Steuer in Magdeburg

Thiemo ⌂, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6701 Tagen)

Hallo,

danke für die informative Webseite. Ich bin nach Magdeburg gezogen, um hier Wirtschaftswissenschaften zu studieren. Mit meinem Abitur bin ich bei Universitäten wie z.B. Mannheim genommen worden, die wohl einen besseren Ruf als MD haben.

Nun ich mache mir zur Zeit Gedanken, ob ich meinen Erstwohnsitz hier in MD anmelden soll oder nicht. An für sich halte ich es moralisch schon bedenklich, dass eine Stadt so versucht die Solidarität der Geberländer des Finanzausgleiches auf eine solche schamvolle Art versuchen auszunutzen. Die Institution des Länderfinanzausgleichs wird so noch stärker in Frage gestellt, als er nicht ohnehin schon ist.

Ich selbst bin kein Bafög Empfänger, möchte aber auch nicht einsehen, dass wie es ja doch scheint, die Zweitwohnsitzsteuer um den Passus erweitert wird, dass sie nur von entsprechend bemittelten bezahlt werden muss.
Ich sehe mich nicht als besonders bemittelt – ich erhalte einen monatlichen Betrag von meinem Vater (der Bafög Hauptsatz), von dem ich leben und hausieren muss. Wie sollte ich mir da eine Zweitwohnsitzsteuer leisten können> Meine finanzielle Situation ist nicht anders, als die eines jeden Bafög Empfängers>

Welches Verhalten könnt ihr mir empfehlen> Soll ich hier den Zweitwohnsitz anmelden und dann gegen die Steuer »rebellieren«> Ich halte das für moralisch wichtig, da ich wie gesagt dieses System des ausnutzens der Solidarität nicht unterstützen kann...
Wenn ja, wie würde eine effektive »Rebellion« aussehen, bzw. wie sieht die Prozedur zur Eintreibung dieser Steuer genau aus> Muss ich beim Einwohnermeldeamt meine Kontonummer gleich angeben>

Eine andere Frage: ich werde hier zum Großteil nur während des Semesters leben – das sind so etwa 3-4 Monate. Kann ich denn meinen Zweitwohnsitz immer wieder an- und abmelden> Die Miete würde ich für die Zeit, in der ich dann zu Hause bin natürlich weiter zahlen, da ich das Zimmer im Wohnheim nicht aufgeben möchte – aber wenn schon Zweitwohnsitzsteuer, dann sollte diese doch auch nur dann gezahlt werden, wenn ich meine Zweitwohnung bzw. das Zimmer auch nutze>
Habt ihr dazu irgendwelche Vorschläge, Tipps oder Hinweise`>

Vielen dank und viele Grüße
Thiemo

Steuer in Magdeburg

René ⌂ @, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6701 Tagen) @ Thiemo

das Bundesverfassungsgericht klärt, ob es prinzipiell zulässig ist. Wie schon mehrfach erklärt: es ist eine Luxussteuer. Und Luxus ist es weder für Studenten, noch für Arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit eine zweite Unterkunft benötigen.

Wenn du dagegen vorgehst, sollten die Argumente niemals von einer Wahlmöglichkeit ausgehen. Du hast die Wahl, wo du leben möchest – daraus ergibt sich die Pflicht, wie du dich meldest!

Zur zwischenzeitlichen Abmeldung aus der Dresdner Satzung:

» Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber/ihre Inhaber/in sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.