Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich?

tres, Mittwoch, 30.07.2025 (vor 100 Tagen)

Hallo

Ist es üblich, dass Bürgeramt Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, derzufolge Nebenwohnsitz notwendig und nur an bestimmten Tagen genutzt wird?

Bei rechtzeitiger Anmeldung des einzigen (neuen) Nebenwohnsitzes (zwecks Standortwechsel beim bisherigen Arbeitgeber mit ca. 200Km Entfernung zum Hauptwohnsitz und ursprünglichen Arbeitgeberstandort) musste ich ein Formular ausfüllen, in dem ich angegeben musste, an welchen Wochentagen genau und wie vielen Wochen genau ich den Nebenwohnsitz nutzen werde, sowie die Anzahl der Urlaubstage, in denen ich am Nebenwohnsitz mich aufhalten werde.

Als ob ich das vorher so genau wüsste, habe ich zwei bestimmte Kalendertage der Woche als Aufenthalt im Nebenwohnsitz angegeben und keine Urlaubstage dort.

Wenige Wochen später kommt vom Bürgeramt des Nebenwohnsitzes ein Brief mit Zweifeln an meinen Angaben. Deswegen soll ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen, aus der hervorgeht, dass ich nur an zwei Tagen der Woche im offiziellen Standort mich aufhalten und damit den Nebenwohnsitz nutzen muss.

Ist es üblich, dass Bürgerämter so auf einen Nebenwohnsitz reagieren? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung mit Karlsruhe?

Beim Hauptwohnsitz handelt es sich um Eigentumswohnung, die wesentlich größer als Nebenwohnsitzwohnung (letztere zur Miete) ist. Letztere weniger als 10 KM vom offiziellen Arbeitgeberstandort.

Grund für Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes ist Eigentum, Lebensmittelpunkt mit Freunden und Verein (demnächst wohl auch eine geringfügige Beschäftigung auf 538€ Basis). Sowie über 70 jährige Eltern getrennt lebend, denen ich oft helfen muss. Hauptwohnsitz wird nicht mit Ehe- oder eingetragener Partnerschaft bewohnt.

Abgesehen von ca 2 Tagen die Woche, kann ich restlichen Tage der Woche (inkl Wochenende) im Homeoffice am Hauptwohnsitz verbringen.

Gibt es bekannte Städte, die keine Bestätigung vom Arbeitgeber für Nebenwohnsitz verlangen?
Ich möchte mit meinem Arbeitgeber keine Diskussionen führen, warum ich am neuen Standort einen Neben- statt Hauptwohnsitz führe.

Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich?

Kommunalfreund @, Donnerstag, 31.07.2025 (vor 99 Tagen) @ tres


Ist es üblich, dass Bürgeramt Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, derzufolge Nebenwohnsitz notwendig und nur an bestimmten Tagen genutzt wird?

Sehr wichtig wohl in welcher Gemeinde - je nach Satzung - dennn es gibt keine bundeseinheitliche Vorgehensweise es wird viel geschätzt - und geschätzt ist auch nicht gewogen

Bei rechtzeitiger Anmeldung des einzigen (neuen) Nebenwohnsitzes (zwecks Standortwechsel beim bisherigen Arbeitgeber mit ca. 200Km Entfernung zum Hauptwohnsitz und ursprünglichen Arbeitgeberstandort) musste ich ein Formular ausfüllen, in dem ich angegeben musste, an welchen Wochentagen genau und wie vielen Wochen genau ich den Nebenwohnsitz nutzen werde, sowie die Anzahl der Urlaubstage, in denen ich am Nebenwohnsitz mich aufhalten werde.


Als ob ich das vorher so genau wüsste, habe ich zwei bestimmte Kalendertage der Woche als Aufenthalt im Nebenwohnsitz angegeben und keine Urlaubstage dort.

Im Grunde geht es den Kommunen nur noch ums Geld alleine - von Ort zu Ort erfinderischer

So manche Kämmerer sind erfinderisch!

Bestätigung des Arbeitgebers für Nebenwohnsitz üblich?

René ⌂ @, Montag, 01.09.2025 (vor 66 Tagen) @ tres

Ungewöhnlich ist es nicht, wenn Meldeämter nachfragen und zweifeln - sie haben ja ein Interesse, dass daraus eine Hauptwohnung werden könnte.

Was der Arbeitgeber aber hier relevant beitragen könnte? Zum einen wie du es schon darstellst: du hast keine Ahnung, was du Zukunft bringt. Du denkst an Urlaub, aber was ist mit Geschäftsreisen?

Ferner kann der Arbeitgeber maximal Dinge zu deinem Einsatzort sagen, wenn er diesen vorgibt (und nicht es offen lässt). Aber was du machst, wenn du das Betriebsgelände verlässt, ist deine Sache. Du könntest ja auch die 200km zur anderen Wohnung fahren. Oder bei jemand anderen.

Hast du das genaue Wording der Aufforderung?

Besitzerhältnisse (also Eigentum oder Miete) spielen gar keine Rolle.