News: Zweitwohnungsteuer in eigener Sache
Auch als Betreiber einer solchen Seite bleibt man vor der Zweitwohnungsteuer nicht verschont. Und so hat die Landeshauptstadt Dresden mich für insgesamt 16 Monate veranlagt (danach bin ich weggezogen). Glücklicherweise organisierte der Studentenrat der TU Dresden ein Musterklageverfahren, in dem drei Musterfälle durchexerziert worden sind. An dieser Aktion konnten sich andere Studenten anschließen, die entsprechenden Verfahren blieben vorerst offen (d.h. auf den Widerspruch gibt es keinen Widerspruchsbescheid).
Der Vorteil dieser Maßnahme liegt in einem wesentlich geringeren Risiko. Im Negativfalle hätte mich die Sache einen kleinen zweistelligen Betrag gekostet, ein eigenes Verfahren läge sicher schon im dreistelligen Bereich. Wichtig ist in so einem Falle nur, daß die Musterklagen auch die eigene Situation abdecken.
Und so entschied vor knapp einem Jahr das Dresdner Verwaltungsgericht zu Gunsten der Studenten, im Januar bestätigte dies noch mal das Oberverwaltungsgericht. Und gute zwei Monate später hatte ich dann das bereits gezahlte Geld wieder auf meinem Konto und die Sache ist für mich gut ausgegangen.
In der Hinsicht: Nur Mut!