Uferlose Freiheit bei Zweitwohnungssteuer - Bescheiden ?
Die Zweitwohnungssteuer in Kappeln steht vor einem Umbruch: Das Oberverwaltungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage gekippt und zwingt die Stadt zu Reformen
Zu hohes Gewicht für den Bodenrichtwert
Das Problem: Offenbar ist die der Zweitwohnungssteuer zugrundeliegende Satzung nicht rechtmäßig. Zu diesem Urteil jedenfalls kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) bereits im April mit Blick auf das entsprechende Papier der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht. Mit Folgen für Kappeln – denn: Dem sogenannten Bodenrichtwert bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer ein derart hohes Gewicht zuzuschreiben, wie es Timmendorfer Strand und Hohwacht tun, verstößt laut OVG gegen das grundgesetzliche Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit.
https://www.shz.de/lokales/kappeln/artikel/kappeln-ovg-urteil-koennte-zweitwohnungssteuer-aendern-48097198
Es besteht keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls sind die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung anzuwenden, wenn eben bei 1000 zugestellten Bescheiden kein Widerspruch eingeht – bedarf es auch keiner Änderung der ungültigen Satzung
Sie wird vom Markt Garmisch-Partenkirchen in Anlehnung an die Nettokaltmiete
geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung
regelmäßig*) gezahlt wird.“
*) folglich rechtlich alles zulässig – obwohl geschätzt keinesfalls nachweislich als richtig darzustellen ist.
Jeder Warenanbieter oder Verkäufer ist verpflichtet das Gewicht bzw. die Masse seiner Ware nach Größe oder Gewicht nachzuweisen alles was als geschätzte Größe angeboten oder verkauft wird ist offensichtlicher Betrug !
Wer ist denn davon noch nicht überzeugt ??
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