Sunny Bunny in Leipzig

Christian @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6048 Tagen)

Leipzig erhebt mit seiner verfassungswidrigen Satzung (Stand vom 19.07.2006) eine „Zweitwohnungsteuer“ auf das Nutzen einer Nebenwohnung. Allerdings muss diese Nebenwohnung auch wirklich eine Wohnung sein (das heißt über eine Küche/Kochgelegenheit, ein WS und ein Bad/Dusche verfügen). Wer nur ein Zimmer als Nebenwohnung nutzt, müsste also steuerfrei bleiben.


Die Regelungen des Melderechts gelten auch in Leipzig. Wenn volljährige Ledige mehrere Wohnungen nutzen, haben sie sich dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sich über das Jahr gesehen zeitlich vorwiegend aufhalten (werden).

Ich hoffe, das reicht für die Entscheidungsfindung.

Christian

PS:
Man will mit dieser Steuer vor allem ledige, berufstätige Wessis schröpfen, so Ingo Sasama (Grüne): "Die Steuer trifft besonders Berufspendler aus dem Westen. Wer hier sein Geld verdient und die kulturelle Vielfalt nutzt, kann doch auch einen solidarischen Beitrag leisten." Soli II>:-(