Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS?

sunchyme, Montag, 10.04.2006 (vor 6563 Tagen)

hallo,
bin bereits im juli 2005 aus meiner wohnung in nürnberg ausgezogen und habe erst im april 2006 einen brief erhalten. ich soll die daten für die wohnung angeben und anhand derer wird dann die zws berechnet. kann ich jetzt widerspruch einlegen> ist der zeitraum nicht zu lang - muss die stadt die steuer nicht in einem bestimmten zeitraum erheben> angeblich haben sie mir an die alte adresse was geschickt, aber bis juli kam dort definnitiv kein bescheid an. war zu der zeit noch schüler und hatte die zweitwohnung nur um dort zur schule zu gehen.erstwohnsitz hatte ich bei meinen eltern, bei denen ich nur ein zimmer hatte.

Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS?

Yvonne Winkler @, Montag, 10.04.2006 (vor 6563 Tagen) @ sunchyme

Hallo,

wie auf diesen Seiten zu entnehmen ist, trat die Nürnberger Zweitwohnungssteuersatzung zum 1.1.2005 in Kraft. Auch nach bayerischem Kommunalabgabengesetz beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre.
Art. 13 BayKAG iVm § 170 Abs. 1 AO ist Ihr Freund. Das heißt, dass die Stadt Nürnberg bis 31.12.2008 rückwirkend bis 1.1.2005 zur Zweitwohnungssteuer veranlagen kann.

Gruß
Yvonne Winkler