News: Einkommensfreigrenze für die ZWS in Bayern

René ⌂ @, Sonntag, 13.04.2008 (vor 5847 Tagen)

In Bayern ist die Diskussion um die Zweitwohnungsteuer im vollen Gange. Seit dem 1.8.2004 können die bayrischen Kommunen Zweitwohnungstuersatzungen beschließen - und davon machten insbesondere die großen Kommunen gebrauch. München, Nürnberg, Augsburg, Freising, Fürth - und nicht selten zielen diese Satzungen nicht mehr auf Besserverdienende, die sich gute Ferienwohnungen leisten können, sondern hauptsächlich auf Studenten und Pendler. Nun will die CSU wieder ein Stück zurückrudern und zumindest die Geringverdiener von der Steuer befreien. Als Freigrenze schwebt ihr dabei 25.000 Euro und erwartet von den Gemeinden, entsprechende Ausnahmeregelungen in den Satzungen zu verankern - und falls dies nicht passieren wird, in einem Landesgesetz diesen Passus zu verankern.

Mit dieser Position wird sich nun endlich einmal auf politischen Boden mit der Steuer befaßt - und nicht wie bisher üblich ausschließlich auf dem juristischem. Nun muß diesem Parteibeschluß nur noch Taten folgen (siehe auch Merkur Online).

News: Einkommensfreigrenze für die ZWS in Bayern

Christian @, Sonntag, 13.04.2008 (vor 5847 Tagen) @ René

Ich widerspreche immer gerne - politisch befasst man sich schon lange mit der Zweitwohnungsteuer. Die Einführung dieser Steuer war in Bayern ein politischer Akt, hochgelobt vom damaligen verantwortlichen IM - einem Herrn Beckstein. Aber man bewegte sich auf falschen Gleisen.
So wie auch jetzt im wahrsten Sinne ZURÜCK (=rückwärts = nicht zielführend) gerudert wird. Bleibt einzig zu hoffen, dass sich damit diese verkorkste Angelegenheit zum Wohle aller von alleine erledigt.
Im übrigen gehe ich davon aus:
1. Mit den 25.000 Euro ist das monatliche Einkommen gemeint (sonst trifft es ja immer noch die Armen).
2. Diese Freigrenze gilt für alle Aufwandsteuern und wird zeitnah auch auf die Verbrauchsteuern übertragen.
3. Die Kommunen werden dem Land was husten und freiwillig ihre Satzungen ändern - obwohl es egal wäre, denn verfassungswidrig sind sie schon jetzt.
4. Der Bayer. VGH ("V" steht hier für "Verwaltung")wird auch dieses Problem fern jeder Logik und Rechtmäßigkeit meistern.

Es wird wirklich höchste Zeit, dass jemand den Engel Aloisius aus seinem Biergarten herausholt. Ich bin gerne bereit, ihm bei der Ausführung seines himmlischen Auftrages zu helfen.

Gruß
Christian