Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Peter @, Montag, 15.10.2007 (vor 6031 Tagen)

Hab gerade Beweissicherung auf der Website der Stadt Köln betrieben.

Für alle die Stress mit dem Kölner Kassen- und Steueramt in Sachen Zweitwohnsteuer haben, hier mein brandaktueller Tipp:

Die Kölner berechnen die Steuer strikt nach dem Meldegesetz NW. Wer sich rückwirkend abmelden will, um der Steuer zu entgehen, kriegt jetzt die Chance dazu. :-P

Hier der Beweis!

Und das bei diesem klaren Gesetzeswortlaut!

Finde den übrigens nicht mehr auf deren Website. Zufall>

Die meinen wohl, die können so besser abzocken mit derlei Betrug.

Würde mich also rückwirkend abmelden und darauf berufen. Falls die sich dann auf das Melderecht berufen, würde ich darauf verweisen, dass sich solch subkulturellen Elemente in der Verwaltung nicht auf den Schutz der Rechtsordnung berufen können, wenn sie selbst alles dran setzen um den Bürger zu täuschen. Dies allein um diesen besser abzocken zu können.


Gruß aus dem Norden

Peter

Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Christian @, Montag, 15.10.2007 (vor 6031 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
was soll das bitte beweisen>
Der verlinkte § 13 des Meldegesetzes ist veraltet (gilt seit 2005 nicht mehr) und die Auskunft/Erläuterung der Stadt stimmt auch - allerdings nur für Personen, die mit alleiniger oder Hauptwohnung in Köln gemeldet sind. Das hätte man der Klarheit halber besser gleich dazu geschrieben, denn deutlich wird es erst, wenn man auf abmelden klickt.
Da steht dann:
„Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.“
Das mit dem „Nebenwohnsitz auflösen“ ist natürlich falsch. Es muss heißen „aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen“ - aber das lernen die Kölner wohl nie.
Und subkulturell ist in Köln zwar vieles - aber nicht die Verwaltung, die ist nur schlecht erzogen.
Von einer Täuschung kann hier trotzdem nicht die Rede sein. Und was das mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Abmeldung zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar. Diese „Beweissicherung“ kannst Du knicken und in die Tonne werfen - es sei denn, Du willst die Stadt Köln wegen missbräuchlicher Verwendung des Begriffs „Nebenwohnsitz“ verklagen.
Wer wegen der ZWSt Stress mit dem Kasse- und Steueramt Köln hat und den Rechtsweg nicht scheut, soll sich lieber hier melden. Da gibt es dann andere Tipps.
Gruß
Christian

Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Peter @, Dienstag, 16.10.2007 (vor 6030 Tagen) @ Christian

» Und subkulturell ist in Köln zwar vieles - aber nicht die Verwaltung, die » ist nur schlecht erzogen.

Hallo Christian,

du magst ja an das Gute im Menschen der Kölner Verwaltung glauben. Ich kann es nicht mehr.

Mein Bruder ist aus Köln weggezogen. Hat sich per Brief ordentlich abgemeldet. Das Kassen- und Steueramt erhebt weiterhin Zweitwohnsteuer mit dem Argument, es liege keine Abmeldung vor. :-(

Habe ja mittlerweile unter anderem wegen 3 weiterer solcher Betrugsversuche Klage erhoben und siehe da. Plötzlich lenken sie ein und die Klage ist zu 4 von 5 Punkten erledigt.

Dann versuchen sie mit weiteren Falschaussagen im Prozess zu täuschen. Kann den Gegenbeweis durch Zeugen belegen, die das auch noch mit Schriftstücken belegen können.

Jetzt wird es lustig. Versuchter Prozessbetrug ist allemal strafbar.

Schlecht erzogen>

Ich jedenfalls freu mich drauf und gebe nicht klein bei.


Gruß aus dem Norden

Peter

Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Christian @, Dienstag, 16.10.2007 (vor 6030 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
ob der Mensch von Natur aus dem Guten oder Bösen zugeneigt ist, wäre eine mehr philosophische Frage, die ich so gar nicht aufgreifen wollte. Deswegen sagte ich, die Verwaltung sei schlecht erzogen. Dass sie erst einlenkt, wenn man sie überführt hat, ist doch ein schlagender Beweis für meine Behauptung von der unerzogenen Verwaltung - egal ob der Mensch (also auch der „Verwaltungsmensch“) nun von Natur aus gut oder böse ist..
Aber der Auslöser war deine „Beweissicherung“ bezüglich der Informationen zum Melderecht. Die sind zwar nicht ganz korrekt, aber eine betrügerische Absicht kann man damit nicht beweisen. Und der angezogene § des MG NW ist nun mal veraltet. Daran ändert sich nichts
Und was heißt schon „per Brief ordentlich abgemeldet“> Für die Abmeldung einer Nebenwohnung gibt es ein Formblatt, das bei einer „ordentlichen Abmeldung“ wohl Verwendung finden sollte. Allerdings müsste eine „außerordentliche“ Abmeldung auch greifen (zumindest bei einer bürgernahen, gut erzogenen Verwaltung). Ich befürchte nur, dass viele zwar ihre Zweitwohnung beim Kassen- und Steueramt „ordentlich“ abmelden, nicht aber ihre Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt, die so dann ganz plötzlich wieder zur Zweitwohnung wird bzw. eine solche bleibt. Da ist der § 8 der Kölner Satzung ganz sicher irreführend, und Vorsatz darf man dabei getrost annehmen. Aber deswegen Betrug>
Ansonsten: Von klein beigeben halte ich auch nichts, werde es auch nie empfehlen - wie sonst sollte eine Verwaltung zur Umkehr bewogen werden. Trotzdem halte ich es für besser/zweckmäßiger usw. gegen die verfassungswidrigen Satzungen selbst vorzugehen, die aus dem Nutzen einer Nebenwohnung das Innehaben einer Zweitwohnung machen. Das beendet den Spuk sicherer und zuverlässiger als erfolgreiche Klagen in ein paar Einzelfällen bei „betrügerischer“ Steuerfestsetzung.
Außerdem, eine zu 80 % erledigte Klage kann in der Hauptsache immer noch zur Bestätigung der (vermeintlichen) Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer führen. Gelesen habe ich von diesen Prozessen leider noch nichts. Gibt es schon eine Entscheidung> Datum und Aktenzeichen genügen, dann lasse ich mir das Papier vom VG Köln notfalls zusenden.
Das Problem liegt ja - zumindest in NRW und BY - nicht bei den kommunalen Verwaltungen alleine. Solange Gerichte mit nicht rechtsfehlerfreien Entscheidungen Satzungen wie die Kölner für rechtmäßig erklären, warum sollten da die Kölner in ihrem Tun innehalten oder dies als verwerflich erkennen> Und solange die Landespolitik die Hände in die Taschen steckt und, mit Hinweis auf gerichtliche Entscheidungen, die Kommunen gewähren lässt, bzw. noch dazu treibt, warum sollten da die Kölner in ihrem Tun innehalten oder dies als verwerflich erkennen> Der Kämmerer braucht eben Geld.
Und die Richter> Die sind eben …. unabhängig. Einen tiefer gehenden Kommentar zur Spruchpraxis (Plural: Sprüchepraxis>) spare ich mir.
Gruß
Christian

Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

stardustcgn @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5208 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

seit heute holt mich ein erledigt geglaubter dunkler Schatten wieder ein: Zweitwohnsitz für die Stadt Köln.
Die Stadt schreibt heute -nachdem das letzte Schreiben am 31.10.2008 kam- wieder.
Kennen Sie die aktuelle Rechtslage oder gar einen Rechtsbeistand, der mit der Rechtslage betraut ist>
LG aus der Domstadt
Harald

Köln liefert eigenes Argument gegen die Zweitwohnsteuer

Christian @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5208 Tagen) @ stardustcgn

Hallo Harald,

ja, die dunklen Schatten der Vergangenheiten. Hinter jeder Ecke lauern sie.

Letztes Schreiben 31. 10. 2008 und heute schon ein neues> Ein wirklich atemberaubendes Tempo in Köln.

» Kennen Sie die aktuelle Rechtslage oder gar einen Rechtsbeistand, der mit der Rechtslage betraut ist>

Zu beiden Fragen: Ja, so einigermaßen. Für weitere Fragen empfehle ich aber, einen neuen Beitrag ins Forum zu stellen. Dann wird/bleibt das übersichtlicher.

Grüße in die Domstadt und an die Heiligen Drei Könige

Christian