Magdeburger Fata Morganen

Christian @, Donnerstag, 29.05.2008 (vor 5783 Tagen)

Liebe geneigte Leserinnen und Leser!
Liebe ungeneigte Leserinnen und Leser!
Was ich interessant fand - nicht so lustig wie die Kölner subvention - aber immerhin.
Da hat jemand einen Nebenwohnungsteuerbescheid der Stadt Magdeburg bis zum Jahr 2011 (!!!) am Hals. Siehe dazu:
- OVG LSA Beschluss vom 30.4.2008 - 4M 332/07 und
- VG Magdeburg Beschluss vom 12.11. 2007 – 2 B 295/07
Beide zu finden in der Magdeburger Abschussliste.
Da trifft das VG M. in voller Besetzung in der Sache ausnahmsweise Mal das Richtige – wohl mehr gefühlt, denn gewusst und prompt kommt das OVG LSA mit seinem Melderechtsgeschwafel daher.
Da möchte man nur rufen: KÖNNEN SIE NICHT LESEN, MEINE DAMEN UND HERREN> Wir schreiben das Jahr 3 nach 2005!
Satzungen, die so an das Melderecht anknüpfen wie es die Magdeburger tut, sind verfassungswidrig. Sie verfehlen die Maßstäbe des BVerfG zur Aufwandsteuer, wonach – in zeitgemäßer Fassung - gilt:
„Der Aufwand ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient.“
Ganz ehrlich meine werten Spruchkörper in Magdeburg: Erfüllt die Satzung der Stadt Magdeburg diese einfache Vorgabe>
Auch der Anwalt des Klägers scheint nicht ganz unschuldig an dieser verfahrenen Kiste. Ich hoffe zumindest, dass der Kläger in Magdeburg seit 1.5. keine Zweitwohnungsteuer mehr zahlt.
Mit freundlichen Grüßen an all die, die es verdienen.
Christian

Magdeburger Fata Morganen

Bjoern @, Donnerstag, 29.05.2008 (vor 5783 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Da hat jemand einen Nebenwohnungsteuerbescheid der Stadt Magdeburg bis zum Jahr 2011 (!!!) am Hals.

ich vermute, dass das VG Magdeburg dies nur informativ geschrieben hat. ich vermute, dass es auch hier nur den üblichen Grundlagenbescheid gibt ... und dann halt für jedes Jahr die spezielle "Zahlungsaufforderung"

und da der gute Soldat offensichtlich nur noch bis 2011 unser Land beschützen darf, greift der Anwalt für diesen Zeitraum die Steuerpflicht an.
kann mir nicht vorstellen, dass er für 2009 - 2011 schon zur Zahlung verpflichtet worden ist ;-)

Satzungen, die so an das Melderecht anknüpfen wie es die Magdeburger tut, sind verfassungswidrig. Sie verfehlen die Maßstäbe des BVerfG zur Aufwandsteuer, wonach – in zeitgemäßer Fassung - gilt:
„Der Aufwand ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient.“
Ganz ehrlich meine werten Spruchkörper in Magdeburg: Erfüllt die Satzung der Stadt Magdeburg diese einfache Vorgabe>

um Magdeburg nochmal etwas in Schutz zu nehmen: zum Teil entspricht die Satzung tatsächlich diesen Vorgaben:

"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat." (vgl. § 1 (3) Alt. c der Magdeburger Satzung)

dummerweise hat noch kein Magdeburger Gericht - weder das VG noch das OVG - jemals nach dieser Satzungsnorm entschieden. jedes Urteil bezieht sich auf folgende Definition einer Zweitwohnung:

"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 01.03.1996 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Art. 29 des 3. Rechtsbereinigungsgesetz vom 07.12.2001 (GVBl. S. 540) dient." (vgl. § 1 (3) Alt. a der Magdeburger Satzung)

wenn man das Gericht zwingen können, nach der erstgenannten Definition zu entscheiden ... dann wäre ich echt mal gespannt, wie die Urteile aussehen würden.

aber nein - das Gericht kann es sich wegen der letztgenannten Definition einer (angeblichen) Zweitwohnung leicht machen ... das Ergebnis sehen wir ja anhand der Magdeburger "Abschussliste"

Preisfrage: wie können wir das Gericht zwingen>!>

Ich hoffe zumindest, dass der Kläger in Magdeburg seit 1.5. keine Zweitwohnungsteuer mehr zahlt.

wieso sollte er nicht zahlen>

Magdeburger Fata Morganen

Christian @, Donnerstag, 29.05.2008 (vor 5783 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
Vorab nur Folgendes:
Was deine Behauptung angeht, die Magdeburger Satzung entspräche teilweise den Vorgaben des BVerfG, weil das steht (vgl. § 1 (3)
"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat."
so löst das bei mir nur Hohngelächter aus. Die Magedeburger schreiben zwar nicht (leider), was eine Wohnung ist, aber sie legen definitiv das Melderecht zu Grunde. Der von Dir zitierte Absatz, der die einzig zulässige Begründung für einer ZWSt liefert, steht deswegen aus ganz anderen Gründen in der Satzung.
Ich behaupte mal ungeschützt: Die Magdeburger (die ja auch nur abgeschrieben haben) wissen selbst nicht, warum das in ihrer Satzung steht. Auch das dürfte sie mir der Magdeburger Richterschaft verbinden. Der Absatz spielt in Theorie und Praxis heute bis auf wenige Ausnahmen (München, Bochum) überhaupt keine Rolle mehr. M.W. sieht das bei Gericht nur in Halle anders aus.
Du nimmst die falschen in Schutz.

Gruß
Christian

Magdeburger Fata Morganen

Christian @, Donnerstag, 29.05.2008 (vor 5783 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

unser Land wird bekanntlich am Hindukusch verteidigt.:-(

Ein "informativer Steuerbescheid" bis 2011 scheint mir auch sehr originell. Die Kommunen überbieten sich ja mit ihren Perversitäten. Aber sei´s drum.

Hier geht es um die Frage, wie man in Mageburg keine ZWSt zahlt. Wenn dort das Innehaben einer Nebenwohnung besteuert wird, darf man eben keine Innehaben = NW abmelden (ganz melderechtskonform natürlich;-) ).

Gruß

Christian

Magdeburger Fata Morganen

Bjoern @, Freitag, 30.05.2008 (vor 5782 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Hier geht es um die Frage, wie man in Mageburg keine ZWSt zahlt. Wenn dort das Innehaben einer Nebenwohnung besteuert wird, darf man eben keine Innehaben = NW abmelden (ganz melderechtskonform natürlich ).

oder hoffen, dass Leipzig der Besteuerung des Nutzen von Nebenwohnungen einen klaren Riegel vorschiebt :-D

Magdeburger Fata Morganen

Christian @, Freitag, 30.05.2008 (vor 5782 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
was Leipzig angeht kann er lange warten und der Ausgang ist ungewiss. außerdem für den kläger nicht zu verwenden. Er ist Mieter seiner melderechtlichen Hauptwohnung und müsste einen Glaubenskrieg entfachen, um das Innehaben zu widerlegen. Aber Magedeburg hat ja schlechte Erfahrungen mit Glaubenskriegen gemacht - vielleicht hilft ihm das.
Gruß
Christian