Befreiung der ZWS (Verheiratete)

Patrick_77 @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6040 Tagen)

Hi,

habe eine Hauptwohnung mit meiner Ehefrau weiter weg von München und habe eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in München beibehalten ("Zeitersparniss min. 1 Stunde Fahrzeit am Tag"). Mein Arbeitgeber sitzt in einem Münchner Vorort (also streng genommen nicht im Münchner Landkreis).

Nun habe ich einen Bescheid von der Stadt München bekommen ich solle meine Heiratsurkunde und ein Arbeitgebernachweiss bringen, dass ich eine "Beschäftigung in München hervorgeht". Die Dokumente werden für die Befreiung der ZWS verlangt.

Kann man nun eine Wohnung in München aus beruflichen Gründen haben, wenn die Arbeitsstelle in einem Vorort von München ist (16 km vom Münchner Stadtzentrum; S-Bahn Anschluss; Landkreis FFB)> Kann die Stadt München einen Einwand haben und einer Befreiung nicht zustimmen!>

Grüsse
Patrick

Befreiung der ZWS (Verheiratete)

Christian @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6039 Tagen) @ Patrick_77

»Hallo Patrick,
Wie ich so manche Verwaltungen mit ihrem gebrochenen Verhältnis zum Recht bei der Zweitwohnungsteuer einschätze, wird die Münchener mit ihrer verfassungswidrigen Satzung im Rücken den Beschluss des BVerfG sehr genau lesen und diesen ausnahmsweise buchstabengetreu umsetzen wollen. Darauf deutet schon die Forderung hin, einen Nachweis für „eine Beschäftigung in München“ vorzulegen.
Sie werden glatt behaupten, dass BVerfG habe entschieden, dass Arbeitsort und Nebenwohnung im gleichen Ort liegen müssen. Hat das BVerfG aber so nicht entschieden, und das gibt die Satzung vom Wortlaut auch nicht her (dort ist die aus beruflichen Gründen in München gehaltene Wohnung angeblich keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung - kein Wort davon, dass man auch in München arbeiten muss). Und dass bei Dir das Innehaben der Münchner Wohnung aus beruflichen veranlasst ist, dürfte wohl kaum strittig sein. Der örtliche Zusammenhang zwischen Nebenwohnung und Arbeitsstelle ist offensichtlich (wenn man es denn sehen will). Aber: die Stadtverwaltung wird im gesunden Vertrauen auf das Münchner Verwaltungsgericht Schwierigkeiten machen.
Eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer ist in Deinem Fall allerdings schlicht unmöglich, denn das würde eine Steuerpflicht voraussetzen. Das Innehaben einer Erwerbszweitwohnung bei nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde liegt, darf mit einer verfassungswidrigen Satzung wie der Münchener überhaupt nicht besteuert werden. Wo keine Steuerpflicht, da keine Steuerbefreiung.
Die Forderung, eine Heiratsurkunde vorzulegen, ist schon eine Frechheit, denn gem. BFH ist die formale Meldung beim Einwohnermeldeamt für die Steuerbehörde bindend - da gehen sie bei anderen Anlässen (zum Nachteil des Steuerpflichtigen) immer gerne mit hausieren. Sollen sie sich diesmal auch dran halten. Aber es dürfte einfacher sein, die Kopie vorzulegen, als da auch noch einen Glaubenskrieg über informelle Selbstbestimmung anzufangen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Befreiung der ZWS (Verheiratete)

Patrick_77 @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6039 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

vielen Dank für deine Antwort. Zusammenfassend kann man sagen, dass eine "Zweitwohnung" in München zu haben und in einem Vorort von München zu arbeiten keinen Einfluss auf eine "Zweitwohnsitzsteuerfreiheit" hat! Nach BGH Urteil muss die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten werden und sonstige Bedingungen gibt es nicht (zB gleicher Wohnort oder Gemeinde).

Einfach den Arbeitssachweis und Heiratsurkunde schicken und es sollte eigentlich nichts mehr zu beweisen geben>

Ich sehe keinen grossen Spielraum für die Stadt München oder wie siehst du es>

Beste Grüsse
Patrick

Befreiung der ZWS (Verheiratete)

Christian @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6039 Tagen) @ Patrick_77

Hallo Patrick,
vor manchen Gerichten scheint die Freiheit der Verwaltungen schrankenlos. :-(
Es müsste eigentlich langen, aber Überraschungen sind immer möglich. Unterlagen vorlegen, abwarten was passiert, bei Bedarf hier wieder anfragen.
Gruß
Christian