ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Florian @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen)

Hallo zusammen,

nach langem Disput mit der Stadt Magdeburg bezüglich der zu entrichtende ZWS, ersuche ich nun um einen Rat.

Ich gebe zu anfangs meine Korrespondenz nachlässig geführt und dokumentiert zu haben, was wohl nicht unerheblich zu meinem heutigen Problem beigetragen hat.
Momentan stehen mir nicht alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung, daher gebe ich den Ablauf der Ereignisse gekürzt wieder:

1. Quartal 2006:
Aufforderung Auskunft über meine Zweitwohung in Magdeburg zu geben, zwecks steuerlicher Erfassung.
Es folgte eine ZWS-Erklärung.

1. Quartal 2007:
Erstmalig nach der ZWS-Erklärung Post von der Stadt Magdeburg.
Inhalt ist ein Abgabenbescheid über eine jährliche Forderungen, die etwa 1,5 fach so groß war, wie sie hätte sein sollen.
Per Telefon erklärte ich den Fehler, welcher bestätigt wurde und sollte nun eine neue ZWS-Erklärung ausfüllen. Dazu benötigte Unterlagen würde man mir zusenden. Dem glaubte ich.

3. Quartal 2007:
Bisher keine weitere Post der Stadt, ich selbst war ebenfalls nicht tätig geworden.
Es folgt eine Mahnung und die Androhung der Vollstreckung.
Abermals per Telefon kläre ich erneut den Fehler, erhalte die gleiche Auskunft, sende nun aber direkt im Anschluss die nötigen Unterlagen und eine schriftliche Erklärung zum Problem mit Bezug auf das Telefonat ein.

1. Quartal 2008:
Zwei weitere meiner Briefe bleiben unbeantwortet.
Ich erhalte Post aus meiner Heimatstadt. Der Fall wurde an die dortige Stadtkasse übergeben.
Man gewährte mir einen Aufschub um die Angelegenheit mit der Stadt Mageburg zu bereinigen.
Ich schicke erneut einen Brief, abermals mit den benötgten Unterlagen und einer weiteren ZWS-Erklärung an den Finanzservice - Steuern Magdeburg.

Folgende Antwort erhielt ich vom Finanzservice - Steuern:
Eine rückwirkende Änderung für die Jahre 2005-2007 war nicht mehr möglich, da der Bescheid für diese Jahre seit dem 23.12.2006 bestandskräftig ist. Laut den mir vorliegenden Unterlagen haben sie auch keinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.11.2006 eingelegt.
...

Somit sind weiter fällig seit dem 15.03.2007 die Forderungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 mit je xxx,00 Euro.

...
Für 2008 wurde der Bescheid gemäß meiner Unterlagen geändert.

Ich habe im Jahr 2006 keinen Bescheid erhalten, kann dies jedoch wohl nicht beweisen.
Gibt es eine Möglichkeit doch noch eine Änderung des Abgabenbescheids zu erreichen>
Sollte dies so sein, muss ich dann dennoch die nicht unerheblichen Säumnisgebühren selbst tragen>


Ich bedanke mich für jeden nützlichen Rat und Hinweis bezüglich meines Anliegens.

ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Florian

Hallo Florian,

das sieht nicht gut aus für dich :-(

Widerspruch/Einspruch kann man ausschließlich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einlegen. beides hast du nicht getan, so dass die Magdeburger Bescheide tatsächlich bestandskräftig geworden sind ... und das unabhängig davon, ob sie fehlerhaft sind oder nicht

an deiner Stelle würde ich Akteneinsicht beantragen und mir mal anschauen, ob seitens des Steueramtes irgendetwas zu deinen Anrufen in der Akte festgehalten wurde. sollte dem so sein, dann bitte nochmal melden

ansonsten: für den bestandskräftigen Veranlagungszeitraum wirst du um eine Bezahlung nicht herumkommen (hätte eh schon längst gezahlt werden müssen ... deshalb werden wohl auch die Mahnkosten auf deine Kappe gehen)
für zukünftige Veranlagungszeiträume Einspruch/Widerspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Forderung der Stadt zu hoch bzw. fehlerhaft ist

wenn du für 2006 tatsächlich keinen Bescheid erhalten hast (bitte auch das an Hand der Akteneinsicht überprüfen, ob irgendetwas vermerkt ist, woraus hervorgeht, dass du im Zeitraum 2006 - 2007 etwas von der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer wusstest), dann ist die Behörde in der Beweispflicht, dass der Brief angekommen ist (§ 41 VwVfG LSA)
bei einem einfachen Brief kann sie diesen Nachweis nicht erbringen ... und soweit ich weiss, werden die Magdeburger Bescheide mittels einfachen Brief rausgeschickt.
also falls in der Akte nichts drin ist, aus dem hervorgeht, dass du damals doch schon über die Steuer Bescheid wusstest, dann auch nochmal melden

ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Florian @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Bjoern

Ja, aus Fehlern soll man ja gut lernen können. In diesem Falle sollte es genug Lernstoff geben, um mich eine ganze Zeit lang zu beschäftigen.

Ich werde die Akteneinsicht beantragen und mir einen Überblick der Unterlagen der Behörde zu meinem Bescheid schaffen.
Viel Hoffnung habe ich nicht.

Zumindest nähert sich diese leidige Geschichte einem Ende.

ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Florian

noch ein Hinweis:

meistens sind die Behörden ziemlich stur - sie gewähren zwar Akteneinsicht (weil sie kraft Gesetz dazu verpflichtet sind) ... lassen aber keine Kopien zu

deshalb mach dir vorab einen Stichpunktzettel, nach welchen konkreten Hinweisen du forschst (hier: ab wann konnte die Behörde sicher sein, dass der Steuerpflichtige über die Steuer Bescheid wusste ... und wurde der Anruf dokumentiert)

dann schreib dir konkret auf, was in der Akte zu diesen Punkten drinsteht (nicht wortwörtlich; aber Datum, welches Blatt der Akte und sinngemäßer Inhalt) ... sonst vergisst man es sehr leicht wieder
schließlich dauert der Behördenkram so seine Zeit ... und in 1 Jahr weiss man nicht mehr, was in der Akte stand

weiterhin solltest du schauen, ob die Akte durchnummeriert ist (es soll ja Behörden geben, die für sie unangenehme Teile der Akte mal eben verschwinden lassen)

ansonsten: viel Spaß mit dem Steueramt :-D

ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Florian @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Bjoern

Danke, werde darauf achten und anschließend Rückmeldung geben.

ZWS Magdeburg - falscher Abgabenbescheid

Christian @, Montag, 09.06.2008 (vor 5937 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern, hallo Florian
durchnummeriert hilft auch nicht viel. Man kann Blätter austauschen, Inhaltsverzeichnisse neu schreiben usw. :-P
Meine Empfehlung, damit sich evtl. überhaupt noch was machen lässt: Anwalt einschalten.
Gruß
Christian