FG Berlin November 2007

agathe @, Montag, 11.02.2008 (vor 5778 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,
ich bin Agathe, 25 Jahre. Ich studier in Dresden und mit Nebenwohnung gemeldet. Bisher hat das Verwaltungsgericht in Dresden zugunsten der Studenten mit Kinderzimmer bei den Eltern geurteilt. Hat das Urteil vom Finanzgericht Berlin Auswirkungen auf Dresden>

Viele Grüße
Agathe

FG Berlin November 2007

Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 5778 Tagen) @ agathe

Hallo Agathe,
ich gehe davon aus, dass Du
FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 27.11.2007 - 14 K 10476/02
meinst.
Dieses Urteil hat mit Sicherheit keinen Einfluss auf das VG Dresden. Die Berliner fahren die gleiche Schiene wie die Finanzgerichte in Bremen in Hamburg und die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Man kann nur wünschen, dass die Bundesgerichte etwas sorgfältiger - oder überhaupt - nachdenken und hoffen, dass die Fahrt dieser FG und VG irgendwann im juristischen Nirgendwo oder auf dem Müllhaufen der Justiz endet.
Diese Urteile fallen schon allein deswegen auf, weil sie im Zusammenhang mit einer Aufwandsteuer hartnäckig von Konsum sprechen - dann wäre die Zweitwohnungsteuer eine Verbrauchsteuer. Das hat das BVerfG schon gemerkt und sich elegant selbst korrigiert. Besteuert wird der Zustand, der im Innehaben von mehr als einer Wohnung zu Ausdruck kommt - von Konsum ist da nicht die Rede.
Und was Dresden angeht, die Stadt hat ihre Satzung geändert (in Richtung der Berliner Entscheidung). Die Frage, ob das die Spruchpraxis des VG Dresden ändert, ist viel interessanter. Da kann man nur hoffen, dass die Dresdener Richter bei ihrer Linie bleiben.
Gruß
Christian

FG Berlin November 2007

Tommi @, Montag, 11.02.2008 (vor 5778 Tagen) @ Christian

» Diese Urteile fallen schon allein deswegen auf, weil sie im Zusammenhang
» mit einer Aufwandsteuer hartnäckig von Konsum sprechen - dann wäre die
» Zweitwohnungsteuer eine Verbrauchsteuer. Das hat das BVerfG schon gemerkt
» und sich elegant selbst korrigiert. Besteuert wird der Zustand, der im
» Innehaben von mehr als einer Wohnung zu Ausdruck kommt - von Konsum ist da
» nicht die Rede.

Hallo Christian,
welche eigene(>) Entscheidung hat das BVerfG mit welcher Folgeentscheidung wann "korrigiert">

Ich dachte in der Tat, dass "Aufwand" i.S. 105 GG konsumptiven Aufwand meint. Was ist an dieser Vorstellung falsch>

Gruß

Tommi

P.S. Wo kann man das Urteil des FG Berlin (vollständig) nachlesen>