Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Samstag, 20.12.2025 (vor 117 Tagen)

Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet.
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?
Hat jdm. von euch hierzu Infos?
Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Rebell @, Montag, 22.12.2025 (vor 115 Tagen) @ Orlando

Seit 2022 habe ich einen Zweitwohnsitz in einer zweitwohnsitzsteuererhebenen Gemeinde: alles fristgerecht angemeldet.
Bisher wurden keine Steuern festgesetzt bzw eingefordert.
Plane, den Wohnsitz Ende 2026 aufzugeben: kann die Gemeinde bei Abmeldung und evtl. Bemerken des Versäumnisses Steuern nachfordern?

es kommt auf die Gemeinde an - ob in Bayern? es ist garantiert möglich es gibt Fälle 4 bis 5Jahre rückwirkend - je nach Satzungen.
Es gibt wohl Fälle wo eben über Gerichte die Satzung als rechtwidrig ein Urteil gefällt wurde und diese Gemeinde wohl das Recht hatte bis zu 6 Jahre rückwirkend eine neue Satzung erlassen - dabei durfte allerdings der neue Bescheid nicht höher ausfallen.

Mit dem Instrument Zweitwohnungssteuer wird besonders in Bayern mit vielen Fragen ein Zweitwohsitzler konfrontiert.

Hat jdm. von euch hierzu Infos?
Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Dienstag, 23.12.2025 (vor 114 Tagen) @ Rebell

Der Zweitwohnsitz ist in Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um ein Tinyhouse:
vielleicht relevant?

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Alfred @, Donnerstag, 25.12.2025 (vor 111 Tagen) @ Orlando

Hier geht es wohl um die Festsetzungsfrist gem. § 169 der Abgabenordnung und nicht um Bavariaphobie.
Tiny-House dürfte keine Rolle spielen

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Freitag, 26.12.2025 (vor 111 Tagen) @ Alfred

Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 - was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend nachgefordert werden?

Zweitwohnungsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Alfred @, Freitag, 26.12.2025 (vor 111 Tagen) @ Orlando

Danke: also vier Jahre ab 01.09.22 -

ab 01.01.23 - maßgeblich ist das Kalenderjahr.

was passiert, wenn ich zum Ende 09/26 kündige. Kann rückwirkend nachgefordert werden?

Wenn dann ab 1.1.2023 - aber da würde ich mich nicht darauf verlassen.

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

René ⌂ @, Freitag, 13.03.2026 (vor 34 Tagen) @ Alfred

Das Tiny-House könnte ggf. eine Rolle spielen - wenn diese Hütte nicht den Anforderungen an eine Wohnung entspricht.

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

René ⌂ @, Freitag, 13.03.2026 (vor 34 Tagen) @ Orlando

Ja, bei der Abmeldung könnte es vielleicht auffallen. Und ja, rückwirkende Erhebung bis zur Verjährung ist möglich.

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

Orlando, Freitag, 13.03.2026 (vor 34 Tagen) @ René

Danke: die Wohnung wurde vom Eigentümer nicht als Tinyhouse angemeldet.
Wann würde die Steuer nach Anmietung 09/22 verjähren?

Zweitwohnsitzsteuer von Gemeinde nicht festgesetzt

René ⌂ @, Montag, 16.03.2026 (vor 31 Tagen) @ Orlando

§169 Abgabenordnung - vier Jahre.

Eine Steuer, die im Jahre 2022 fällig wurde, beginnt diese Zeit zum Jahresende zu laufen. Also 2023/2024/2025/2026. Es könnte also noch im Jahre 2026 für 2022 erhoben werden.

Du tust dir nur keinen Gefallen, wenn du das Thema nach 2027 schiebst, nur um dann 2022 sicher zu haben. Dann kommt ja am anderen Ende 1 Jahr dazu.

Der Gesetzgeber kennt kein "Tiny House", was man anmelden kann. Er hat Definitionen, was eine Wohnung ist.