Magdeburger Fata Morganen
Liebe geneigte Leserinnen und Leser!
Liebe ungeneigte Leserinnen und Leser!
Was ich interessant fand - nicht so lustig wie die Kölner subvention - aber immerhin.
Da hat jemand einen Nebenwohnungsteuerbescheid der Stadt Magdeburg bis zum Jahr 2011 (!!!) am Hals. Siehe dazu:
- OVG LSA Beschluss vom 30.4.2008 - 4M 332/07 und
- VG Magdeburg Beschluss vom 12.11. 2007 – 2 B 295/07
Beide zu finden in der Magdeburger Abschussliste.
Da trifft das VG M. in voller Besetzung in der Sache ausnahmsweise Mal das Richtige – wohl mehr gefühlt, denn gewusst und prompt kommt das OVG LSA mit seinem Melderechtsgeschwafel daher.
Da möchte man nur rufen: KÖNNEN SIE NICHT LESEN, MEINE DAMEN UND HERREN> Wir schreiben das Jahr 3 nach 2005!
Satzungen, die so an das Melderecht anknüpfen wie es die Magdeburger tut, sind verfassungswidrig. Sie verfehlen die Maßstäbe des BVerfG zur Aufwandsteuer, wonach – in zeitgemäßer Fassung - gilt:
„Der Aufwand ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient.“
Ganz ehrlich meine werten Spruchkörper in Magdeburg: Erfüllt die Satzung der Stadt Magdeburg diese einfache Vorgabe>
Auch der Anwalt des Klägers scheint nicht ganz unschuldig an dieser verfahrenen Kiste. Ich hoffe zumindest, dass der Kläger in Magdeburg seit 1.5. keine Zweitwohnungsteuer mehr zahlt.
Mit freundlichen Grüßen an all die, die es verdienen.
Christian