Aufwand
Da meine letzten beiden Grundsatz-Probleme leider nicht so ergiebig diskutiert wurden, hoffe ich auf etwas mehr Resonanz bei folgendem Problem (ich werd auch extra für Christian an die Großschreibung denken ):
Magdeburg schreibt
"Durch das Innehaben einer Nebenwohnung im Stadtgebiet neben der Hauptwohnung im Elternhaus wird ein höherer Aufwand betrieben als wenn die Wohnung in Magdeburg die alleinige Wohnung wäre. Es wird Unterhaltsleistung durch das Vorhalten des überwiegend genutzten Kinderzimmers gebunden und es entstehen hohe Fahrtkosten durch mindenstens wöchentliche Fahrten."
1.) Den Aufwand hinsichtlich der Nebenwohnung habe ich; aber den Aufwand hinsichtlich des Kinderzimmers haben doch meine Eltern. Ist es nicht Grundanliegen der Aufwandsteuer, dass der besondere Aufwand bei ein und derselben Person entstehen muss>>
2.) Wenn ich die Magdeburger Wohnung nicht vorhalten würde, dann entstünde mir doch durch tägliche Fahrten zur Uni (einfache Strecke über 100 km) ein deutlich höherer Aufwand. Also dient meine Magdeburger Wohnung doch unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gerade nicht dazu, einen höheren Aufwand zu erzeugen ... sondern ihn erheblich zu verringern. Wie passt das zusammen>>