Urteil vom 19.11.2007 ???

myworlds, Dortmund, Mittwoch, 12.12.2007 (vor 5974 Tagen)

Hallo zusammen,
habe vor einigen Tagen eine Zahlungsaufforderung von der Stadt Dortmundüber die Zweitwohnungssteuer erhalten.
Ein paar Tage später jedoch habe ich ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich gegen diesen Bescheid klagen kann. Aufgrund des Urteils (Az. 25 K 2703/07) vom Verwaltungsgericht Düsseldorf muss man keine Zweitwohungssteuer zahlen, wenn bei dem Erstwohnsitz im Elternhaus nur das ehemalige Kinderzimmer zur Verfügung steht. Falls dieser Tatbestand auf mich zutrifft, soll ich mich schriftlich melden (ggf. mit einer Bestätigung meiner Eltern), der Fall wird dann geprüft und ich erhalte einen neuen Bescheid.
"So weit so gut", dachte ich mir. Ich hab mir dann das Urteil von dem Verwaltungsgericht durchgelesen, musste jedoch feststellen, dass es sich hierbei um eine Klage einer Studentin handelte. In dem Urteil des Gerichts stand auch, dass "Studierende" keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen! Ich selbst bin Auszubildender!!!
Muss ich jetzt nun eine Zweitwohnugnssteuer zahlen, oder nicht>

Urteil vom 19.11.2007 ???

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 12.12.2007 (vor 5974 Tagen) @ myworlds

Studenten und Azubis werden durchaus gleich behandelt.

So ganz blicke ich aus der Beschreibung nicht, was jetzt konkret ansteht. Ist ein Bescheid erlassen mit Rechtsbehelfsbelehrung oder nicht>

Gruß
Yvonne

Urteil vom 19.11.2007 ???

Tommi @, Montag, 17.12.2007 (vor 5969 Tagen) @ myworlds

(Az. 25 K 2703/07) vom Verwaltungsgericht Düsseldorf

Wo kann man dieses Urteil nachlesen>

Urteil vom 19.11.2007 ???

Tommi @, Montag, 17.12.2007 (vor 5969 Tagen) @ Tommi

» (Az. 25 K 2703/07) vom Verwaltungsgericht Düsseldorf
»
» Wo kann man dieses Urteil nachlesen>

Ich habe es inzwischen gefunden: auf

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

( Man kommt auf die Recherche Seite auch über www.ovg.nrw.de )

Wenn man dort das AZ eingibt erscheint das Urteil.

Urteil vom 19.11.2007 ???

Peter @, Montag, 17.12.2007 (vor 5969 Tagen) @ Tommi

» (Az. 25 K 2703/07) vom Verwaltungsgericht Düsseldorf
»
» Wo kann man dieses Urteil nachlesen>

Hier die entsprechende Presseerklärung des Verwaltunsgerichtes Düsseldorf.

Gruß
Peter

Urteil vom 19.11.2007 ???

myworlds @, Dienstag, 18.12.2007 (vor 5968 Tagen) @ Peter

Ja, aber auch in dieser Presseerklärung werden nur Studenten von der Zweitwohnungssteuer ausgeschlossen.
Gilt dieses Urteil jetzt nicht für Azubis>>>

Urteil vom 19.11.2007 ???

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.12.2007 (vor 5968 Tagen) @ myworlds

Warum soll dieses Urteil nicht auch für Azubis zutreffen>
Es geht doch um alle diejenigen, die im Elternhaus das Kinderzimmer haben und wo anders ihre Bude. Es geht also darum, ob jemand zwei Wohnungen, Betten, Zimmer oder was auch immer innehat oder nur eine und die andere wird fingiert und das gilt für alle, nicht nur für Studenten oder Azubis.

Urteil vom 19.11.2007 ???

creadle @, Mittwoch, 19.12.2007 (vor 5967 Tagen) @ Yvonne Winkler

also haben sich die changen beim klagen erhöht(ich soll 600€ nachzahlen)

Anwalt wird aufgesucht, bin ich gespannt ob man in Bayern Changen hat

grüße

Urteil vom 19.11.2007 ???

Christian @, Donnerstag, 20.12.2007 (vor 5966 Tagen) @ creadle

Hallo Creadle,
in Bayern muss die Vernunft erst einziehen, die in NRW am 19.11. zaghaft Einzug gehalten hat. Vielleicht muss man den BY-VGH zu seinem Glück zwingen.
Aber genau auf den Punkt gebracht: Wer keine Erstwohnung hat, kann auch keine Zweitwohnung haben - werden sich die BY-Gerichte auf Dauer der Vernunft und der Logik nicht entziehen können.
Die Frage wird dabei sein, ob das BVerfG für BY-Gerichte überhaupt akkzeptabel ist. :-) :-P :-D
Gruß
Cusanus

Urteil vom 19.11.2007 ???

creadle @, Donnerstag, 20.12.2007 (vor 5966 Tagen) @ Christian

ja die Bayern, das wird ein harter Kampf, da sie hier sehr Starrköpfig sind, aber man muss sich wehren und nicht Stur zahlen!

Grüße und Frohe Weihnachten allesamt