ZWS bei verheirateten Studenten
Ich bin in Darmstadt berufstätig, meine Frau studiert in München. In Darmstadt ist unsere gemeinsame Hauptwohnung, meine Frau hat eine Zweitwohnung in München; an Wochenenden und unifreien Tagen ist sie in Darmstadt.
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die ZWS bei Verheirateten in bestimmten Fällen als Diskriminierung der Ehe für unwirksam erklärt, sich zunächst nur auf Zweitwohnungen bezieht, die aus beruflichen Gründen gehalten werden: die Urteilsgründe treffen doch auf Zweitwohnungen, die bei Verheirateten aus Dtudiengründen gehalten werden, inhaltlich gleichermaßen.
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