Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

seven @, Montag, 12.05.2008 (vor 6058 Tagen)

Erbitte kompetente Hilfe für meine anstehende Stellungnahme an das Landratsamt München (Ausländerbehörde):

Situation: Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für meine ausländische Frau musste ich Angaben zu unserer Nebenwohnung (so nennt es das Amt) in der Stadt München machen. Gemeldeter Hauptwohnsitz ist im Landkreis München.

Seit November 2003 habe ich ein bis heute noch nicht gemeldetes 1-Zimmer-Appartment angemietet weil dieses laut Satzung der Stadt München gar nicht als Zweitwohnung gilt: Bezug §2 (3) 3. "Als Zweitwohnungen gelten nicht: "Wohnungen, die verheiratete Personen aus beruflichen Gründen in der Stadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung außerhalb der Stadt München befindet."

FRAGE 1: Sollte ich das jetzt umgehend erledigen bevor ein möglicher Mahnbescheid kommt und wie kann ich mein Meldeversäumnis optimal begründen>

FRAGE 2: Natürlich möchte ich es unter allen Umständen vermeiden in die Gefahr einer Steuernachzahlung oder Auseinandersetzung zu geraten daher bitte ich um Tips wie ich folgende Rückfrage des Landratsamts optimal und eindeutig beantworten kann:

Fällige Stellungnahme wörtlich: Seit wann und warum besteht ein Nebenwohnsitz> Wer und wie oft halten Sie sich dort auf>

Hinweis: Es wird auch der Mietvertrag verlangt.

So würde ich antworten und bitte um Verbesserungsvorschläge:

Das Mietverhältnis der Wohnung in der ... straße besteht seit xx.xx.2003. Die Wohnung wird aus beruflichen Gründen von Herr/Frau ... je nach Arbeitseinsatzstelle sporadisch genutzt. Die Hauptwohnung befindet sich in ... (LK München).

FRAGE 3: Wen soll ich optimalerweise als Nutzer der Wohnung angeben> Beide> Meine Frau>
Meine Frau hat derzeit einen Mini-Job in der Stadt München mit teils wechselnden Einsatzstellen, zudem arbeitet Sie auf zwei Münchner Festivals jährlich in der kurzfristigen Beschäftigung.
Ich selbst arbeite im Vertriebsaußendienst ständig an verschiedenen Orten in ganz Deutschland.

Vielen Dank bereits vorab für jeden Tip und beste Grüsse

Sven

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

Christian @, Montag, 12.05.2008 (vor 6057 Tagen) @ seven

Hallo Sven,
vorab: mit der Zweitwohnungsteuer hat Dein Problem nur am Rande zu tun. Ich kenne den Hintergrund der Anfrage des Landratsamtes nicht. Es ist eher eine Frage des Melderechts. Dazu kann ich Dir was sagen.
So wie Du das schilderst, ist für Deine Frau die Meldung mit NEBENWOHNUNG in München vermutlich richtig. Der Begriff „Wohnsitz“, ob Haupt-, Erst-, Zweit- oder Nebenwohnsitz ist hier absolut Fehl am Platz.:-D Deswegen einen Streit mit dem Landratsamt anzufangen, lohnt sich aber eher nicht. Die eheliche Hauptwohnung ist im Landkreis München. Zum Melderecht bitte im Menu den Punkt „Hauptwohnung“ lesen.
Empfehlung daher: Nebenwohnung sofort anmelden (bis zwei Monate rückwirkend problemlos und ohne Begründung möglich) – die Nichtbeachtung des Melderechts ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden. Das Argument mit der Münchener Satzung (§2 (3) 3.) "Als Zweitwohnungen gelten nicht: Wohnungen, die verheiratete Personen aus beruflichen Gründen in der Stadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung außerhalb der Stadt München befindet." hat mit dem Melderecht überhaupt nichts zu tun und ist hier auch nicht zu verwenden (= unbrauchbar). Außerdem ist diese Norm blödsinnig, denn die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter sind nach ständiger Rechtsprechung selbstverständlich Zweitwohnungen. Aber das ist ein anderer Kriegsschauplatz.
Vorschlag für die Antwort an das Landratsamt:
„Die Nebenwohnung in der ... straße besteht seit xx.xx.2008 (= Datum der Anmeldung). Die Wohnung wird aus beruflichen Gründen von meiner Frau, …, regelmäßig genutzt, wenn sie in München-Stadt beruflich tätig ist.“
Die Meldung mit Nebenwohnung wird dann die Stadt München auf den Plan rufen. Sie will die Zweitwohnungsteuer kassieren. Das ist aber ein ganz anderer Stiefel als die Stellungnahme an das Landratsamt und das Melderecht. Außerdem wird es vermutlich eine ganze Weile dauern, ehe die Stadt sich rührt. Vielleicht hast Du Glück, und die Münchener Zweitwohnungsteuersatzung hat sich bis dahin erledigt, denn verfassungswidrig ist sie allemal.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

seven @, Freitag, 16.05.2008 (vor 6054 Tagen) @ Christian

Hi Christian, vielen Dank für Deine Antwort und Tips! Momentan habe ich hierzu keine Fragen mehr. Beste Grüsse
Sven

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

seven @, Freitag, 16.05.2008 (vor 6054 Tagen) @ seven

Hi Christian, vielen Dank für Deine Antwort und Tips!
Du empfiehlst eine umgehende Anmeldung der Wohnung "bis zwei Monate rückwirkend problemlos und ohne Begründung möglich". Nun sind es bei mir aber keine 2 Monate sondern mehrere Jahre. Soll ich die Anmeldung trotzdem machen oder einfach abwarten>

Danke nochmals und viele Grüsse
Sven

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

Christian @, Samstag, 17.05.2008 (vor 6053 Tagen) @ seven

Hallo Sven,
ich zögere ein bisschen bei der Antwort, weil ich nicht beurteilen kann, was es mit der Stellungnahme an das Landratsamt auf sich hat, und was ich mit meiner Antwort ggf. anrichte.

Deswegen beschränke ich mich hier auf das Melderecht.
1. Das Anmieten einer Wohnung ist nach dem Melderecht kein „meldepflichtiger Vorgang“.
2. Meldepflichtig ist das „Nutzen der Wohnung“ zum Wohnen oder Schlafen - und das beginnt mit dem „Einzug“.
3. Die Wohnung muss zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Wenn ich z.B. eine Wohnung anmiete, um dort Möbel unterzustellen oder dort zu arbeiten, „wohne“ ich dort nicht und bin auch nicht meldepflichtig.
4. Nach dem Meldegesetz des Landes der Bayern gilt sinngemäß: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dieser Meldepflicht unterliegt nicht, wer in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht.
Das meinte ich mit meiner Bemerkung „ist zwei Monate rückwirkend problemlos möglich“, denn die Behauptung, ursprünglich dort nicht länger als zwei Monate wohnen zu wollen, ist erst Mal nicht zu widerlegen. Ich gebe allerdings zu, dass das bei einem seit mehreren Jahren bestehenden Mietvertrag einige „Überredungskunst“ erfordern kann. Bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen dürfte es aber nicht allzu schwer sein.
5. Je länger Du eine eigentlich erforderliche Anmeldung hinauszögerst, desto „gefährlicher“ wird das.

Reichen diese Ausführungen für Dich, um beurteilen zu können, wie Du weiter vorgehen musst/kannst/darfst>

Mit der Zweitwohnungsteuer hat das, wie bereits gesagt, nichts zu tun. Da kannst Du geltend machen, dass nach der verfassungswidrigen Satzung der Stadt Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Münchens befindet, nicht als Zweitwohnungen gelten und damit wohl auch nicht anzeigepflichtig sind. Nach Anmeldung der Nebenwohnung bekommst Du irgendwann eine Aufforderung zur Abgabe einer „Zweitwohnungsteuererklärung“ –dann erst geht der Ärger mit dieser Steuer los.

Gruß
Christian

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

seven @, Samstag, 17.05.2008 (vor 6052 Tagen) @ Christian

Hi Christian,

die Stellungnahme an das Landratsamt habe ich abgeschickt:
Ich habe wie empfohlen angegeben daß meine Frau die Wohnung regelmässig nutzt wenn sie in München arbeitet.
Ich habe mir gerade das Meldeformular runtergeladen und werde meine Frau in der Wohnung anmelden.
Wenn dann versucht wird die Zweitwohnungssteuer zu kassieren beziehe ich mich wie besprochen auf die Satzung "berufliche Nutzung bei Ehepaaren mit Wohnsitz ausßerhalb Münchens". Ich hoffe daß das Bußgeld wegen der seit langer Zeit nicht angemeldeten Wohnung nicht allzu hoch ausfallen wird :-)

Großes Kompliment für Deine detaillierte ehrenamtliche Unterstützung. Vielen Dank und Grüsse
Sven

Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München

Christian @, Samstag, 17.05.2008 (vor 6052 Tagen) @ seven

Hallo Sven,
gern geschehen.
Aber später nicht wundern, wenn die Münchener dann plötzlich mit der Behauptung kommen, Deine Frau müsste sich vorwiegend in München aufhalten, um dort keine Zweitwohnung zu haben.:-) Möglich ist das bei denen. Und die kgl.-bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit ruft dazu: Hosianna!
Gruß
Christian