ZwSt auch für Minderjährige?

Manu, Donnerstag, 16.02.2006 (vor 6636 Tagen)

Hallo!

Müssen Minderjährige grundsätzlich Zweitwohnungsteuer zahlen> Oder sind Sie gemäß Meldegesetz gar nicht meldepflichtig bis zur Vollendung der Volljährigkeit> Muss die Steuerbefreiung bereits in der Satzung aufgeführt sein oder gibt es eine Grundsatzentscheidung, wonach Minderjährige nicht zur Steuerpflicht herangezogen werden können>

Es ist doch Irrsinn, beispielsweise von einem Dreijährigen Zweitwohnungsteuer zu verlangen...

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße von

Manu

ZwSt auch für Minderjährige?

Erna, Montag, 20.02.2006 (vor 6633 Tagen) @ Manu

Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

ZwSt auch für Minderjährige?

Dirk, Montag, 20.02.2006 (vor 6633 Tagen) @ Erna

» Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Ach so> Und laut welcher Vorschrift bzw. nach welchem Gesetz> Wieso grundsätzlich> Was ist, wenn ein 17-jähriger ein Unternehmen hat oder eine 13-jährige ein Haus/Grundstück geerbt hat> --> Erbschaftssteuer bzw. daraus resultierende Grundsteuer>

Würd mich interessieren.

Vielen Dank im Voraus


Bernd

ZwSt auch für Minderjährige?

Carola, Dienstag, 21.02.2006 (vor 6631 Tagen) @ Erna

» Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Gemäß welcher Vorschrift ist das denn so> Steuerpflichtig sind grundsätzlich natürliche Personen. Und das beginnt mit Vollendung der Geburt.

Also warum sind Minderjährige grundsätzlich nicht steuerpflichtig>>>