News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Am 10.7.2007 haben Studenten vor dem VG Dresden Erfolg gehabt. Die Meldung findet ihr hier:
http://www.radiodresden.net/index.php>newsID=96778&view=news#NEWS_96778
Wie das Urteil begründet ist, bleibt spannend. Wir berichten weiter.
YW
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Christian , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6304 Tagen) @ Yvonne Winkler
Na bitte, geht doch.
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Yvonne Winkler , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Christian
Hier noch ein paar inhaltlich weiterführende Infos
http://www.valuenet.de/php/newsContent.php>objid=1054876
die sich für meine Ohren ganz erfreulich anhören. Danach ist keine Zweitwohnung das elterliche Kinderzimmer, mangels Verfügungsbefugnis und es müssen wirklich zwei Wohnungen vorgehalten werden, um der Steuerpflicht zu unterfallen. Die Steuerbehörde muss sich vergewissern, ob wirklich zwei Wohnungen vorgehalten werden und dürfen sich nicht nur auf die Melderechtsanmeldung verlassen.
Das sind Meilensteine in der sonst überwiegend kommunenfreundlichen Rechtsprechung.
Yvonne Winkler
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Astrid , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo Yvonne!
Vielen Dank für die Info über das Gerichtsurteil! Habe ich das richtig verstanden, dass es jedoch nur für die Studenten gilt, welche auch tatsächlich geklagt hatten> Aus dem Text konnte ich weiterhin entnehmen, dass die betroffenen Studenten im Wohnheim wohnen, wo anscheinend nochmal andere rechtliche Regeln (aufgrund anderer Wohnsituation) gelten, als in WG´s>
Vielleicht weißt du ja mehr!
Viele Grüsse von Astrid:)
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Christian , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Astrid
Hallo Astrid,
ich bin zwar nicht Yvonne, aber die Fragen kann ich Dir hoffentlich auch beantworten:
- Wer ohne Widerspruch einzulegen gezahlt hat, hat einen bestandskräftigen Steuerbescheid an der Backe und zahlt, bis die Stadt den aufhebt. Verpflichtet dazu ist sie nicht.
- Die Kläger und aller in vergleichbarer Situation, deren Widerspruch „noch offen ist“ profitieren unmittelbar davon. Sie kriegen ihr Geld zurück, die Steuerbescheide werden aufgehoben.
- Allen, denen in Zukunft ein Steuerbescheid ins Haus flattert, können bei kongruenten Lebens- und Wohnverhältnissen in ihrem Widerspruch auf diese Urteile verweisen (ich gehe allerdings davon aus, dass DD die Erhebungsunterlagen ändert.
- Kann sein, dass DD in die Berufung geht und bis zur endgültigen Entscheidung eine harte Linie fährt. Kann aber auch sein, dass Dresden seine Satzung ändert und der ganze Spaß wieder von vorne anfängt. Beides wäre zwar nicht besonders sinnvoll, aber immerhin möglich und auch zulässig.
Die Entscheidungen sind nicht auf Studierende und/oder Wohnheime begrenzt. VG DD hat klar herausgestellt, dass
- man mehr als 1 Wohnung innehaben muss, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden,
- die Stadt diese Voraussetzungen zu prüfen hat.
Das gilt für „Jedermann“.
Noch Fragen>
Gruß
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Yvonne Winkler , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Christian
Hallo Astrid,
lese eben erst die Posts. Ich weiß nicht mehr, als das, was ich aus dem Netz zusammengesucht habe, aber Christians Ausführungen sind zutreffend. Da ich in Mitteldeutschland lebe, bekomme ich News aus dieser Ecke eher mit, als aus dem Süden z.B.. Mal sehen, ob René dazu noch etwas schreibt, denn er hat auch mitgeklagt und müsste die Urteile in der Urfassung erhalten.
Ich denke, dass auch die Stadt Dresden erstmal die Urteilsbegründungen lesen wird und sich danach überlegt, ob sie in die Berufung geht. Grundsätzlich finde ich es erfreulich, dass die Konstruktion von studentischer Bude und Kinderzimmer daheim, in Dresden nicht zur Zweitwohnungsteuer führt. Ich gebe zu, dass ich zwischendurch schon den Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz verloren habe.
Gruß
Yvonne Winkler
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Christian , Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo Yvonne,
um etwas zu verlieren, muss man es vorher gehabt haben.
Aber es ist ein durchaus interessantes Thema, das Du da angerissen hast:
Die Bedeutung des Glaubens in der Justiz.
Die Existenz und Bedeutung dieses Glaubens wird durch viele Entscheidungen zur Zweitwohnungsteuer doch in beeindruckender Weise nachgewiesen und sogar unterstrichen.
Beispiel:
Wie stark muss der Glaube an die Unfehlbarkeit des kommunalen Gesetzgebers sein, wenn man nach eingehender Prüfung einer so genannten Zweitwohnungsteuersatzung völlig bedenkenlos für Recht erkennt: „Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn“. Diese unerschütterliche Glaubensstärke, die vom öffentlichen Interesse mit der Feststellung bestätigt wird, dass diese Spruchpraxis mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung konform geht, .ist doch bewundernswert - stets und ohne jede Einschränkung. Ganz nebenbei bemerkt, dürfte diese Spruchpraxis vor allem, wenn nicht ausschließlich, mit der Auffassung der jeweiligen Mehrheitspartei(en) konform gehen.
So klare Worte des Glaubens fehlen dem Recht suchenden Bürger leider viel zu oft, um ihm den rechten Weg zu weisen.
Fragen oder weitere Beispiele gefällig>
Gruß
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Yvonne Winkler , Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
» um etwas zu verlieren, muss man es vorher gehabt haben.
Als Studentin und zu Beginn meiner juristischen Laufbahn hatte ich das durchaus Mag vielleicht naiv erscheinen, aber die gesamte Tragweite der Einflussnahmen ist einem als "Jungspund" nicht klar.
» Aber es ist ein durchaus interessantes Thema, das Du da angerissen hast:
» Die Bedeutung des Glaubens in der Justiz.
Hoppla, dieses Thema habe ich nicht angesprochen
Papst Benedikt scheint abzufärben
Meines Wissens ging es um den Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz! Das ist ein bischen was anderes.
Gruß
Yvonne
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Christian , Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6302 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo Yvonne,
na schön, ich habe verallgemeinert, aber nur ein bisschen.
Bezüglich des „bisschen“ bringe ich zu meiner Entlastung vor: Ich bin nur dem leuchtenden Beispiel einiger Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefolgt. Man reiße einige Begriffe aus dem Zusammenhang, füge sie neu zusammen und schon ist alles rechtens.
Beweis> Die Begründung für die Krawattensteuer als zulässige örtliche Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2a GG (frei umformuliert nach der Erkenntnis eines Spruchkörpers eines OVG zur Zweitwohnungsteuer aus dem Jahr 2004)!
„Der für den im Gemeindegebiet getragenen Selbstbinder erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der übrigen Bekleidung zusammensetzt.“
Das ist absolut richtig, unwiderlegbar und völlig sinnfrei.
Das Beispiel ist hoffentlich ungefährlich, obwohl man das nie so genau wissen kann. Wer das Nutzen einer zimmerlosen Nebenwohnung besteuert, schreckt vielleicht vor Nichts zurück.
Gruß
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Hannelore Gustav , Samstag, 21.07.2007 (vor 6294 Tagen) @ Christian
» Hallo Yvonne,
»
» na schön, ich habe verallgemeinert, aber nur ein bisschen.
»
» Bezüglich des „bisschen“ bringe ich zu meiner Entlastung vor: Ich bin nur
» dem leuchtenden Beispiel einiger Obergerichte der
» Verwaltungsgerichtsbarkeit gefolgt. Man reiße einige Begriffe aus dem
» Zusammenhang, füge sie neu zusammen und schon ist alles rechtens.
»
» Beweis> Die Begründung für die Krawattensteuer als zulässige örtliche
» Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2a GG (frei umformuliert nach der
» Erkenntnis eines Spruchkörpers eines OVG zur Zweitwohnungsteuer aus dem
» Jahr 2004)!
» „Der für den im Gemeindegebiet getragenen Selbstbinder erbrachte Aufwand
Lieber Christian und Yvonne,
ganz herzlichen Glückwunsch zu diesen Themen- zur Zeit könnte man die Hoffnung aufleben lassen, daß auch ohne Papst und ohne Glaubenstransaktionen in die Sache Bewegung kommen könnte- siehe hierzu meine Anmerkung von heute bei
"Hauptwohnsitz bei den Eltern" - denn wenn nach etwa 3 - 4 Monaten sich das Bayerische Fernsehen auch noch einschaltet, ja dann müsste die Sache schon am ankochen sein- denn die Verantwortlichen in unserem Staate sind ja immer bemüht Dinge unter den Tisch zu kehren - aber wenn etwas am Dampfen ist- ja dann wird wohl aufgepasst damit nichts anbrennen sollte- Schadensminimierung ist dann die Thes!
In Bayern denkt man angeblich laut an eine grundlegende Änderung > oder >
» ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten
» erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die
» sonstige Lebenshaltung einschließlich der übrigen Bekleidung
» zusammensetzt.“
»
» Das ist absolut richtig, unwiderlegbar und völlig sinnfrei.
»
» Das Beispiel ist hoffentlich ungefährlich, obwohl man das nie so genau
» wissen kann. Wer das Nutzen einer zimmerlosen Nebenwohnung besteuert,
» schreckt vielleicht vor Nichts zurück.
»
» Gruß
News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden
Christian , Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6303 Tagen) @ Yvonne Winkler
»Mal sehen, was in den Urteilen genau drin steht. Die Pressemitteilung klingt aber schon ganz gut und entspricht in etwa dem, was wir im Vorfeld der Stadt DD begreiflich machen wollten.
Mit den Urteilen kann ein Studierender wohl gut leben. Und was DD angeht: Wenn das Druckmittel fehlt, muss die Stadt halt ihr Begrüßungsgeld erhöhen - wird eh aus Steuergeldern bezahlt.
Bedenken würde ich vorerst nur wegen der Betrachtung der Wohngemeinschaft anmelden. Das dürfte bei einer ersten, oberflächlichen Betrachtung nicht so unproblematisch sein. Denn um eine WG als Zweitwohnung anzusehen, wäre die logische Vorbedingung, dass die Gemeinschaft auch eine Erstwohnung innehat, was wohl die absolute Ausnahme darstellen dürfte. Und die Frage, ob eine Wohngemeinschaft, die ja nun mal keine natürliche Person ist, zur ZWSt herangezogen werden kann, ist auch nicht so ganz klar. Da gibt es zwischen Miet- und Steuerrecht wohl doch Unterschiede. Lässt sich aber wahrscheinlich leicht umgehen - z.B. ein Haupt- und mehrere Untermieter.