Bungalow in Bad Wiessee

Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller, Samstag, 21.12.2024 (vor 35 Tagen)

Ich bin zwangsweise auf diese Seite gestoßen. Der Fall: Wir (meine Frau und ich - nicht verheiratet) haben für die Eltern meiner Frau einen Bungalow in Bad Wiessee erworben. Die Eltern waren dort zur Miete angemeldet. Nach dem Tod des Vaters(2014) und jetzt der Mutter Aug. 2022 hat die Gemeinde uns einen Gebührenbescheid geschickt bis zum Jahresende und den folgenden Jahren. Ebenso natürlich die Kosten für eine Kurkarte. Wir sollen jetzt mit dem Tod der Mutter bis heute ein Zweitwohnungssteuer bis Ende Dezember diesen Jahres 4.280,22€ bezahlen. Für die folgenden Jahre gib es auch eine Schätzung und Termin wann zu zahlen ist. Wir haben uns Zeit gelassen mit der Räumung der Wohnung vor allem meine Frau, die etwas Zeit braucht den Tod ihrer Mutter zu verarbeiten. Dann im Sommer 2023 haben wir versucht den Bungalow in Eigenverantwortung zu vermieten. Wir hatten dann schon Mieter, aber bei der Überprüfung der gelieferten Unterlagen gab es Unstimmigkeiten. Wir haben dann beschlossen dass wir lieber einen Makler*in beauftragen. Diese kam sehr schnell hat das Haus besichtigt und festgestellt dass dringend erst mal eine Grundsanierung fällig ist (meinte der Bungalow sein ein Schnäppchen, aber nur wenn renoviert wird) und hat uns gleich eine Energieberaterfirma aus der Gegend vorgeschlagen. Leider hatte dieser Betrieb erst 2 Monate später Zeit. Aber egal, er hat sich den Bungalow angeschaut und uns relativ zügig einen Kostenplan für die Sanierung aufgestellt. Diese habe ich auch der Gemeinde mitgeteilt, dass wir einen Energieberater beauftragt haben und der Antrag bei der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) bewilligt worden sei. Dann kam im Frühjahr eine kurzfristige Anfrage der Gemeinde, ob der Gemeinderat das Grundstück betreten darf zur Ortsbesichtigung. Ich dachte jetzt ist erst mal Ruhe im Gebälck, aber leider weit gefehlt. Es kam jetzt eine Aufforderung das Haus anzumelden für die Zweitwohnungssteuer. Diese für uns schwachsinnige Aufforderung haben wir weiter nicht beachtet. Im November kam dann der Bescheid über die geschätzten Steuern. Dem haben wir fristgerecht widersprochen. Jetzt kam der Bescheid dass der Widerspruch abgelehnt ist für die Steuer und den Kurbeitrag. Der Bungalow ist inzwischen vermietet (offiziell ab 15. Januar). In diesem Jahr findet noch die Übergabe statt. Soweit die Fakten. In dem Haus sind komplett neue Fenster eingebaut, die zugige Haustür wurde überarbeitet, der Speicher isoliert. Die Erneuerung der Heizung haben wir vorerst verschoben, die war uns zu teuer, andere Firmen haben sich das Haus angeschaut, haben aber dann kein Angebot geschickt. Der Bungalow kann durch einen zentralen Holzofen beheizt werden. Während der Renovierung haben wir keine Nacht verbracht. Wie auch, das Haus ist leer, wir wohnen ca. 1 Stunde mit dem Auto entfernt. Bis auf die Straßen und der Entsorgung(Bauhof) des Mülls wurden keine Einrichtungen der Gemeinde benützt. Wie sollen wir weitermachen? Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?

Bungalow in Bad Wiessee

Rebell @, Sonntag, 22.12.2024 (vor 34 Tagen) @ Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller

Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?

Das allerwichtigste ist wohl die Frist der Zurückweisung der Klage beachten - in der Regel 4 Wochen nach Zustellung.

Bei den Zweitwohnungssteuerbescheiden ist in der Regel, sofern ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von der Gemeinde oder vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden ist- kann wohl Zahlung mit Vorbehalt nicht umgangen werden.
Für die erste Instanz zur Klage beim VG-München besteht wohl kein Anwaltszwang!!
Bei Klagaeverfahren gegen diese Zweitwohnungssteuer ist in erster Linie entscheidend einen dafür auch passenden Anwalt zu finden - wohl eine kleine Katastrophe, dennn diese Streitwerte sind in der Regel den Anwälten für Verwaltungsrecht viel zu gering, denn der Aufwand speziell zur Zweitwohnungssteuer ist enorm - daher verlangen viele Anwälte nur das Mandat anzunehmen wenn eben nach Aufwand ( Stunde um die 400 €) akzeptiert wird.
Die bayerische Zweitwohnungssteuer ist wohl nur möglich,da die Betroffenen eben viel zu doof sind dagegen sich zu wehren. mehr Infos sind dazu zu finden www........... wird in diesem Forum gesperrt

Selbst bei solch hohen Anforderungen ist es für den Kläger enorm schwierig, denn für einen juristischen Laien besteht immer wieder _ so die gemachten Erfahrungen in ganz Bayern- besteht immer noch die Chance zu verlieren - damit hat sich auch ein Anwalt abgesichert eine relativ hohes Honorar vorab zu sichern, denn wenn ohne Honorarvereinbarung der Streit verloren geht, hat der eigene Anwalt auch Anspruch auf die höhere Vergütung nach Stundenaufwand, folglich besteht kein großes Interesse zu gewinnen- da eben die Gemeinde nur Honorare nach REVERG. anerkennt.
Deshalb pochen manche Anwälte auch "Zusatzvereinbarung bei Mandatserteilung"
Bei Mandatserteilung gem der Rechtsanwaltsvergütung hätte der Anwalt nur jene Gebühren welche nach den Rechtsanwaltsvergütungen zu Grunde gelegt werden.
Zusäätzliches Problem - INteressenskonfliktsituation besteht meistens - da von den Kommunen generell Aufträge im Verwaltungsrecht anfallen - dazu hat die Kommune eben einer Rechtschutzversicherung und zahlt pro Verfahren eine Eigenbeteiligung von 250 € bis in die letzte Instanz - so die bekannten Vorfälle in ganz Bayern !
Kann leider nicht aufführen und Aufklärung vornehmen - weiter mal Googeln bitte

Bungalow in Bad Wiessee

Kommunalfreund @, Sonntag, 22.12.2024 (vor 34 Tagen) @ Prof.Dr. Abdul K. Nachtigaller

. Dann kam im Frühjahr eine kurzfristige Anfrage der Gemeinde, ob der Gemeinderat das Grundstück betreten darf zur Ortsbesichtigung. Ich dachte jetzt ist erst mal Ruhe im Gebälck, aber leider weit gefehlt. Es kam jetzt eine Aufforderung das Haus anzumelden für die Zweitwohnungssteuer.

Es bleibt wohl zu hoffen nicht als Zweitwohnung sich angemeldet.

Diese für uns schwachsinnige Aufforderung haben wir weiter nicht beachtet.

IM Regelfall erfolgt erst ein Zweitwohnungssteuerbescheid nach Anmeldung als Zweitwohnsitz, soo wie hier geschildert und beschrieben handelt es sich hier um eine reine Kapitalanlage ohne Eigennutzung welche auch nachzuweisen ist.! und hapert es eben !
Hilfreich in so einem Falle - Zeugen zu nennen über nicht Nutzung zusätzliche Nachweise über Nichtverbrauch von Wasser und Strom - wobei über den Winter eine Heizung in der Regel notwendig - denn bei Nachweis der Nichtnutzung darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.

Im November kam dann der Bescheid über die geschätzten Steuern.

In Bayern sind es generell nur geschätzte zu besteuernde Aufwendungen- ist im Grunde schon wie bei Betrugsabsichten

Dem haben wir fristgerecht widersprochen. Jetzt kam der Bescheid dass der Widerspruch abgelehnt ist für die Steuer und den Kurbeitrag.

In der REgel ist Kurbeitrag bei Vorlage von Nichtverbrauch von Wasser und Strom dieser zurückzuerstatten - bitte mal nachschauen -denn im Internet nicht auffindbar -aus bestimmten Gründen ??

Der Bungalow ist inzwischen vermietet (offiziell ab 15. Januar). In diesem Jahr findet noch die Übergabe statt. Soweit die Fakten. In dem Haus sind komplett neue Fenster eingebaut, die zugige Haustür wurde überarbeitet, der Speicher isoliert. Die Erneuerung der Heizung haben wir vorerst verschoben, die war uns zu teuer, andere Firmen haben sich das Haus angeschaut, haben aber dann kein Angebot geschickt.

Der Bungalow kann durch einen zentralen Holzofen beheizt werden. Während der Renovierung haben wir keine Nacht verbracht.*) Wie auch, das Haus ist leer, wir wohnen ca. 1 Stunde mit dem Auto entfernt. Bis auf die Straßen und der Entsorgung(Bauhof) des Mülls wurden keine Einrichtungen der Gemeinde benützt. Wie sollen wir weitermachen? Müssen wir die Steuer erst mal zahlen und dann klagen?

Eine nicht möblierte Wohnung ist wohl auch keine Zweitwohnung sondern eine Kapitalanlage, da nun mit Holzofen beheizt dürfte wohl auch im Winter kein Stromverbrauch anfallen für Heizung ??

*) dazu wird aus gemachter Erfahrung von der Gemeinde und beauftragten Anwälten wohl immer davon ausgegangen dass der Kläger die Unwahrheit behaupten würde und Zeugen dafür sind in der Regel nicht aufzutreiben - denn die Neider sind überall anzutreffen - ! ganz besonders rund um den Tegernsee - siehe eben Erfolgsmeldungen über die Bemühungen und Kampf gegen die Zweitwohnsitze in fast allen Medien und Presseorganen - siehe wohl die Bemühungen von Freunden für Ferien in Bayern