News: Urteil: ZWS trotz Wohngeld

René ⌂ @, Samstag, 25.03.2006 (vor 6601 Tagen)

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, daß der Bezug von Wohngeld kein Hinternis ist, von einem Bürger die Zweitwohnungssteuer zu erhalten (Urteilszeichen: 3 L 156/06.MZ).

Nachfolgend eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz:

[blockquote]Allein die Tatsache, dass ein Einwohner Wohngeld bezieht, hindert die Stadt Mainz nicht daran, ihn zur Zweitwohnungsabgabe heranzuziehen. So die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall:

Im Dezember 2005 setzte die Stadt Mainz gegenüber einem jungen Mann mit Zweitwohnung in Mainz (Antragsteller) eine Zweitwohnungsabgabe für die Zeit von Juni bis Dezember 2005 in Höhe von 161,00 Euro fest.

Der Antragsteller legte Widerspruch ein und wandte sich an das Verwaltungsgericht; das Gericht möge die sofortige Vollziehung des Abgabebescheides aussetzen. Er habe seine Erstwohnung andernorts im Haus seiner Eltern. In Mainz unterhalte er nur deshalb eine Zweitwohnung, weil er hier in einem Ausbildungsverhältnis stehe. Es gehe nicht an, dass die Stadt ihn zur Zweitwohnungsabgabe heranziehe, obwohl er von ihr Wohngeld erhalte. Die Zweitwohnungsabgabe müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen berücksichtigen, sodass die Stadt bei der Abgabeerhebung Ausnahmen für diejenigen vorsehen müsse, bei denen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehle.

Die Richter der 3. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Im Grundsatz beinhalte die von der Stadt erhobene Zweitwohnungsabgabe eine verfassungsrechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer. Der Fall des Antragstellers liege nicht so, dass sich die Abgabeerhebung nach der Abgabeordnung ausnahmsweise als unbillig erweise. Allein die Tatsache, dass der Antragsteller von der Stadt ein monatliches Wohngeld von 26,00 Euro erhalte, bedinge keine persönlichen Billigkeitsgründe in dem Sinne, dass er nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sei, die monatliche Steuer in Höhe von 23,00 Euro zu zahlen.[/blockquote]

News: Urteil: ZWS trotz Wohngeld

Yvonne Winkler @, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6600 Tagen) @ René

Hallo René,

Der Fall des
» Antragstellers liege nicht so, dass sich die Abgabeerhebung nach der
» Abgabeordnung ausnahmsweise als unbillig erweise. Allein die Tatsache,
» dass der Antragsteller von der Stadt ein monatliches Wohngeld von 26,00
» Euro erhalte, bedinge keine persönlichen Billigkeitsgründe in dem Sinne,
» dass er nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sei,
» die monatliche Steuer in Höhe von 23,00 Euro zu zahlen.

Die Begründung, wie sie aus der Pressemitteilung zu ersehen ist, überzeugt mich nicht. Das hört sich an, wie rechte Tasche, linke Tasche. Man müsste die Urteilsbegründung dazu lesen. Könnte man sich zur Not über poststelle@vgmz.jm.rlp.de besorgen, kostet aber Geld.

Mal abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob es noch anderweitig veröffentlicht wird.

Gruß
Yvonne