Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

jonasjonas @, Freitag, 25.04.2008 (vor 5982 Tagen)

Hallo,
Ich hab hier von einem ähnlichen Fall gelesen, frage aber sicherheitshalber nochmal nach..

Ich habe bis September 2007 in einer WG in Mainz gewohnt, die ich als Erstwohnsitz gemeldet hatte.

Als ich auf die Idee kam, mir eine neue WG zu suchen, meldete ich mich beim Amt in meiner Heimat, wo meine Eltern wohnen (auch Rheinland-Pfalz) um. Erstwohnsitz war also meine Heimat und die WG in Mainz wurde von diesem nicht-mainzer Amt automatisch als Zweitwohnsitz degradiert.

Ich bin dann im September nach Wiesbaden gezogen, wo ich mich leider erst im Februar als Zweitwohnsitz angemeldet habe.
Bis zur Abmeldung in Mainz ließ ich Trottel mir sogar bis April Zeit.

Ich bekam also jetzt einen Brief der Stadt Mainz, in dem ich zur Zahlung der ZWS für September 2007 bis April 2008 aufgefordert werde.

Meine Fragen:
Ich kann den Behörden ja den Mietvertrag meiner alten Mainzer WG vom September 2007 zeigen, der meinen Auszug und den Einzug eines Nachmieters belegt. Ich hatte ab September ja keinen Mietvertrag mehr in Mainz. Nur eine fälschlich weitergelaufene Meldung..
Kann ich dem Amt mit sowas kommen>

Bekomme ich vielleicht wegen meiner verspäteten Abmeldung irgendwelche zusätzlichen Probleme>

Vielen Dank im Voraus.

Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

Christian @, Samstag, 26.04.2008 (vor 5981 Tagen) @ jonasjonas

Hallo Jonas,
mit was man der Stadt Mainz kommen muss, um die Verantwortlichen zum Nachdenken zu bringen, weiß ich nicht.
Verstehen muss man Deinen Meldezirkus aber auch nicht. „Automatisch“ passiert bei den Meldeämtern gar nichts, die richten sich nach den Angaben - oder den unterbliebenen Angaben - der Kundschaft, wenn sie Haupt- und Nebenwohnungen (nicht WOHNSITZE!) festlegen. Die hätten schön zu tun, wenn sie sich auch noch um den Wohnsitz Gedanken machen müssten.
Mit der eigentlichen Sache, der Zweitwohnungsabgabe, hat deine Nicht-/Falschmelderei nur am Rande zu tun. Denn für den arg beschränkten Horizont der Mainzer ist jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung. Das dürfen sie gerne vermuten, aber das lässt sich widerlegen – wenn es denn nicht so ist. Das genau lässt sich aber aus Deiner Frage nicht erkennen.
Genau so wenig, wie klar zu erkennen ist, ob es sich bei dem „Brief der Stadt Mainz“, in dem zur Zahlung der Zweitwohnungsabgabe aufgefordert wird, um einen Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung handelt.
Beides ist für die Beantwortung Deiner Frage und das, was weiter zu tun ist, von Bedeutung.
Zu Deiner Ordnungswidrigkeit im Umgang mit dem Melderecht: Ja, das kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

jonasjonas @, Samstag, 26.04.2008 (vor 5981 Tagen) @ Christian

Also, der Hauptpunkt ist halt, dass ich seit September nicht mehr in Mainz gewohnt habe und natürlich auch nachweisen kann, dass ich aus meiner damaligen WG ausgezogen bin (bzw. dass ein Nachmieter mein Zimmer übernommen hat).
Es lief halt nur meine Zweitwohnsitzmeldung (natürlich durch mich verschuldet) weiter.
Ich könnte also meine "Wohnung", mein Wohnen in Mainz für diesen Zeitraum widerlegen.

In dem Brief (habe ihn gerade nicht da..) wurde ich zu Angaben über meine Wohnung von Sept 07 bis Apr 08 aufgefordert und schon auf die Abgabe hingewiesen.
Es wurde also noch kein definitiver zu zahlender Betrag genannt.

Danke für die Hilfe. Ich hoffe das hilft dir/euch weiter.

Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

Christian @, Samstag, 26.04.2008 (vor 5981 Tagen) @ jonasjonas

Hallo Jonas,
also kein Steuerbescheid, sondern (vermutlich) der Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe“ der ausgefüllt an die Stadt zurück zu geben ist.
Wie die Stadt Mainz sich derzeit verhält, ist mir nicht bekannt – ich gehe aber davon aus, dass ihr Verhalten wie bisher an bodenloser Dreistigkeit nicht zu überbieten sein wird. Insofern ist es ziemlich egal, wie man die Erklärung ausfüllt. Und der widerlichen Formalitäten gibt es so oder so genug – das ist eben der Fluch der bösen Tat (Falschmeldung). Es kommt eigentlich auch gar nicht so sehr darauf an, was in dem Vordruck steht.
Wenn Du nicht Mieter oder Eigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter der gemeldeten Hauptwohnung bist, würde ich an Deiner Stelle nur Angaben zur Anschrift usw (1.-5.). machen, bei „Nutzungsverhältnis“ (7.) eintragen „ungenutzt, da an Nachmieter vermietet seit Sept. 2007“ und dann unter 10. b „Nebenwohnung ist nicht steuerpflichtig, weil gem. mehrerer, Ihnen wohlbekannter Entscheidungen BVerfG mangels Erstwohnung keine Zweitwohnung.“ Unterschreiben nicht vergessen. :-)
Dann kommt entweder irgendwann ein Steuerbescheid – oder die Sache erledigt sich von alleine, weil das BVerWG in dieser Angelegenheit Recht gesprochen hat.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Und wie immer:
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer/-sabgabe das Wort „Wohnsitz“ in allen Varianten aus dem Wortschatz streichen – es ist bähhh …:-D

Steuerbescheid in Mainz, wegen vergessener Abmeldung

jonasjonas @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5980 Tagen) @ Christian

Jau, danke, so werd ichs mal abschicken und abwarten.