Steuer für ZWS

Alice @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6004 Tagen)

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz in Köln, erwäge aber nach Rösrath (20km entfernt) zu ziehen. Allerdings würde ich in Köln gerne meine HW behalten und mich in Rösrath nur mit ZW anmelden.

1.) Ist das möglich, dass ich dann die Fahrtkosten nach Köln absetzen kann>

2) Welche Gründe gibt es zu nennen um einen ZW zu kriegen, wenn meine Arbeitsstelle in Köln am HW ist. Da in Köln die Mieten zu hoch sind erwäge ich nach Rösrath zu ziehen, allerdings soll meine Wohnsitz in Köln bei meinen Eltern erhalten bleiben.

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG
Alice

Steuer für ZWS

Yvonne Winkler @, Freitag, 16.11.2007 (vor 6004 Tagen) @ Alice

Also ehrlich gestanden hört sich das nach "Um die Ecke gedacht" an oder wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Hauptwohnung ist da, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und idR einer Arbeit nachgeht.
Wenn man rauszieht aus der Stadt, weil die Mieten innerhalb zu hoch sind, dann ist das jedermanns Privatvergnügen. Fahrtkosten werden nach dem Einkommensteuerrecht veranlagt.
Das hat mit der Zweitwohnungssteuer nichts zu tun. Wozu eine weitere Wohnung bei den Eltern vorgehalten wird, leuchtet nicht ein, zumal, wenn man dort in Wirklichkeit nicht wohnt.
Die würde ich eher abmelden, als beibehalten, denn in Wirklichkeit handelt es sich bei der Wohnung der Eltern nicht um die Hauptwohnung, sondern wenn überhaupt, allenfalls um die Nebenwohnung, wofür nach den Kölner Verhältnissen Zweitwohnungsteuer zu zahlen wäre.

yw

Steuer für ZWS

alice @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6001 Tagen) @ Yvonne Winkler

Naja, mir gehts eigentlich nur darum, meine KFZ-Nummerschilder zu behalten (habe es gerade angemeldet in KÖln, neue Ummeldung würde ja wieder einiges Kosten). Dafür müsste ich allerdings meinen Zweitwohnsitz in Rösrath anmelden, dann wiederum könnte ich aber die Fahrtkosten (immerhin 800km im MOnat) nicht beim Finanzamt angeben.

Haben Sie vielleicht einen Vorschlag, wie man das am besten handhabt>

Das Problem ist, dass mein Lebensgefährte auch woanders arbeitet, so dass wir nicht nach Köln ziehen können, obwohl ich selbst in KÖln arbeite. DAher bleibt nur ein Ort auf halber strecke, der für uns beide aber ein Zweitwohnsitz darstellt. Kann ich dann trotzdem, wenn ich mein HWS in Köln habe die Fahrtkosten von Rösrath nach Köln (von meinem ZWS) in den WErbungskosten geltend machen>

Alles kompliziert, aber ich hoffe es gibt eine Lösung.

Steuer für ZWS

Yvonne Winkler @, Sonntag, 18.11.2007 (vor 6001 Tagen) @ alice

Welche Gründe man hat, interessiert das Melderecht überhaupt nicht.
Man hat sich so zu melden, wie es den melderechtlichen Verhältnissen entspricht. Nach der Fallschilderung kommt Köln als Wohnort überhaupt nicht in Betracht, denn das Fahrzeug ist dort zu melden, wo man seine Hauptwohnung hat.

Ob die Nummernschilder behalten werden wollen oder man irgendwelche Werbungskosten absetzen kann oder nicht, ist völlig nachrangig und für das Melderecht bedeutungslos.

Werbungskosten sind eine Einkommensteuerfrage. Da empfehle ich den Besuch eines Steuerberaters.

Gruß Yvonne