zws un bab

Stephanie @, chemnitz, Freitag, 09.11.2007 (vor 6006 Tagen)

ich bin für meine ausbildung von chemnitz nach stuttgart gezogen und bekomme bab(berufsausbildungsbeihilfe) vom arbeitsamt.

un wollte jetz hier einen zweitwohnsitz, aber die sachbearbeiterin teile mir mit, dass ich nur den hauptwohnsitz in stuttgart machen könnte un den zweitwohnsitz in chemnitz.

allerdings bin ich mir unsicher, ob ich dadurch den bab-anspruch verliere oder das geld zumindest gekürzt wird>

kann mir jemand helfen>

ich bin über 18 un ledig.

Danke schon mal.

Stephanie

zws un bab

René ⌂ @, Freitag, 09.11.2007 (vor 6005 Tagen) @ Stephanie

» allerdings bin ich mir unsicher, ob ich dadurch den bab-anspruch verliere oder das geld zumindest gekürzt wird>

Ich kenne mich mit BAB nicht im Detail aus, da es aber auf Grundlage der Sozialgesetze deutschlandweit gültig ist, sehe ich keinen Grund, warum das dann nicht mehr gelten soll. Der Grund ist ja, daß du in Berufsausbildung bist, du und deine Eltern den Unterhalt nicht abdecken können und der Einsatzort weit genug von deinen Eltern entfernt ist, um bei denen noch wohnen zu können.

Fakt ist auf jeden Fall: Chemnitz erhebt die Zweitwohnsitzsteuer, Stuttgart nicht.

Zu klären wäre:
1. Brauchst du den Wohnsitz bei den Eltern noch> Oder bist du dort nur zeitweise als Gast>
2. Wo liegt dein Schwerpunkt> Wer die Ausbildung vor Ort auf vier Tage in der Woche zusammenschieben kann und jedes Wochenende pendelt, könnte diese ggf. auch bei den Eltern begründen ...

bytheway: hast du ein Problem "und" richtig zu schreiben ;-)