericht angesetzten endgültigen Frist über das Gericht den Klägern eine Abschaffung anzubieten damit gab es einen Gerichtsbeschluss und die Verfahrenskosten ( Streitwert 20 000€) von der beklagten Gemeinde zu übernehmen. VGH München Az 2 N 20 2827 - 10.10.2024
Und nun ist halt wohl die Idee: du darfst schon Nebenwohnung haben. Aber wenn du sie mehr als 6 Monate nicht nutzt, musst du sie vermieten für die restliche Zeit.
Auch mit der neuen Satzung gleicht es mit einem Eingriff in das Eigentumsrecht- sofern nicht vor Jahresfrist wieder eine Klage erhoben wird !
Wer widerspricht denn hier ??? bitte einfach melden - für jede Antwor ein Dankeschön !
Dieser ganze Gedanke funktioniert in Fällen, wo ich für meinen Urlaub zwei Monate im Sommer aufschlage - und den Rest des Jahres die Wohnung nicht brauche. Wenn gleich der Run außerhalb der Hauptzeit überschaubar sein dürfte.
Man könnte meinen die Zweitwohnungssteuer sollte als Ausgleich für nicht zustehende Berücksichtigung im Kommunalen Finanzausgleich erhoben werden - sooo die Argumente bundesweit-!
Hier in Bayern wohl nicht zutreffend - denn in Bayern werden eben im KFAG die Bürger mit Zweitwohnsitz mit jenen mit Erstwohnsitz in Millionenhöhe ( 35 Mio pro Jahr) berücksichtigt.
Gem. Beschlusslage im Jahr 2014 wegen einer "Popularklage" von 3 Kommunen welche wegen der Zweitwohnsitzsteuer nur Nachteile vorgetragen haben - wurden diese Vorteile innerhalb der Zeit von 2014 bis 31.12.2024 in 20 % igen Schritten abgebaut. Verfahrenskosten übernahm die Staatskasse - es musste wohl keine Gerichtsentscheidung abgewartet werden !!
Um die Vertreibung und Reduzierung der Zweitwohnsitze zu erlangen - ist es nicht gelungen und nun wird mit einer gewissen "Teilenteignung" = Zwang zur Vermietung ein erneuter Versuch gestartet- verbunden mit der Hoffnung die Klagefrist zu versäumen und die Neue Satzung nun perfekt umzusetzen.
In der Regel zahlen bundesweit die Betroffenen - man scheut einfach das Porzessrisiko - die vielen Einträge in diesem Forum bestätigen wohl alles in diese Richtung !!