» Diese Urteile fallen schon allein deswegen auf, weil sie im Zusammenhang
» mit einer Aufwandsteuer hartnäckig von Konsum sprechen - dann wäre die
» Zweitwohnungsteuer eine Verbrauchsteuer. Das hat das BVerfG schon gemerkt
» und sich elegant selbst korrigiert. Besteuert wird der Zustand, der im
» Innehaben von mehr als einer Wohnung zu Ausdruck kommt - von Konsum ist da
» nicht die Rede.
Hallo Christian,
welche eigene(>) Entscheidung hat das BVerfG mit welcher Folgeentscheidung wann "korrigiert">
Ich dachte in der Tat, dass "Aufwand" i.S. 105 GG konsumptiven Aufwand meint. Was ist an dieser Vorstellung falsch>
Gruß
Tommi
P.S. Wo kann man das Urteil des FG Berlin (vollständig) nachlesen>