Magdeburger Definition einer Zweitwohnung

Bjoern @, Freitag, 18.04.2008 (vor 5823 Tagen)

§ 1 (3) der magdeburger satzung:

"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung,

a) die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 01.03.1996 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Art. 29 des 3. Rechtsbereinigungsgesetz vom 07.12.2001 (GVBl. S. 540) dient,
b) die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient oder
c) die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat."

da die aufzählungen mit einem "und" versehen sind, muss folglich nur einer der punkte erfüllt sein. also ist eine zweitwohnung im sinne der magdeburger satzung jede weitere wohnung, die dem hauptmieter als nebenwohnung im sinne des meldegesetzes dient. (das innehaben wird in § 2 geregelt; aber da gehts ausschließlich um die zweitwohnung ... das nur am rande)

wie passt das mit § 31 (1) bverfgg zusammen> das bverfg hat in seinen beiden beschlüssen zur zws eine definition des begriffes "zweitwohnung" gegeben:
"Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ..."
wenn ich § 31 (1) bverfgg richtig deute, hat diese definition des bverfgg gesetzescharakter für sämtliche behörden ... d.h. wenn eine kommune eine zweitwohnungsteuer einführen möchte, hat sie sich zwingend an die definition des bverfg zu halten.

die magdeburger definition laut § 1 (3) a tut dies definitiv nicht; müsste nicht folglich die satzung wegen verstoßes gegen höherrangiges recht zumindest in diesem punkt unwirksam sein>!>
nach der alternative c definierte zweitwohnungen passen mit dem überein, was das bverfg als zweitwohnung definiert hat ... nur erstreckt sich dann das innehaben auch auf beide wohnungen (das verneinen die magdeburger richter momentan ja immer, weil für sie die alternative a zutrifft)