Wo ist Haupt-, wo Zweitwohnsitz?

torben, Sonntag, 19.03.2006 (vor 6585 Tagen)

Hallo,

meine Freundin und ich sind beide Theaterschauspieler. Daraus folgen befristete Arbeitsverträge und unregelmäßige Arbeitszeiten (oft am Wochenende, dafür in der Woche mal frei, etc.)
Zur Zeit wohnen wir in L. in getrennten Wohnungen. Meine Freundin wechselt nun an ein Theater in B. Dort haben wir zusammen eine Wohnung gemietet. Ich behalte meine Wohnung in L., stehe aber in B. mit im Mietvertrag (zahle auch Miete!). Werde oft zwischen den beiden Städten pendeln.
Ich gehe davon aus, sobald ich mich in B. gemeldet habe, Zweitwohnsitzsteuer zahlen zu müssen. Wo aber ist meine Hauptwohnsitz> Dort wo ich arbeite und wahrscheinlich öfter sein werde, oder dort wo mein "Familienleben" stattfindet>
Stimmt es, dass ich, egal, wo ich nun welchen Sitz habe, die anfallenden Fahrten von der Steuer absetzen kann>
Herzliche Grüsse,
Torben

Wo ist Haupt-, wo Zweitwohnsitz?

Ronny, Freitag, 24.03.2006 (vor 6580 Tagen) @ torben

Es gibt einen Unterschied zwischen Meldegesetz und Steuergesetz. Das Landes-Meldegesetz sieht meist vor die Hauptwohnung da anzumelden wo die meiste Zeit verbracht wird, jedoch das Finanzgesetz sieht dort den Hauptsitz wo der Lebensmittelpunkt liegt (Familie oder ähnliches, jedoch muss ein eigenständiger Haushalt vorliegen). Demnach hat es keinen Einfluss auf die steuerliche Fahrtkostenabrechung zum Lebensmittelpunkt, ob zum Haupt- oder zum Nebenwohnsitz abgerechnet wird.