Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

Anne @, Bielefeld, Samstag, 08.04.2006 (vor 6565 Tagen)

Fange jetzt an in Bielefeld zu studieren, werde dort dann vom 1.Mai bis 31.Juli in einer Wohnung zur Untermiete wohnen! Wohne aber Hauptsächlich (Hauptwohnsitz) bei meinen Eltern zuhause!
Muss ich jetzt für die 3 Monate einen Zweiwohnsitz bentragen>
Vielen Dank für die Antworten!

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

René ⌂ @, Samstag, 08.04.2006 (vor 6565 Tagen) @ Anne

» Muss ich jetzt für die 3 Monate einen Zweiwohnsitz bentragen>

Den beantragt man nicht, den meldet man nur. Aus dem [urlpdf=http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/download/melde-und-ausweiswesen.pdf]Meldegesetz von NRW[/urlpdf]:

[blockquote]§25 Abweichende Regelungen
(1) Wer in der Bundesrepublik Deutschland nach § 13 oder nach § 22 gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2. Ist er nach den zwei Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1).
[/blockquote]

Also mußt du dich demnach anmelden. In Sachsen beträgt diese Spanne übrigens sechs Monate, da bräcuhtest du dich nicht anmelden.

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

Christian @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6523 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,

Anmeldung der Nebenwohnung erfolgte hoffentlich nach dem 1. Mai. Vor dem 31. Juli unbedingt abmelden - üblicherweise heben die meisten Satzungen auf volle Kalendermonate ab. Dann zahlst Du nur für 1 Monat Zweitwohnungsteuer. Bielefelder Satzung prüfen.

Oder harten Kurs steuern - Rechtmäßigkeit der Satzung bestreiten und widersprechen/klagen, weil Du keine Erstwohnung innehast. Kostet aber Nerven und - bei Misserfolg - Geld.

Gruß

Christian

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

René ⌂ @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6523 Tagen) @ Christian

» üblicherweise heben die meisten Satzungen
» auf volle Kalendermonate ab. Dann zahlst Du nur für 1 Monat Zweitwohnungsteuer.

sie hat aber den Zweitwohnsitz für 3 Monate inne, also fällt die Steuer auch für drei Monate an.

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

Christian @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6523 Tagen) @ René

» sie hat aber den Zweitwohnsitz für 3 Monate inne, also fällt die Steuer
» auch für drei Monate an.

Hallo Renè

ich gehe davon aus, mit “Innehaben“ ist hier der Mietvertrag gemeint. Das interessiert aber neckischerweise nur am Rande.

Mit „üblicherweise“ meine ich Satzungen, die - so oder ähnlich -, folgende Normen enthalten

- Zweitwohnung ist jede Wohnung die ... dem Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für … dient.

- Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

- Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des … Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird.

- Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken …

und für die Dauer der Steuerpflicht dann festlegen:

"Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats."

Mit dem Anknüpfen an die melderechtliche Nebenwohnung, was für die meisten Studenten ein Nachteil ist, kommt es plötzlich auf das Nutzen und nicht auf das Innehaben an. Um auch im Sine des Melderechts ganz korrekt zu sein, ist es nur erforderlich, vor dem 31.07. auch wirklich auszuziehen und sich abzumelden, dann ist die gemietete Wohnung plötzlich keine Nebenwohnung mehr - und kann damit auch nicht mehr als Zweitwohnung beurteilt werden. Also: diesen Vorteil nutzen!
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

Michael @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6523 Tagen) @ Christian

Klappt aber nicht überall, Beispiel Stadt Steinfurt:

"Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Wohnung aufgibt oder die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung entfällt."

Hier muss man den kompletten Monat zahlen, selbst wenn man sich bereits am 1. abmeldet...

Zweitwohnsitz in Bielefeld bei , Untermiete?

Christian @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6522 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

stimmt leider, habe inzwischen im Bielefelder Stadt"recht" nachgesehen:

Wie in Steinfurt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats. Scheint die westfälische Variante zu sein, war mir bisher neu.

Hoffentlich hat Anne sich erst am 2. Mai angemeldet - das stimmt wenigstens.

Sorry, so ist das leider mit dem "üblicherweise", wenn jede Kommune ihre eigene Satzung machen darf.

Gruß


Christian