ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen)

Hallo!

ich schildere einfach mal meinen Fall und hoffe auf Antwort.
Ich bin 2001 von Köln nach Hamburg gezogen, ich war damals noch Schülerin. Ich habe völlig vergessen mich umzumelden und habe das dann erst im Februar nachgeholt. Da die Sachbearbeiterin mir wohlwollend gestimmt war musste ich keine Strafe zahlen, denn sie hat dann einfach den 01.02.2002 als Termin des Einzugs eingertragen. Die Wohnung meines Vaters in der ich vorher mit gewohnt habe behielt ich als Nebenwohnung bei.
Als die ZWS in Köln eingeführt werden sollte bekam ich diesen Bescheid Erklärung zur Zweitwohnungssteuer zugeschickt.
Diesen habe ich dahingehen ausgefüllt, dass ich die von mir gemeldete Nebenwohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne der ZWS ansehe, da es die Wohnung meines Vaters ist in der mir nicht einmal ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht (es handelt sich um eine 2 Zimmer Wohnung).
Nun und ab da hörte ich nichts mehr von der Stadt Köln und hielt die Sache für erledigt.
Bis zum Oktober 2007 - da kam dann ein Brief in dem sinngemäß stand "tschuldigung das es so lange gedauert hat, wir hatten viel zu tun. die Erklärung die sie abgegeben haben halten wir für Unsinn. Bitte füllen sie die beiliegende Erklärung nochmal aus oder wir müssen sie schätzen"
Ich habe zuerst einige male versucht das telefonisch zu klären, ohne Erfolg. Schließlich habe ich die Erklärung wieder abegeschickt, zusammen mit der Abmeldung und der Bitte mich rückwirkend abzumelden. Diese wurde auch an die Meldehalle Nippes weitergeleitet. Ich habe versucht mit Immatrikulationsbescheinigungen, Bescheinigungen meiner alten Schule etc. zu belegen, dass ich beispielsweise keine Pendlerpauschale o.ä. von der Steuer abgesetzt habe. Meinen Auszug hat mein Vater schriftlich bestätigt.
Da sie dem allem aber den Tag meines Auszuges nicht entnehmen können möchten die nun dass ich eine eidesstattliche Erklärung abliefere.

Nun zu meine Fragen:
- bei der eidesstattlichen Erklärung würde ich ja nun das Datum im Juli 2001 angeben, bisher habe ich immer 02.2002 angegeben.. gibt das jetzt noch mehr Sress>
- habe ich überhaupt eine chance nachträglich abgemeldet zu werden>
- und vor allem vom Kassen und Steueramt habe ich seitdem nichts mehr gehört. ob die die sache vielleicht doch inzwischen abgehakt haben weils mein "kinderzimmer" ist>

ich hoffe mir kann jemand helfen.
danke und lg
jasmin

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ angua

Hallo Jasmin,
das Kölner Kassen- und Steueramt hat wohl nichts Besseres zu tun.:-P
Ich gehe mal davon aus, dass es dieses Amt ist, dass von Dir die "eidestattliche Erklärung" fordert - das Einwohnermeldeamt stellt sich wahrscheinlich nicht so an.
Wenn sie eine eidesstattliche Erklärung haben wollen – die bei dem Sachverhalt so überflüssig ist wie ein Kropf – dann erkläre ganz einfach, dass Du vor dem 01.01.2006 aus der Wohnung Deines Vaters ausgezogen bist und diese nur versehentlich als Nebenwohnung angegeben hast.
Zur Erläuterung: Erst seit 1.1.2006 gibt es in Köln die so genannte Zweitwohnungsteuer, die in Wirklichkeit eine Nebenwohnungsteuer ist. Was vorher war, hat dem Kassen- und Steueramt egal zu sein. Diese Komiker sollen sich lieber auf ihre Dienstpflichten als öffentlich Bedienstete konzentrieren. Dein Problem dürfte mit einer derartigen (wahrheitsgemäßen) Erklärung erledigt sein. Sollten die Kölner dann darauf bestehen, dass Du das Datum des Auszuges exakt benennen musst, können sie Dir das ja schreiben. Sollten sie wirklich so penetrant sein, melde Dich hier wieder.;-)
Steuerpflichtig bist Du mit der Nebenwohnung so oder so nicht, aber das lässt sich in Köln ggf. nur vor Gericht durchsetzen. Da ist der Weg mit der Erklärung - wenn auch schikanös - vermutlöich der einfachere. Nur weil das Kölner VGericht („V“ steht hier für „Verwaltung“) in grob fehlerhaften Entscheidungen die Kölner ZWStS als Recht verkennt, glaubt die Stadtverwaltung übermütig sein zu dürfen. Dabei wissen sie nicht einmal, wovon sie reden.:-D
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

erstmal danke für die schnelle Antwort!
die eidesstattliche Erklärung möchte die Meldehalle Nippes haben, nicht das Kassen- und Steueramt.
Also du meinst ich muss denen kein genaues Datum angeben und die melden mich nach dem wisch endlich rückwirkend ab>
ist "die nebenwohnung behielt ich versehentlich bei" denen nicht n bischen zu blöd>>

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ angua

Hallo Jasmin,
das Meldeamt - wundert mich nun doch etwas.
Die Gefahr, die hier besteht, ist die Ordnungswidrigkeit, die in diesem Fall vorliegt. Da kann die Stadt Köln locker ein Bußgeld verhängen.
Natürlich ist "die Nebenwohnung behielt ich versehentlich bei" nicht gerade berauschend, aber doch wohl die Wahrheit. Und diese Angabe hat zudem den Vorteil, dass damit - bei ein bisschen gutem Willen ohne Bußgeld - die Meldung am neuen Wohnort das Ende der Kölner Wohnung bedeutet.
Formal verfahren ist die Kiste schon.
Die Zweitwohnungsateuer als Mittel zur Bereinigung der Melderegister! Welch hehrer Zweck für eine derartige Niederträchtigkeit.:-)
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

Ich hab vor denen dann jetzt folgendes zukommen zu lassen:

Hiermit gebe ich folgende eidesstattliche Verischerung ab:
ich bin am 1.7.2001 aus der Wohnung meines Vaters ... in der ... Straße in Köln ausgezogen und habe fortan nicht mehr dort gewohnt. Aus Unwisseneit meldete ich mich wie Sie den vorherigen Unterlagen entnehmen können erst zum 1.02.2002 in Hamburg um. Die oben genannte Wohnung meines Vaters behielt ich aus Versehen als Nebenwohnung bei.


Meinst du das ist so ok> Wenn ich jetzt an einen freundlichen Beamten gerate ist die Sache doch dann damit hoffentlich gegessen oder>

Das die mich dann abmelden sollen muss ich in der eidesstatlichen Versicherung ja wohl nicht nochmal erwähnen> Oder soll ich besser noch nen Wisch beilegen in dem ich nochmal höflichst darum bitte>

lg Jasmin

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ angua

Hallo Jasmin,
ich würde bei meinem Vorschlag bleiben, zu viel Präzision ist schädlich. Allenfalls statt "aus Versehen" irrtümlich oder "aus Unwissenheit" setzenn.
Aber Deine Variante ist natürlich bedingungslos ehrlich. Was ein Wert an sich ist. Ob die Kölner das zu schätzen wissen>
Im Vergleich zu diesem Vorgang war das Hornberger Sxchießen eine hoch effiziente Veranstaltung.
Gruß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ Christian

was genau meinst du denn mit zuviel Präzision>
kürzen auf:

Hiermit gebe ich folgende eidesstattliche Verischerung ab:
ich bin am 01.07.2001 aus der Wohnung meines Vaters ... in der ... Straße in Köln ausgezogen und habe fortan nicht mehr dort gewohnt. Die oben genannte Wohnung meines Vaters behielt ich irrtümlich als Nebenwohnung bei.

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ angua

Hallo Jasmin,
ist schon so in Ordnung. Aber das Datum haben die Kölner ja wohl schon.
Und zu präzise: z.B.: "...und habe fortan nicht mehr dort gewohnt" solltest Du streichen. So eine Aussage reizt jede Behörde, Dir das Gegenmteil zu beweisen. Und: was heißt schon "wohnen" in NRW>. Das OVG ("V" steht hier für ""Verwaltung") NRW ist diesbezüglich an Schäbigkeit nicht zu überbieten
Melderechtlich ist "ausgezogen/Auszug" ein feststehender Begriff, der hier völlig ausreicht.
Mit ist ehrlich gesagt nicht klar, warum die Meldebehörde so einen Larry von der Sache macht - die eidesstattliche Erklärung ist pure Schikane/Behördenwillkür> und auf jeden Fall unangemessen. Deswegen rate ich einfach zur Vorsicht. Kein Wort mehr als nötig.
Gruß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ Christian

naja ich denke mal die machen so einen aufriss weil es ja eben mehr als ein paar wochen sind seit meinem auszug. und denen wird wohl auch klar sein dass ich den nebenwohnsitz da rückwirkend abmelden möchte um eben keine ZWS zu zahlen.

beim ersten schreiben hieß es ja schon
"da das auszugsdatum länger als einen monat zurückliegt, brauche ich entsprechende Nachweise:
- Meldauskunft des Hauptwohnsitzes (Einziger Wohnsitz)
- Möglichkeit der Vorlage der Steuererklärung und des Steuerbescheides als Nachweis, dass keine Ausgaben zur Nebenwohnung geltend gemacht wurden
- sonstiges"

naja bei der Meldeauskunft stehen zu dem Zeitraum natürlich beide Wohnungen drin.
Steuererklärung habe ich als Studentin noch nie eine gemacht und zu sonstiges fällt mir ehrlich gesagt nix ein.

und das Problem mit dem Datum ist ja das die das Ummeldedatum haben und nicht das Auszugsdatum..
hab ehrlich gesagt Angst bei der eidesstattlichen Erklärung das Ummeldedatum als Auszugsdatum anzugeben..

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Montag, 31.03.2008 (vor 5867 Tagen) @ angua

Hallo Jasmin,
warum die so ein Trara machen, steht in den Sternen. Linksrheinische Gelassenheit ist das jedenfalls nicht. Und was die ZWSt angeht - der Spuk ist hoffentlich bald vorbei.
Und Nachweise braucht die Meldebehörde in ihren Wunschträumen.
Wer keine Einkünfte hat, macht üblicherweise auch keine Steuererklärung. Das dürfte selbst einem kölner klar sein.
Die Meldeauskunft des derzeitigen Wohnortes reicht für die Bestimmung des Zeitpunktes völlig (die liegt aber in Köln schon vor).
Fehlt nur die Erklärung, dass die Nebenwohnung irrtümlich/versehentlich benannt wurde. Und die muss nun wirklich NICHT eidesstattlich sein. Das ist und bleibt bei diesem im Grunde einfachen und plausiblen Sachverhalt unangemessen.
Einfach probieren,
- umgemeldet am ...(siehe Melderegister)
- Nebenwohnung war ein Irrtum.
Wenn sie damit nicht zufrieden sind, werden sie sich schon wieder rühren. Das kannst Du bei dem Kölner Arbeitstempo vieleicht noch erleben.
Gruß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

Yvonne Winkler @, Dienstag, 01.04.2008 (vor 5867 Tagen) @ Christian

Mal zur eidesstattlichen Versicherung etwas. Wenn etwas eidesstattlich versichert wird, dann bitte die Wahrheit, nicht irgendetwas, sonst solltest Du das lieber lassen.

Lügen eidesstattlich zu versichern hat zumindest strafrechtliche Folgen, die ich versuchen würde, zu vermeiden.

YW

ZWS Köln Kinderzimmer

Christian @, Dienstag, 01.04.2008 (vor 5867 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
die Wahrheit darf und soll man hoffentlich auch ohne eidesstattliche Versicherung sagen dürfen.
Dennoch halte ich in diesem Fall die Forderung nach einer eidesstattlichen Versicherung für maßlos überzogen - jeck eben.
Grzuß
Christian

ZWS Köln Kinderzimmer

angua @, Dienstag, 01.04.2008 (vor 5866 Tagen) @ Yvonne Winkler

das in der eidesstattlichen erklärung die wahrheit stehen soll ist mir schon klar.
deshalb will ich ja auch den wirklichen umzugstermin und nicht den ummeldetermin angeben.
war halt unsicher ob das noch ärger nach sich ziehen kann.. naja ich werde den kram jetzt fertig machen und dann mal abwarten...