News: Zweitwohnungsteuer in eigener Sache

René ⌂ @, Freitag, 20.06.2008 (vor 6017 Tagen)

Auch als Betreiber einer solchen Seite bleibt man vor der Zweitwohnungsteuer nicht verschont. Und so hat die Landeshauptstadt Dresden mich für insgesamt 16 Monate veranlagt (danach bin ich weggezogen). Glücklicherweise organisierte der Studentenrat der TU Dresden ein Musterklageverfahren, in dem drei Musterfälle durchexerziert worden sind. An dieser Aktion konnten sich andere Studenten anschließen, die entsprechenden Verfahren blieben vorerst offen (d.h. auf den Widerspruch gibt es keinen Widerspruchsbescheid).

Der Vorteil dieser Maßnahme liegt in einem wesentlich geringeren Risiko. Im Negativfalle hätte mich die Sache einen kleinen zweistelligen Betrag gekostet, ein eigenes Verfahren läge sicher schon im dreistelligen Bereich. Wichtig ist in so einem Falle nur, daß die Musterklagen auch die eigene Situation abdecken.

Und so entschied vor knapp einem Jahr das Dresdner Verwaltungsgericht zu Gunsten der Studenten, im Januar bestätigte dies noch mal das Oberverwaltungsgericht. Und gute zwei Monate später hatte ich dann das bereits gezahlte Geld wieder auf meinem Konto und die Sache ist für mich gut ausgegangen.

In der Hinsicht: Nur Mut!

News: Zweitwohnungsteuer in eigener Sache

Bjoern @, Sonntag, 22.06.2008 (vor 6015 Tagen) @ René

Glückwunsch!

ich denke dass ich ohne diese Seite hier auch nicht gegen die ZWS vorgegangen wäre!!

schade nur, dass wir in Magdeburg noch lange nicht so weit sind. aber die Hoffnung auf das BVerwG bleibt :-D

News: Zweitwohnungsteuer in eigener Sache

Yvonne Winkler @, Montag, 23.06.2008 (vor 6014 Tagen) @ Bjoern

Was die Haltung der Verwaltungsgerichte in Magdeburg angeht, sehe ich diese in erster Linie als politische Haltung an, denn juristische Argumente, die auch nur im Ansatz denklogisch überzeugt hätten, habe ich von dort noch nicht gehört.
Gelegentlich kommt mir der Verdacht, dass es in Deutschland mit der Gewaltenteilung nicht besonders gut bestellt ist.

Verweise auch mal auf den Leserbrief eines Stuttgarter Landrichters und die Verlinkung im Querdenkerforum

http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php>tid=618