Wohnung in Trier und Trier-Land

Gerry @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6042 Tagen)

Folgender Fall:
Ich wohne in Trier-Land und habe Kinder.
Da diese bald in Trie zur Schule gehen, überlege ich noch eine Wohnung in Trier zu kaufen um die Woche über in Trier zu wohnen und ansonsten an meinem Hauptwohnsitz.
Fällt in diese Fall ZWS an> Kann ich eine Wohnung auf den Namen meiner minderjährigen Kinder anmelden und so eine ZWS umgehen> Hat jemand sonst noch eien Idee>

Danke für jeden guten Tip

Gruss Gerry

Wohnung in Trier und Trier-Land

Christian @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6041 Tagen) @ Gerry

Hallo Gerry,
mit ihrer verfassungswidrigen Satzung besteuert die Stadt Trier nur Nebenwohnungen - und die auch nicht mal alle. Minderjährige Kinder sind dort zu melden, wo der die Eltern/die Sorgeberechtigten gemeldet sind.
Minderjährige dürfen nach der Trierer Satzung nicht besteuert werden. Das nutzt aber alles nichts, wenn Du dort auch wohnst und schläfst und ebenfalls mit Nebenwohnung gemeldet bist. Dann wird die ZWSt in voller Höhe fällig.
Gruß
Christian