ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid
Hallo zusammen,
nach langem Disput mit der Stadt Magdeburg bezüglich der zu entrichtende ZWS, ersuche ich nun um einen Rat.
Ich gebe zu anfangs meine Korrespondenz nachlässig geführt und dokumentiert zu haben, was wohl nicht unerheblich zu meinem heutigen Problem beigetragen hat.
Momentan stehen mir nicht alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung, daher gebe ich den Ablauf der Ereignisse gekürzt wieder:
1. Quartal 2006:
Aufforderung Auskunft über meine Zweitwohung in Magdeburg zu geben, zwecks steuerlicher Erfassung.
Es folgte eine ZWS-Erklärung.
1. Quartal 2007:
Erstmalig nach der ZWS-Erklärung Post von der Stadt Magdeburg.
Inhalt ist ein Abgabenbescheid über eine jährliche Forderungen, die etwa 1,5 fach so groß war, wie sie hätte sein sollen.
Per Telefon erklärte ich den Fehler, welcher bestätigt wurde und sollte nun eine neue ZWS-Erklärung ausfüllen. Dazu benötigte Unterlagen würde man mir zusenden. Dem glaubte ich.
3. Quartal 2007:
Bisher keine weitere Post der Stadt, ich selbst war ebenfalls nicht tätig geworden.
Es folgt eine Mahnung und die Androhung der Vollstreckung.
Abermals per Telefon kläre ich erneut den Fehler, erhalte die gleiche Auskunft, sende nun aber direkt im Anschluss die nötigen Unterlagen und eine schriftliche Erklärung zum Problem mit Bezug auf das Telefonat ein.
1. Quartal 2008:
Zwei weitere meiner Briefe bleiben unbeantwortet.
Ich erhalte Post aus meiner Heimatstadt. Der Fall wurde an die dortige Stadtkasse übergeben.
Man gewährte mir einen Aufschub um die Angelegenheit mit der Stadt Mageburg zu bereinigen.
Ich schicke erneut einen Brief, abermals mit den benötgten Unterlagen und einer weiteren ZWS-Erklärung an den Finanzservice - Steuern Magdeburg.
Folgende Antwort erhielt ich vom Finanzservice - Steuern:
Eine rückwirkende Änderung für die Jahre 2005-2007 war nicht mehr möglich, da der Bescheid für diese Jahre seit dem 23.12.2006 bestandskräftig ist. Laut den mir vorliegenden Unterlagen haben sie auch keinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.11.2006 eingelegt.
...
Somit sind weiter fällig seit dem 15.03.2007 die Forderungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 mit je xxx,00 Euro.
...
Für 2008 wurde der Bescheid gemäß meiner Unterlagen geändert.
Ich habe im Jahr 2006 keinen Bescheid erhalten, kann dies jedoch wohl nicht beweisen.
Gibt es eine Möglichkeit doch noch eine Änderung des Abgabenbescheids zu erreichen>
Sollte dies so sein, muss ich dann dennoch die nicht unerheblichen Säumnisgebühren selbst tragen>
Ich bedanke mich für jeden nützlichen Rat und Hinweis bezüglich meines Anliegens.