Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden

kohlhaas08 @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6017 Tagen)

Hallo,
ich besitze ein Haus am Bodensee, in dem ich neben einer kleinen Ferienwohnung noch eine Wohnung für mich selbst und meine Lebensgefährtin habe. Aus beruflichen Gründen ist mein Hauptwohnsitz aber Köln. Da die Ferienwohnung betreut und geputzt werden muss, halten sich meine Lebensgefährtin oder ich, je nachdem, wer es zeitlich gerade am besten kann, dort auf. Außerdem ist das Haus 60 Jahre alt, d.h. es fallen ständig Reparaturen an. Da ich leider nicht "finanziell besonders leistungsfähig bin", wie es das Gesetz unterstellt, bin ich auf die Einnahmen der Ferienwohnung angewiesen und kann mir auch keine professionellen Handwerker für die Reparaturen leisten. Außerdem gehe ich in wenigen Jahren in Rente und benötige die Wohnung dann als Hauptwohnsitz, d.h. ich kann sie nicht vermieten.
Seit 2004 bezahle ich pro Jahr 600,- Euro Zweitwohnungsteuer, was für mich eine erhebliche Belastung darstellt und mich umso mehr ärgert, als ich ja auch noch Haus- und Grundsteuer zu bezahlen habe. Weiß jemand, ob eine Chance besteht, die Zweitwohnungsteuer wenigstens von der Einkommensteuer abzusetzen> Schließlich könnte ich ohne die Wohnung die Ferienwohnung nicht betreiben und das Haus nicht halten.

Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6017 Tagen) @ kohlhaas08

Hallo,
die Möglichkeit, in diesem Fall die Zweitwohnungsteuer von der Einkommensteuer abzusetzen, sehe ich eher nicht. Die Schlussfolgerung, die größere Wohnung nutzen zu müssen, um die kleinere als Ferienwohnung vermieten zu können, würde ich als Finanzbeamter jedenfalls nicht durchgehen lassen (bin zum Glück keiner). Aber dazu bitte einen Steuerberater o.ä. befragen.
Bei dieser Fallkonstellation ist um die Zweitwohnungsteuer nicht herum zu kommen. Die andere Wohnung ebenfalls als Ferienwohnung zu vermieten, scheint mir da die beste Möglichkeit. Am besten über eine Agentur o.ä. mit Ausschluss der Selbstnutzung. Da gibt es durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Das dürfte auch keine Probleme geben, wenn dann mit Rentenbeginn die Hauptwohnung in Köln aufgegeben werden soll. Ansonsten ist das Ganze ein Rechenexempel.
Gruß
Christian

Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden

kohlhaas08 @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6017 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für die Antwort. Nur so viel: Es gibt triftige Gründe, die kleinere Wohnung als Fewo zu nutzen, die müsste sogar ein Finanzbeamter anerkennen. Die Whg. über eine Agentur zu vermieten, hab ich schon probiert, zu schlecht und zu teuer. Im übrigen käme ich auch dann wohl nicht um die Zweitwohnsteuer herum, da ich auf jeden Fall eine der beiden Wohnungen zeitweise selbst nutzen müsste, um Renovierungen etc. durchführen zu können.
Was mich wirklich ärgert, ist die Begründung, jemand der Wohnung besitzt, in der er nur zeitweilig wohnt, sei automatisch "finanziell leistungsfähig" und damit schröpfbar. Häufig ist derjenige eben nicht leistungsfähig, da er aus persönlichen Gründen mehr als eine Wohnung unterhalten muss. Warum sind Gesetze, die auf derart unwahren Behauptungen beruhen eigentlich nicht angreifbar> Selbst Juristen müssten doch erkennen, dass dies mit der Wirklichkeit in vielen Fällen nichts zu tun hat.
Viele Grüße
Michael

Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6017 Tagen) @ kohlhaas08

Hallo Michael,

wenn die Wohnungen über eine Agentur angeboten wird und die Eigennutzung dabei vertraglich ausgeschlossen ist, fällt definitiv keine Zweitwohnungsteuer an. Die Agentur ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wenn man ein paar Freunde dafür gewinnen kann, ist eine ganzjährige „Vermietung“ als Ferienwohnung auch möglich. Es ist, wie schon gesagt, ein Rechenexempel, das jeder für sich entscheiden muss.

Auch die Frage, wie viel Aufwand man betreiben will, um eine Aufwandsteuer zu vermeiden, muss auch jeder für sich beantworten.

Was Juristen erkennen oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Besonders großes Vertrauen in diese Zunft habe ich allerdings nicht. Aber ganz so weltfremd ist das BVerfG nicht gewesen, als es formulierte:
„Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.“
Juristisch wird man dieser Behauptung nicht beikommen können, denn sie sagt eben nicht aus, dass jeder, der eine Zweitwohnung innehat „automatisch“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Dieses „in der Regel“ bedeutet nichts anderes, als dass es im Einzelfall durchaus anders sein kann. Das ist allenfalls eine Frage der Darlegung, vermutlich ziemlich schwierig und sehr stark abhängig auf welchen Richter man trifft. Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.

Gruß

Christian