ZWS in Mainz

TalDerAhnungslosen @, Freitag, 11.01.2008 (vor 6285 Tagen)

Hallo :waving:

Meinen Hauptwohnsitz (Kinderzimmer bei den Eltern) habe ich in Dresden.
Seit 2003 studiere ich in Mainz (angemeldet als Nebenwohnsitz) und bekam natürlich eine Zahlungsaufforderung, der ich nachging. Februar 07 zog ich dann nach Zornheim (gehört der Gemeinde Nieder-Olm an) und mußte nicht mehr zahlen.

Jetzt möchte ich jedoch gerne wieder nach Mainz ziehen.
Bekomme ich dann einen neuen Bescheid, zu dem ich Widerspruch einlegen kann> Oder falle ich in die Kategorie 'wieder zugezogener und bereits bekannter Einwohner' und darf sofort zahlen, ohne Widerspruch einlegen zu können> :lookaround:

"Fest steht zurzeit, dass leider nur Studierende, die neu in die Stadt kommen, oder fristgerecht Widerspruch gegen die Zweitwohnsitzabgabe eingereicht haben, von der Steuer befreit werden."

Heißt "neu in die Stadt kommen" sich dort auch mit Hauptwohnsitz anmelden zu müssen>

:clap: Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte. Vielen Dank schon mal dafür! :flower:

ZWS in Mainz

Christian @, Freitag, 11.01.2008 (vor 6285 Tagen) @ TalDerAhnungslosen

Hallo,

mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass die Hauptwohnung in Dresden und die Nebenwohnung in Zornheim in Deinem Fall melderechtskonform sind, bedeutet ein Umzug von Zornheim nach Mainz und Anmeldung mit Nebenwohnung in Mainz für Dich:
- neue Anfrage der Stadt,
- neuer Steuerbescheid (vielleicht)
- Dein fristgerechter Widerspruch (der erfolgreich sein dürfte, wenn Du die Hauptwohnung nicht innehast).

Wer in Mainz bereits einen Steuerbescheid an der Backe hat, kann natürlich auch was unternehmen - hast Du ja vorgemacht, wie das gehen kann. Es gibt aber auch einfachere Möglichkeiten.

Gruß
Christian

PS: Beim Umzug nicht vergessen, die Nebenwohnung in Zornheim abzumelden.