ZWS in Köln

Anna Maria Mrcela @, Dienstag, 06.11.2007 (vor 6153 Tagen)

Hallo miteinander,

so zu meiner Geschichte:
Bin am 6. August 2003 nach Baden-Württemberg gezogen. Mein Hauptwohnsitz blieb aber weiterhin Köln (ich lebte in einer 70qm Wohnung mit meinen Eltern und meiner Schwester, also insgesamt in meinem 10 qm großen Kinderzimmer). Seit dem 1.10.2004 studiere ich an der Fernuniversität Hagen. In der Zwischenzeit heiratete ich, mein Mann kam direkt aus Kroatien also ohne Job.
Daraufhin musste ich meinen Hauptwohnsitz am 5.10.2004 nach BW verlagern, dummerweise behielt ich Köln als Nebenwohnsitz. Am 1.10.2005 wurde dann auch dieser Fehler beseitigt. Also war Köln genau 1 Jahr lang mein Zweitwohnsitz.

So, vor ca. 2 Jahren bekam ich den ersten Brief bezgl. ZWS. Ich antwortete dass ich die Elternwohnung nur genutzt habe weil ich aufgrund Uni Hagen Besuche eine kostenfreie Unterkunft brauchte (ist ja wohl klar dass ich bei meinen Eltern übernachte wenn ich in NRW bin).

Jetzt bekam ich heute schon wieder einen Breif dass was an meiner Steuererklärung fehle, sie den Mietvertrag wollen und die Miete zum 1.10.2005.
Ich dachte das hätte sich gegessen, weil ja, soweit ich mich erinnere, Köln für mich keine Zweitwohnung in diesem Sinne ist, da ich sie schulisch für die Fernuni nutze. Außerdem hat mein Mann erst zum 1.03.2005 seinen ersten Lohn bekommen. Ich habe erst zum 19.09.2005 ein Kleingewerbe angemeldet und in dem Jahr (also 2005) nur ca. 500 € verdient. Also wurde ich in unserer Steuererklärung nur wegen 3 Monaten erwähnt.

Wer hilft mir aus meiner Misere>
Und nur zur Info, die können mir doch nur die ZWS für Köln berechnen, jedoch nicht für Baden-Württemberg, oder>
Und die wollen dann dementsprechend auch die Mietkosten für Köln, oder>

Ich bin sehr dankbar für alle Antworten!!!
Grüße

ZWS in Köln

Christian @, Mittwoch, 07.11.2007 (vor 6152 Tagen) @ Anna Maria Mrcela

Hallo Anna Maria,

Vorab: Entscheidend ist aus Kölner Sicht nur, wann Du dort mit Nebenwohnung gemeldet warst. In diesem Fall vom 1.1.2005 (Inkrafttreten der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung) bis 1.10.2005 (Datum der Abmeldung)

Auf das neue Schreiben (das Verhalten ist ja fast untypisch für Köln) würde ich nur antworten:
„Wie ich Ihnen 2005 bereits mitgeteilt hatte, handelte es sich bei meiner Nebenwohnung in Köln um ein Zimmer (ehemaliges „Kinderzimmer“) im Haushalt meiner Eltern, das ich gelegentlich nutzte, wenn ich die Fernuniversität Hagen besuchte. Das dürfte für Sie ausreichen, um feststellen zu können, dass ich mangels rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsgewalt über dieses Zimmer keine Zweitwohnung innehaben konnte.
Da ich zu keinem Zeitpunkt Miete gezahlt habe und selbstverständlich auch kein Mietvertrag bestand, kann ich diesen weder vorlegen noch Angaben zur Miethöhe machen.“

Was dann passiert, bleibt abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kölner dann trotzdem einen Zweitwohnungsteuerbescheid erlassen. Es ist ja bald der 11.11. und dann beginnt wieder die närrische Zeit.

Noch Fragen

Gruß

Christian

ZWS in Köln

Anna Maria @, Mittwoch, 07.11.2007 (vor 6152 Tagen) @ Christian

Vielen herzlichen Dank!!!

Grüße aus dem kalten BW!