Zweitwohnsitzsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 20 Tagen)

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Hilfe bei einer Frage, zu der ich im Internet leider keine klaren Infos finden kann. Ich bin seit 2013 geschieden und bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Unsere Tochter blieb mit Hauptwohnsitz in der alten Wohnung beim Vater gemeldet, der dort immer noch wohnt. Da sie seit der Trennung im Wechselmodell bei uns beiden wohnt, habe ich sie damals bei mir außerdem mit Nebenwohnsitz angemeldet. Beide Wohnungen sind in Berlin.

Diesen Februar wurde sie 18. Sie geht voraussichtlich noch ein Jahr/bis Juli 26 zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt an die väterliche Wohnung, mit der Info, dass die Zweitwohnungssteuer für den Nebenwohnsitz entrichten soll. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das gesetzlich tatsächlich in diesem Fall korrekt sein kann, aber man weiß ja nie. Ich finde aber auch einfach nichts Konkretes zu dieser Konstellation.

Kann mir hier vielleicht jemand etwas dazu sagen? Kann sie Widerspruch einlegen? Falls nicht, können wir die anzugebende Kaltmiete zumindest reduzieren auf ihr Zimmer und die Hälfte der Gemeinschaftsflächen (ich habe etwas dazu im Gesetzestext gesehen)?

Freue mich sehr über Tipps.
Schöne Grüße
Anne

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern

Alfred @, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 20 Tagen) @ Anne_Berlin

Die entscheidende Frage ist, ob die Tochter die Nebenwohnung bei Dir innehat (also nicht nur tatsächlich sondern auch rechtlich abgesichert nutzen kann) oder ob sie dort eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit nutzt (z.B. ohne Mietvertrag). Das Innehaben (tatsächliche Nutzung bei rechtlicher Verfügungsbefugnis) der Wohnung ist Voraussetzung für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer.

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 20 Tagen) @ Alfred

Hi, danke. Also sie steht nicht im Mietvetrag, der läuft nur auf mich. Würde das also ausreichen, dass sie keinenSteuer dafür zahlen muss?

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Alfred @, Freitag, 20.06.2025 (vor 19 Tagen) @ Anne_Berlin

Vermutlich muss die Tochter das der Berliner Finanzbehörde deutlicher sagen. Etwa so: "Ich habe die Nebenwohnung nicht inne sondern nutze dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit."

Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Samstag, 21.06.2025 (vor 18 Tagen) @ Alfred

Dankeschön, wir probieren das mal.