Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?

Astrid @, Freitag, 18.05.2007 (vor 6047 Tagen)

Hallo an das Forum!
Ich habe folgende Frage bez. der Zweitwohnsteuer, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt> Habe mich letztes Jahr, als die Zweitwohnsteuer aufkam, mit meinem Nebenwohnsitz in Dresden abgemeldet (warum> > bin zeitgleich ins Ausland gegangen und wusste nicht, wann ich zurückkomme), bin jedoch nicht aus dem Mietvertrag ausgestiegen, stehe da also als Hauptmieter noch drin. Mein Zimmer habe ich für den Zeitraum meines Auslandsaufenthaltes untervermietet, könnte das auch anhand eines Vertrages beweisen. Meine Frage nun: Muss ich für diesen Zeitraum die Zweitwohnsteuer bezahlen, auch wenn ich bewiesenermaßen nicht in der Wohnung gewohnt habe und auch behördlich abgemeldet bin> Die Stadt Dresden hat meinen Vermieter angerufen und weiß nun von ihm, dass ich als Mieter noch eingetragen bin, will also das Geld für den gesamten Zeitraum.
Danke für jede Art von Tips zur Sachlage!!!

Astrid

Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?

Christian @, Freitag, 18.05.2007 (vor 6047 Tagen) @ Astrid

Hallo Astrid,
Dresden ist ja richtig aktiv.
Wenn die Wohnung vermietet war/ist, darf keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Denn in diesem Fall dient die Wohnung nicht dem persönlichen Lebensbedarf - also der Verwendung finanzieller Mittel - sondern der „Einkommenserzielung“.
Also einfache Mitteilung, dass die Wohnung seit >>> vermietet ist und abwarten. Kann natürlich sein, dass die Dresdener Stadtverwaltung das anders sieht - aber dagegen kann/muss man sich dann wehren.
Noch Fragen>
Gruß

Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?

Astrid @, Dienstag, 22.05.2007 (vor 6043 Tagen) @ Christian

Hallo Chris,

vielen Dank für deine Antwort:) Ja, Dresden ist mit sogenannten Außenteams richtig aktiv! Ist es eigentlich ein rechtlich relevanter Beweis, dass ich in der untervermieteten Wohnung noch wohnen würde, wenn mein Name noch am Briefkasten bzw. Klingelschild steht> Dieses Argument führt die Stadt Dresden nämlich auch noch an...aber für das Entfernen von Namenschildern ist ja eigentlich der Hausmeisterservice o.ä. verantwortlich, oder>

Viele Grüsse von Astrid:)

Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?

Christian @, Dienstag, 22.05.2007 (vor 6043 Tagen) @ Astrid

Hallo Astrid,
es ist natürlich ein Indiz, wenn das Namensschild noch an der Tür/am Briefkasten pappt. Aber rechtlich relevant ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung letztlich nur der Mietvertrag. Oder die Landeshauptstadt Dresden will jetzt eine Zweitwohnungsteuer für das Anbringen (oder „Nicht-Entfernen“) von Namensschildern an Wohnungen usw. erheben :) - wäre ja immerhin denkbar. Im anderen Freistaat kämen sie damit vielleicht sogar durch - in NRW allemal.:-P
Gruß
Christian