Fragen über Fragen zur ZWS?????

zippo2030 @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5990 Tagen)

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in München und habe den Erstwohnsitz in Mainz! Bezahle auch Miete und natürlich die ZWS und Alles ist OK! Habe nun meine Eigentumswohnung in München vermietet und wohne nun seit Januar 2008 in einer Mietwohnung in München, also an meinem Zweitwohnsitz!
Meine Freundin und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag. Wie sieht es jetzt mit der ZWS aus. Bin nur zu 25 Prozent am Zweitwohnsitz in München, ansonsten am Erstwohnsitz oder auf Dienstreise.Muss ich nun weiterhin die 9 Prozent der Jahresnettokaltmiete bezahlen>
Im voraus schon lieben Dank für die Hilfe!

RALPH

Fragen über Fragen zur ZWS?????

Christian @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5990 Tagen) @ zippo2030

Hallo Ralph,
Mainz als Erst- und München als Zweitwohnsitz übersetze ich mal mit: In Mainz mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung gemeldet.
Eine Nebenwohnung ist gem. Münchener Satzungswillkür aber mit dem Segen des Bayer. VHG („V“ steht für „Verwaltungs“) per ordre de Mufti eine Zweitwohnung. Dürfte bei Dir sogar sachlich richtig sein.
Dass Du nur 25 % Deiner Zeit in München verbringst, ist für die Steuerbemessung unerheblich.
Von der Zweitwohnungstuer könntest Du nur loskommen, wenn nicht Du sondern Deine Freundin die Wohnung innehätte - was bei dem Mietvertrag natürlich nur schwer plausibel zu machen ist.
Interessant ist für die Steuerbemessung noch, ob die Freundin in München mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet ist. Da könnte man ggf. was machen.
Für die vermietete Eigentumswohnung in München fällt keine Zweitwohnungsteuer an
Gruß
Christian

Fragen über Fragen zur ZWS?????

zippo2030 @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5990 Tagen) @ Christian

Danke für die schnelle Antwort! Noch eine Frage: Als Bemessungsgrundlage gilt jetzt 100 Prozent der Nettomiete oder die Hälfte>

Grüße RALPH

Fragen über Fragen zur ZWS?????

Christian @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 5990 Tagen) @ zippo2030

Hallo Ralph,
das ist genau der Punkt, an dem es hakt. Dazu ist es wichtig zu wissen, ob die Freundin in München mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet ist. Denn so was wäre in der verfassungswidrigen Münchener Satzung nicht vorgesehen.
Gruß
Christian

Fragen über Fragen zur ZWS?????

zippo2030 @, Montag, 28.04.2008 (vor 5989 Tagen) @ Christian

Für meine Freundin ist die Wohnung die Alleinige. Habe heute mit dem Kassen und Steueramt in München telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass ich auf 50 Prozent der Wohnfläche ZWS bezahlen muss! Lohnt es sich zu bezahlen und trotzdem Widerspruch einzulegen>

Grüße

Fragen über Fragen zur ZWS?????

Christian @, Montag, 28.04.2008 (vor 5989 Tagen) @ zippo2030

Hallo Ralph,
es ist natürlich misslich gegen eine Zweitwohnungsteuer zu argumentieren, wenn jemand mehr als eine Wohnung innehat.
Von Haus aus ist die Münchener Satzung erst Mal verfassungswidrig, was sich unter Umständen schon recht bald herausstellen könnte. Möglich wäre auch, dass die zukünftige Minderheitspartei im Bayer. Landtag in ihrer Panik noch beschließt, dass in Bayern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei einem Einkommen von 25.000 EURO (brutto/netto, monatlich/jährlich>) beginnt. In beiden Fällen besteht die nicht unbegründete Hoffnung, dass das Interesse der Stadt an der Zweitwohnungsteuer dann schlagartig nachlässt. Da könnte sich ein Widerspruch schon lohnen, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass man sein Geld wieder bekommt – auch wenn man mehr als eine Wohnung innehat. Wenn es denn gelingt, den Widerspruch so lange offen zu halten.
Nicht uninteressant wäre es auch, auf weniger als 50% zu plädieren. Der Streit könnte sich auch lange hinziehen und die Stadt hat fast keine Möglichkeit, eine wie immer geartete Behauptung, dass Du weniger als 50% der Wohnfläche „innehast“ zu erschüttern. Denn für Deine Freundin ist es die "alleinige Wohnung" - von der Nutzung und (>) von der rechtlichen Vefügungsgewalt her. Da könnte sich ein Widerspruch allein schon deswegen lohnen, weil die „Steuerlast“ gemindert wird. Außerdem könnte man den Widerspruch so lange wie möglich offen halten (siehe oben). Das ginge dann zu wie am Basar. :-) Stadt will 50%, Du bietest 0 ... usw.
Man kann natürlich auch das Angebot der Stadt auf 50% annehmen, zahlt so lange es die Zweitwohnungsteuer in München gibt und hat seine Ruhe. Unter „sportlichen“ Gesichtspunkten ist das natürlich gleichbedeutend mit Kapitulation vor kommunaler Willkür.:-D
Deine Entscheidung – beim Widerspruch gibt es genügend Vorschläge, die man getrost abkupfern kann.
Gruß
Christian