ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Sprinter @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 5853 Tagen)

Hallo,
unsere Hauptwohnung (Eigenheim)befindet sich in Sachsen (Kreis Bautzen). Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen und die Zeit bis zur Rente zu überbrücken,nahm meine Frau eine Tätigkeit in München auf und mietete zu diesem Zweck eine Nebenwohnung an. Da es erhebliche Pendelprobleme gab (meine
Frau fährt nicht Auto und leidet zudem an der Reisekrankheit),meldete ich mich ebenfalls in München an und machte mich selbständig als Kurierfahrer,um gemeinsam pendeln zu können.
Im nun folgenden ZWS-Bescheid wurde ich als "Gesamtschuldner für die volle ZWS" herangezogen.
Begründung: Die Ausnahme von der ZWS für berufl. bedingte Zweitwohnungen von Verheirateten lässt sich nicht auf unsere Situation übertragen. Das Halten der Zweitwohnung ist nicht notwendige Konsequenz der Entscheidung für eine gemeinsame Ehewohnung, sondern der Entscheidung der Ehegatten, berufstätig zu sein.
Wer hat schon Erfahrungen mit ähnlicher Situation gemacht oder kann mir sagen, ob dies zutreffend ist bzw. ein Widerspruch gerechtfertigt ist.
Danke!

ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Christian @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 5853 Tagen) @ Sprinter

Hallo Sprinter,

melderechtlich scheint mir die Nebenwohnung in München nicht korrekt zu sein (Ordnungswidrigkeit). Üblicherweise befindet sich die Hauptwohnung am Arbeitsort.

Die Auslegung des BVerfG-Urteils ist in diesem Fall erstaunlicherweise korrekt. In Eurem Fall ist das allerdings nicht anzuwenden. Widerspruch (und Klage) ist allemal berechtigt. Denn die verfassungswidrige Münchener Satzung besagt etwas anderes. Dort steht:
"Wohnungen , die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.[/b]
Kein Wort davon, dass nur 1 Ehepartner in München wohnen darf. Daran sind die Münchener zu messen, daran muss die Verwaltung sich halten. Bleibt allerdings das obenm genannte Problem, dass die Anmeldung falsch sein könnte. Wenn nicht, sind die Aussichten auf Erfolg sogar ganz gut, selbst vor einem bayerischen VG ("V" steht für Verwaltung).

Noch Fragen>

Gruß
Christian

» Danke!

ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Sprinter @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 5853 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
vielen Dank für Deine rasche und relativ positive Bewertung.
Hat mir wieder Mut gemacht!
Zu Hauptwohnung: Soweit ich mich erinnern kann, wurde in einer früheren Ankündigung der ZWS durch die Stadt München
mitgeteilt, dass es für die ZWS unerheblich ist, ob die Zweitwohnung als Haupt-oder Nebenwohnung deklariert ist.
Mfg Sprinter

ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Christian @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 5852 Tagen) @ Sprinter

Hallo Sprinter,
» Zu Hauptwohnung: Soweit ich mich erinnern kann, wurde in einer früheren
» Ankündigung der ZWS durch die Stadt München
» mitgeteilt, dass es für die ZWS unerheblich ist, ob die Zweitwohnung als
» Haupt-oder Nebenwohnung deklariert ist.
das ist aber eher so zu verstehen, dass die Stadt München festlegt, welche Wohnung sie besteuern will (der Wille der Verwaltung ist entscheidend).:-D
Gruß
Christian