Zweitwohnsitzsteuer als Schüler

MasterMarc @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 5936 Tagen)

Hallo,

vorweg muss gesagt werden, dass ich mich um eine Schule in Hamburg zu besuchen können, meinen Hauptwohnsitz zu einer dortigen Bekannten gemeldet habe. Soweit kein Problem. Da ich in Schleswig Holstein wohne, bei meinen Eltern, konnte ich meinen Führerschein aufgrund meines Wohnsitzes in Hamburg hier nicht machen. Somit habe ich meinen Hauptwohnsitz also wieder nach Schleswig-Holstein verlegt und die Adresse in Hamburg als Zweitwohnsitz angegeben, soweit kein Problem. Da ich wegen der Schule eh nur vier Monate dort gemeldet sein musste. Im Nachhinein war es schlichtweg unüberlegt die Hamburger Adresse als Zweitwohnsitz anzugeben. Denn nun habe ich folgendes Problem: Ich bekam den Erklärungsbescheid für die Zweitsteuer, verständlich. Ich habe jedoch diesen Wohnsitz nie in Anspruch genommen und auch keine Miete entrichtet, außerdem bin ich Schüler und habe kein eigenes Einkommen. Wie sollte ich nun verfahren um mich vor der Zweitsteuer "zu drücken">
1. Option: Auf dem Erklärungsbescheid als Miete : 0,00 € eintragen. Geht das >
2. Option: Meinen Zweitwohnsitz rückwirkend revidieren
( Mir wurde gesagt das es möglich ist sich einen Tag nach der Ummeldung rückwirkend zu diesem Datum abzumelden )und einen eigene Erklärung abschicken, das ich diesen Wohnsitz also nie in Anspruch genommen habe, nur einen Tag. Würde das funktionieren >
3. Option: Sagt ihr es mir.

Hoffe das es verständlich ist ansonsten fragt einfach nach.
Schonmal im vorhinein bedanke ich mich für euer Engagement.

Mit freundlihen Grüßen mastermarc

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Nichtraucher müssen auch sterben.

Zweitwohnsitzsteuer als Schüler

Christian @, Freitag, 18.01.2008 (vor 5935 Tagen) @ MasterMarc

Hallo,
die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ist noch kein Steuerbescheid. Nach den Vorgaben des BVerfG bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
1. Abmelden der Nebenwohnung - so weit rückwirkend wie möglich - ist auf jeden Fall erforderlich, wenn Du diese Wohnung nicht mehr nutzt.
2. Die Steuererklärung enthält die Möglichkeit, anzugeben, dass die Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne des ZWStG ist. Das ist bei Dir der Fall. Also Sachverhalt entsprechend eintragen und das sollte es dann gewesen sein.
Gruß
Christian