zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

leela @, Montag, 23.06.2008 (vor 5758 Tagen)

hallo,
mein problem ist ungefähr dasselbe, was alle studenten hier haben. ich habe mich im sept. 05 in nürnberg mit nebenwohnsitz angemeldet da fachakademie in erlangen, den hauptwohnsitz hatte ich bei meinem vater (also nur kinderzimmer) weiterhin. im meldeamt hat mir natürlich niemand was von solch einer steuer gesagt, aber ich habe ja schon mitbekommen dass das melderecht und das steuerrecht nicht ganz in dieser hinsicht zusammen passen :-D
das tolle steueramt in nürnberg hat sich sage und schreibe erst zweieinhalb jahre nachdem ich mich in nürnberg mit nebenwohnsitz angemeldet habe, schriftlich gemeldet, was schon mal eine unglaubliche frechheit ist, weil sie ja jetzt das ganze rückwirkend verlangen! ich habe ihnen meine situation etc. erklärt. daraufhin kam ein schreiben am 21.04.08 indem sie mich baten, meinen meldestatus überprüfen bzw korrigieren zu lassen, was ich dann auch gemacht habe, also mich hier mit hauptwohnsitz angemeldet, dies habe ich dann auch so mitgeteilt. natürlich sind die herren da nicht zufrieden und wollen, dass ich eine "steuererklärung" abgebe. leider habe ich vor lauter prüfungsstress den termin verschlafen und morgen sollte die ausgefüllte erklärung eigentlich beim steueramt sein (aber na ja, die haben sich ja auch über 2 jahre erstmal zeit gelassen^^)
abgesehen davon, dass ich auf keinen fall eine steuererklärung für eine verfassungswidrige steuer abgeben werde, hätte ich mich doch trotzdem schriftlich melden sollen, oder> rückwirkend ummelden mit hauptwohnsitz ist ja auch ein schlechter witz. ich weiss im moment nicht wie ich reagieren soll - also sofort nochmal ein schreiben aufsetzen oder warten bis sie mich geschätzt haben und dann widerspruch einlegen>
bin für jede hilfe sehr dankbar ;-)

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ leela

Hallo,

ich würde an deiner Stelle erstmal auf Zeit spielen. im Spätsommer 2008 wird sich das BVerwG in Leipzig zum Thema ZWS ohne innegehabte Erstwohnung äußern; dann sind wir schlauer

deinen Meldestatus hab ich noch nicht so ganz geschnallt: bisher Hauptwohnung = elterliches Kinderzimmer; Nebenwohnung = Studienort
welche Rolle spielt dabei Erlangen>
und wie bist du aktuell gemeldet für den Zeitraum, wo Nürnberg von dir ZWS haben möchte>>

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René ⌂ @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ Bjoern

Zeit lassen bei der Steuerklärung ist ungünstig. Da handelt man sich nur Ordnungswidrigkeiten ein (habe ich in Dresden mitgekommen, daß die Säumigen dann angeschrieben worden sind) - und so eine kleine Nebengebühr bleibt am Ende auch bestehen, wenn du hinterher Recht in der Hauptsache bekommst.

Wenn dann lieber mit der Stadt reden (ja, Prüfungszeit, keine Zeit gehabt, der Mietvertrag liegt am Hauptwohnsitz oder jedenfalls nicht da, wo du gerade bist. Vielleicht hast du auch so ein Vertragskonstrukt mit Warmmiete und versuchst den Vermieter zu sprechen. Vielleicht schon mal was halbfertiges abgeben>).

» welche Rolle spielt dabei Erlangen>

Ich tippe mal, es ist der Studienort. Zwischen beiden Orten kommt man mit Öffentlichen gut hin und her.

Wenn es geht und die Stadt mitmacht auch nachträglich Hauptwohnsitz zu ändern: warum nicht> (machen einige ja mit, nur bei über einen Jahr könnte es schwierig werden). Die Stadt wird dir dabei schon keine Strafe aufbrummen - für sie sind 500 Euro Schlüsselzuweisung mehr wert als pi mal Daumen 150 Euro ZWS (aber bevor du den Schritt machst, solltest du prüfen, was mit dem jetzigen Hauptwohnsitz passiert)

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ René

unter uns:

die Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung werden mittels einfachen Brief verschickt. bei diesen kann die Behörde nie nachweisen, ob das Schreiben tatsächlich zugegangen ist.

das kann man für sich ausnutzen und damit evt. anfallende Ordnungsgelder umgehen :-D

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Tilly @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ René

hallo ihr artisten,
wir können ja eine tippgemeinschaft aufmachen.
wenn jemand schreibt: „ich habe mich im sept. 05 in nürnberg mit nebenwohnsitz angemeldet da fachakademie in erlangen, den hauptwohnsitz …“ ist für mich klar, dass erlangen der studienort ist – denn bei erlangen handelt es sich in diesem fall offensichtlich nicht um ein verb sondern die stadt erlangen.
gruss
tilly

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leela @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ Tilly

ja, mit erlangen mein ich auch die stadt erlangen :-D
bin in nü mit meiner cousine zusammengezogen die hier mit hauptwohnsitz gemeldet ist. leider stehen wir beide als mieter im mietvertrag, sonst hätte ich vielleicht bessere chancen. (erlangen ist einfach zu teuer!)

was den meldestatus angeht: für die zeit, in der zweitwohnsitzsteuer von mir verlangt wird, war ich auch mit nebenwohnsitz hier in nürnberg gemeldet und bei meinem vater mit hauptwohnsitz (kulmbach), wo ich eben nur mein altes kinderzimmer noch habe. auf das schreiben vom steueramt hin, ich solle meinen meldestatus überprüfen lassen (da ich ja unter der woche in nürnberg wohne und das dann ja die hauptwohnung eigentlich ist)habe ich mich auch gleich mit hauptwohnsitz hier angemeldet. nur wie gesagt war das nicht ausreichend und soll jetzt für die zeit vom sept 05 bis april 08 (bis zur ummeldung zur hauptwohnung eben) nachzahlen. heute läuft die frist ab und ich werde jetzt einfach mal eine stellungnahme dazu abgeben.

danke schon mal für die ganzen antworten!:-)

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Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ leela

also zu Beginn der Studiums warst du mit Hauptwohnung im elterlichen Kinderzimmer gemeldet. dies wäre dann korrekt, wenn du dich an den Wochenenden und in den Ferien dort aufgehalten hättest (darüber gibts ein Urteil des BVerwG aus 1992)
insofern ist auch fraglich, ob du dich tatsächlich hättest ummelden müssen

zur Erklärung: schreib denen einfach, dass du die Hauptwohnung nicht innegehabt hattest und du deswegen nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst
(schau dich hier mal ein wenig um; Christian hatte irgendwo konkrete Formulierungshinweise gegeben)

dann würde ich an deiner Stelle noch darauf hinweisen, dass die Problematik, ob ZWS gefordert werden darf, wenn die Hauptwohnung nicht innegahbt wird, beim BVerwG anhängig ist und im Spätsommer 2008 entschieden werden soll.
du bittest daher darum, dass Verfahren bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen zu lassen

@Tilly
mangels geografischer Fachkenntnisse hatte ich die Verbindung Nürnberg - Erlangen nicht hinbekommen. wusste nicht, dass es zwischen beiden Städten so gute Verbindungen gibt ;-)

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leela @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ Bjoern

genau, ich bin in den ferien und in der prüfungsfreien zeit an den wochenenden am hauptwohnsitz gewesen. hab in meinem schreiben auch mitgeteilt, dass es eben nur ein kinderzimmer war und keine wohnung und ich eben auch somit keine verfügungsgewalt über die räumlichkeiten hatte.
finde auch witzig, dass die stadt nürnberg der meinung ist, dass ich zweitwohnsteuerpflichtig bin, wenn mein hauptwohnsitz das kinderzimmer im elternhaus ist und die zweitwohnung in nürnberg. widerspricht sich doch total, oder> mit dem "kinderzimmer im elternhaus" geben sie ja zu, dass das gar keine wohnung im steuerrechtlichem sinne ist.
toll, dass sich alle hier so auskennen und weiterhelfen!:-D
ich werde das schreiben dann wegschicken und abwarten was kommt, so in den nächsten 2 jahren wahrscheinlich wieder^^.

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Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ leela

nach der Definition des BVerfG ist eine Zweitwohnung jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf innehat. diese Definition hat nach § 31 BVerfGG Gesetzescharakter

das BVerfG sagt also eindeutig, dass 2 Wohnungen innegehabt werden müssen ... nur dann wird die 2. Wohnung zur Zweitwohnung.
jetzt sind einige Kommunen auf den Trichter gekommen, auch das Nutzen einer Nebenwohnung mit der Zweitwohnungsteuer zu belegen. hierbei ist entscheidend, dass die Hauptwohnung nicht innegehabt wird (diese wird in den Fällen nur benutzt; dadurch wird sie zur melderechtlichen Hauptwohnung). inwieweit dies zulässig ist, wird hoffentlich das BVerwG diesen Sommer entscheiden. unsere Meinung, welche im Einklang mit der überwiegenden Fachliteratur und einem Großteil der Rechtsprechung steht: NEIN, DIES IST UNZULÄSSIG

deswegen nicht auf die Ablenkungsmanöver der Steuerämter hereinfallen, die ihre eigenen Satzungen teilweise selber nicht verstehen
einfach auf Zeit spielen und auf das BVerwG hoffen :-D

mal noch ne Frage: du hast dich ab April mit Hauptwohnung in Nürnberg gemeldet> ist dies so korrekt oder nutzt du immer noch überwiegend dein Kinderzimmer>>

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leela @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ Bjoern

also ich hab meinen hauptwohnsitz hier in nürnberg angemeldet, wird ja dann automatisch der alte hauptwohnsitz abgemeldet. bin jetzt auch soweit mit meinen prüfungen im juli fertig und wollte danach auch erstmal in nürnberg bleiben, deswegen hab ich mich umgemeldet. das kinderzimmer nutze ich jetzt nicht mehr, ausser wenn ich halt mal zu besuch heim fahre :-D
eigentlich hat die stadt nürnberg ja ihren willen bekommen weil ich jetzt "komplett" hier gemeldet bin. aber das reicht denen ja nicht.

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leela @, Samstag, 28.06.2008 (vor 5753 Tagen) @ Bjoern

so, die stadt nürnberg hat schon geantwortet. ich bin beeindruckt!
u.a. steht folgendes in dem schreiben:
es ist richtig, dass gerichte bei ähnlichen fallkonstellationen keine steuerpflicht gesehen haben. allerdings ist hier die rechtssprechung zum teil auch aufgrund von verschiedenen steuersatzungen im bundesgebiet nicht einheitlich. so geht zb das verwaltungsgericht minden (AZ 11 L 68/04) und das oberverwaltungsgericht nordrhein-westfalen (AZ 14 b 778/04) davon aus, dass bei der von ihnen geschilderten fallkonstellation eine steuerpflichtige zweitwohnung vorliegt...

in den anderen fällen, die zugunsten von studenten entschieden wurden, war es genau so wie bei mir mit kinderzimmer bei den eltern und wohnung am studienort, also eigentlich kein unterschied.
dann steht noch, dass laut bundesverfassungsgericht vom 6.12.83 nicht zu prüfen ist, ob im speziellen einzelfall eine besondere wirtschaftliche leistungsfähigkeit vorliegt und dass es für die steuerfestsetzung unerheblich ist, aus welchen gründen eine wohnung genutzt wird bzw mit welchen mitteln sie unterhalten wird.
soll also heissen, dass bafög ein ausdruck besonderer wirtschaftlicher leistungsfähikeit ist... da freu ich mich aber, dass ich so wohlhabend bin ;-)
des weiteren steht noch, dass die anmeldung einer haupt oder nebenwohnung völlig unabhängig von der erhebung einer zweitwohnsteuer ist. das widerspricht sich doch total, wenn ich mich gleich richtig angemeldet hätte, dann wäre mir das chaos hier erspart geblieben.
sie wollen mich jetzt schätzen, falls ich die steuererklärung nicht ausfülle und zurückschicke. ich kann ja nicht schon wieder ein protestschreiben schicken, oder> die steuer, die ich nachzahlen müsste, wäre ziemlich hoch, also so um die 800 euro für zweieinhalb jahre! das will ich auf jeden fall vermeiden, so weit es geht.
hoffe ihr wisst weiter, bin mit meinem schreibstoff schon fast am ende :-( danke schon mal im voraus!

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Bjoern @, Montag, 30.06.2008 (vor 5751 Tagen) @ leela

Hallo,

lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:

"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat."

daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen werden.
Nürnberg hat es anders formuliert ...
(hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)

haben sie dir ne Frist gesetzt zur Abgabe der Steuererklärung> wenn ja - reize sie aus. wenn nicht, lass dir 4 Wochen Zeit

dann machste die entsprechenden Angaben; weist aber ausdrücklich darauf hin, dass deine Nürnberger Wohnung damals keine Zweitwohnung im Sinne der Definition des BVerfG war und dass du nach deiner Rechtsauffassung daher nicht steuerpflichtig warst

immer im Hinterkopf behalten: das BVerwG wird im Spätsommer entscheiden, ob eine ZWS ohne innegehabte Erstwohnung zulässig ist. danach sind wir alle (hoffentlich) schlauer!

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leela @, Montag, 30.06.2008 (vor 5751 Tagen) @ Bjoern

danke für die schnelle antwort, das hilft mir auf jeden fall weiter :-D
ja sie haben mir eine frist bis 25.08.08 gesetzt.
entsprechende angaben machen, heisst also steuererklärung trotzdem ausfüllen>
ich hoffe die entscheidung im spätsommer fällt nicht zugunsten der stadt aus... aber da muss man wohl abwarten.

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Bjoern @, Montag, 30.06.2008 (vor 5751 Tagen) @ leela

dann steckst du die Steuererklärung am 25.08. in den Briefkasten der Stadt und wartest einfach mal ab

wenn du ganz gemein sein willst, machst du die Erklärung unvollständig und gewinnst dadurch nochmal etwas Zeit :-D

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leela @, Montag, 14.07.2008 (vor 5737 Tagen) @ Bjoern

hallo nochmal ;-)
ich habe mir gerade den artikel vom 23.05.08 Gesetzentwurf für ZWS-Befreiung in Bayern genau durchgelesen, und auch den entwurf angeschaut.
wann genau soll dieses gesetz denn (wenn überhaupt) in kraft treten>
wieviel würde es bringen, wenn ich der stadt nürnberg den entwurf sozusagen unter die nase halte>
auch wenn die bestimmt schon längst davon wissen, aber ich mein der entwurf kommt von der csu (schnapsidee hin oder her :-D ) und wir sind in bayern^^
ich will das mit der steuererklärung so weit wie möglich rauszögern.

danke (mal wieder) für die antworten im voraus ;-)

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Bjoern @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 5736 Tagen) @ leela

Hallo,

das Gesetz kannst du erst für dich nutzen, wenn es verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde. letzteres wird übrigens nicht rückwirkend geschehen ...
falls das Gesetz (so es denn kommt) ab 01.01.2009 in Kraft treten sollte, ist die Steuerpflicht bis einschließlich 31.12.2008 trotzdem entstanden. hilft dir also nicht wirklich

auf Zeit spielen ist zwar richtig ... aber nur vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerwG

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leela @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5693 Tagen) @ Bjoern

so, hab nun aus einem ähnlichen thread (von "velta" glaub ich), eine erläuterung von christian übernommen
(Ihre Hinweise auf die Rechtsprechung in Bayern und teilweise auch in NRW vermögen mich nicht zu überzeugen. Sie haben übrigens bei Ihrer Negativ-Auslese das OVG LSA übersehen...)

und an die stadt nürnberg geschickt. die hat dann sofort geantwortet, man solls nicht glauben, und mir eine frist wieder bis 12.09. gesetzt, u.a. mit der bekräftigung folgenden paragraphs:
§ 2 steuergegenstand:
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.
natürlich gilt das nur für die steuersatzung nürnberg -_-

ich wurde wieder darauf hingewiesen, dass ich geschätzt werde. soll ich sie jetzt einfach schätzen lassen> ich hab ja eigentlich schon alles (mehrmals) gesagt :-P

Danke und Grüße,
nadine

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Christian @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5692 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
mal im anderen Nürnberger Eintrag (velta) die letzten Postings nachlesen - trifft analog zu.
Gruß
Christian

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

leela @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Christian

Hallo alle zusammen,

nun habe auch ich meinen sehnsüchtig erwarteten geschätzten Bescheid bzw. Vorbescheid bekommen, ich soll nun für die Jahre 2005-2008 730 Euro zahlen! Habe nochmals eine Frist bis 01.12.08 bekommen, danach wird mir wohl der endgültige Bescheid zugeschickt. Werde auf jeden Fall nochmal ein Schreiben wegschicken, auch wenn es nichts nützt, aber nur um nochmal meine Situation klar zu machen.
Ich habe auf jeden Fall vor, Widerspruch einzulegen und das ganze auch vors Gericht zu bringen, wenns sein muss, was wohl auch passieren wird. Den Stress/Aufwand habe ich mir gut überlegt, Aufgeben ist nicht drin :-D
In Bayern hat man keine Chance, das habe ich schon mitbekommen. Meine Frage ist jetzt: wie sieht es mit den Kosten aus> Richtet sich das nach der Zeit, in der ich voll Bafög bezogen und damit mittellos war, oder richtet sich das nachdem was ich jetzt verdiene bzw. ob ich monatlich ein Einkommen habe> Ich meine damit, ob mir die Kostet erstattet werden, denn der Fall handelt ja von der Zeit, in der ich keine eigenen Einkünfte hatte.
Wie siehts eigentlich mit Bafög aus> Ich habe für die Zeit meines Studium den Höchstsatz bekommen, und davon auch Wohnung, Gebühren etc. bezahlt, hatte also wirklich kein eigenes Einkommen und auch keine reichen Eltern im Hintergrund. Seit ca. 3 Monaten arbeite ich in Nürnberg (man solls nicht glauben). Geht die Stadt dann auch von meinem jetzigen Einkommen aus> Schließlich geht es ja um die Zeit, in der ich hier mit Zweitwohnsitz gemeldet war, oh pardon Nebenwohnsitz natürlich *g*
Hoffe es ist einigermaßen verständlich das Ganze!
Wäre sehr froh, wenn mich jemand über Kosten und "Erfolgsaussichten" aufklären könnte auch wenn das schriftliche Urteil des BverWG noch nicht vorliegt. Bin für jede Unterstützung sehr dankbar! :-)

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Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ leela

Löblich, den Kampf gegen die Windmühlen der bayerischen Justiz aufnehmen zu wollen.
Das kann beim derzeitigen Kenntnisstand nur Erfolg haben, wenn man dem VG Ansbach klar machen kann (schwer!), dass die Nürnberger Satzung nicht als Rechtsgrundlage geeignet ist, um eine örtliche Aufwandsteuer zu erheben und dass das dort vorgenommene Anknüpfen an das Melderecht zur Verfassungswidrigkeit führt.
Das hat das BVerfG zwar alles schon festgestellt, aber das BVerwG scheint es – so lässt zumindest die Pressemitteilung vermuten -, besser zu wissen oder andere Wege gehen zu wollen.
Was die Gerichtskosten angeht: Für eine evtl. Prozesskostenhilfe ist Dein gegenwärtiges Einkommen maßgeblich.

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leela @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly,
danke schon mal für deine Antwort!
Wenn ich Widerspruch einreiche, wird das ja erstmal nichts kosten oder> Ausser ich entscheide mich, ihn wieder zurückzuziehen (ganz bestimmt nicht :-) )>
Ich habe bereits vor diesem Ganzen "Drama" hier in Nürnberg 5 Jahre mit Hauptwohnsitz gewohnt, gearbeitet und steuern gezahlt, kann mir das irgendwie angerechnet werden> Außerdem arbeite ich jetzt ja auch wieder und habe mich vor 6 Monaten umgemeldet. Und jetzt wollen sie ausgerechnet für die Zeit, in der ich nur von staatlicher Förderung gelebt habe, diesen riesigen (widerrechtlichen) Batzen bezahlt haben! Danke Nürnberg ;-)

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Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ leela

»Widerspruch ist nur dann kostenfrei, wenn ihm stattgegeben wird – ansonsten kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Für die Steuerpflicht ist (theoretisch) einzig und allein entscheidend, dass Du in Nürnberg mit Nebenwohnung gemeldet warst.

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Bjoern @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ leela

Hallo,

die Steuerkosten richten sich nach der Miete und nicht nach deinem Einkommen!

die Rechtsverfolgungskosten (Widerspruch, Klage) richten sich nach dem Umfang der Prüfung (beim Widerspruch ... dürfte aber nicht sehr hoch sein, da es ja für die Städte mittlerweile zur Routinearbeit gehört. würde mal pauschal 30-50 EUR schätzen) bzw. nach dem Streitwert (bei Gericht)

da man als Akademiker in Nürnberg sicherlich nicht schlecht verdient, halten sich die Kosten für dich sicher im überschaubaren Rahmen!

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leela @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Bjoern

die Steuerkosten richten sich nach der Miete und nicht nach deinem Einkommen!

Ja, das steht auch so in dem Schreiben, wie die geschätzte Steuer berechnet wurde, also Kosten pro qm.
Aber es geht ja irgendwie auch darum, wie die Miete bezahlt wird, oder nicht> Durch die Miete kam ja auch u.a. mein Bafögsatz zustande, die Miete wurde also sozusagen vom Bafögamt bezahlt, dann kann sich die Stadt gerne dahin wenden und ihre Steuer eintreiben ;-)

Danke auf jeden Fall schon mal für eure Antworten bisher :-)

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leela @, Dienstag, 16.12.2008 (vor 5582 Tagen) @ leela

hallo zusammen,
ich habe nun heute meinen bescheid bekommen.
allerdings hatte ich vorher nochmal ein schreiben abgeschickt, in dem ich alle bafög bescheide beigelegt hatte. hab nämlich nicht nur wie vielleicht viele andere einen teil sondern den höchstsatz bafög bekommen, das sagt ja schon mal viel über meine leistungsfähigkeit aus... heisst mich konnten auch meine eltern nicht unterstützen. dadurch, dass ich an einem institut war und vollzeit unterricht hatte, konnte ich auch nebenbei so gut wie gar nicht arbeiten.
finds ne frechheit, dass die stadt das völlig übergeht, nicht mal mehr versucht eine erklärung abzugeben, sondern einfach den bescheid zustellt - so jetzt zahl mal schön fast 800 euro!
kann sich ja nur negativ für die stadt auswirken in einem verfahren, wenn sie meine belege einfach übergehen, oder>
das schreiben von mir und meine bescheide haben sie auf jeden fall erhalten, habs per einschreiben geschickt und den beleg habe ich auch noch.
meine frage: wie sieht so ein widerspruch ungefähr aus> gibts eine art "vordruck" bzw was muss ich beachten>
die zwei wochen widerspruchsfrist gelten ja ab dem tag der zustellung des bescheids, oder> frag nur, weil ja jetzt die feiertage vor der tür stehen und sich dann der postweg verzögert. danke euch schon mal wieder für eure antworten ;-)
grüße,
nadine

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Alfred @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5581 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
Deine BaföG-Unterlagen haben mit dem Bescheid nicht unmittelbar was zu tun, wenn Du nicht den Erlass oder die Stundung der Steuer beantragt hast.
Falls nein, solltest Du das schnellstens tun, mit dem Hinweis auf die bereits übersandten BaföG-Unterlagen. Ob es was hilft, weiß ich nicht, denn kluge, lebenserfahrene Richter in Leipzig, die selber mal Studenten waren, haben entschieden, dass ein Student, der eine Nebenwohnung angemietet hat, wirtschaftlich besonders (!) leistungsfähig ist. Das ist ja auch ohne Weiteres einzusehen, denn wäre der Student es nicht, könnte er auch keine Nebenwohnung anmieten.
Was den Widerspruch angeht: Da ist die Frist übkicherweise 1 Monat - prüfe das doch mal in der Rechtsbehelfbelehrung nach. Außerdem solltest Du den Umschlag, in dem der Bescheid kam gut aufheben.
„Muster“ für Widersprüche gibt es nicht – wenn ja, d müssten sie nach dem Urteil der oben näher bezeichneten Richter des BVerwG alle umgeschrieben werden. Aber da gibt es auf diesem Forum wohl ein paar, die Hilfestellung gegeben haben und konnten.

Allerdings musst Du davon ausgehen, dass die Nürnberger den Widerspruch ablehnen lassen und dazu – wie aus im allgemeinen gut informierten Kreisen zu hören ist - in der Bezirksregierung und später vor Gericht auch willige Helferlein finden werden.

PS:
Die Verhandlung am 17.9. hat nicht, wie ein bösartiges Gerücht behauptet und der Tenor bei übel wollender Betrachtung nahe legen könnte, in Auerbachs Keller (oder unmittelbar nach einer ausgiebigen Tagung in demselben) stattgefunden. Dafür gibt es Zeugen und Bilddokumente.

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leela @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5581 Tagen) @ Alfred

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort!
Ja, ich habe den Erlass beantragt, habe meine vollständigen Unterlagen beigefügt und nochmal erklärt, dass ich auch nie eine Zweitwohnung inne hatte (da Hauptwohnsitz bei Eltern).
Habe die Stadt auf folgenden Satz hingewiesen:
Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuerschuld Rechnung getragen werden könne.

In meinem Fall trifft es zu, die Wohnung u. Ausbildung wurde durch staatliche Mittel bzw. durch das Ausbildungsförderungsamt finanziert. Die Stadt ist darauf gar nicht eingegangen bzw. sie haben mein Schreiben "übergangen".
Können die das so einfach ignorieren> Bekommen haben sies auf jeden Fall, habe ja noch den Beleg des Einschreibens.

Dann wünsche ich schon mal schöne Weihnachten :-)
grüße
nadine

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Alfred @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5581 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
ignorieren dürfen sie es nicht. Aber der Bescheid auf den Antrag auf Erlasse der Steuer kann durchaus gesondert ergehen.
Solange Dein diesbezüglicher Antrag nicht beschieden ist, besteht für Dich keine Zahlungspflicht (d.h. der Zahlungstermin im Steuerbescheid ist gegenstandslos). Wird der Antrag abgelehnt (was die Nürnberger bestimmt tun werden, solltest Du dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Stundung beantragen. Wird auch die Stundung abgelehnt, solltest Du auch dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig Ratenzahlung fordern. Dann ist die Palette abgearbeitet.
Solltest Du aber bereits in Lohn und Brot stehen, ist das Ganze sinnlos, denn es geht nicht um Deine damalige sondern um Deine derzeitige Leistungsfähigkeit.
Widerspruch und Klage gegen den Steuerbescheid bleiben trotzdem erforderlich, sonst wird der bestandskräftig. Wenn die 14-tägige Frist gilt, muss der Widerspruch bis zum 30. bei den Nürnbergern eingegangen sein.

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Rebell @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5581 Tagen) @ Alfred

Hallo Nadine + Alfred + Tilly + Bjoern

das Dilemma um die bundesweite Zweitwohnungssteuer ist schon ein Hohn, denn durch Untätigkeit der politischen Bühne, d.h. die längst fällige Reform des kommunalen Finanzausgleichs überlässt man inzwischen den Kommunen und den Gerichten, eine gewisse Narrenfreiheit ob es nun eine Zweit- Neben- oder sonstiger wirrer Begriff von Wohnung handelt, da nehmen sich die Kommunen die Gelegenheit um willkürlich die Finanzprobleme auf wehrlosem Volke mit einer Raffgier zu lindern, an Stelle mit den Einnahmen "haushalten" werden immer wieder neue Steuern erfunden. Aus aller Politiker Munde wird probagiert sich für mehr Bildung einzusetzen und nebenbei überlässt man den Kommunen die Studenten abzuzocken oder zur Anmeldung als Hauptwohnsitz in erpresserischer Weise über die Zwst zu erzwingen. Jüngstes Beispiel Tuttlingen, denn die "Erträge über Schlüsselzuweisungen" lassen jene Heimatgemeinden denen die eigentliche Erwohnsitzbürger abgehen vor Neid erblassen!!! Wird jedoch in einer Stadt eine überregionale Schule gebaut wird der Staat mit Steuergeldern angepumpt.
Warum gehen denn die Betroffenen nicht mal an unsere so sehr beliebte Kanzlerin- aber die Nöte in fremden Ländern sind wesentlich einfacher mit Entwicklungshilfe für größere weltweite Aufmerksamkeit zu erfüllen. Wie ernst sind den die Bemühungen für mehr und bessere Bildung>>>

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leela @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5580 Tagen) @ Alfred

Solltest Du aber bereits in Lohn und Brot stehen, ist das Ganze sinnlos, denn es geht nicht um Deine damalige sondern um Deine derzeitige Leistungsfähigkeit.
Ja, ich arbeite seit August... allerdings: es geht doch um die zeit, in der zweitwohnsitzsteuer von mir verlangt wird! und in dieser zeit war ich voll und ganz bafög abhängig! ist das dann total belanglos> die stadt interessierts ja auch nicht, dass ich vorher schon 5 jahre mit hauptwohnsitz hier gewohnt und gearbeitet habe, also spielt die zeit jetzt ja wohl auch keine rolle!
heisst also, sobald ich ein geregeltes einkommen habe, habe ich keine chance auf erlass bzw. ist ein widerspruch sinnlos, auch wenn ich meine damalige nicht vorhandene wirtschaftliche leistungsfähigkeit beweisen kann> ich zahle ja jetzt wieder mehr als genug steuern an die sch... schöne stadt.
grüße

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leela @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5580 Tagen) @ leela

ach ja, was ist mit dem kommunalabgabengesetzt, das ab 1.1.09 in kraft treten "soll"> gibt es da hoffnung> (weil die stirbt ja bekanntlich zuletzt ;-) )

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Alfred @, Donnerstag, 18.12.2008 (vor 5580 Tagen) @ leela

Die Änderung des KAG, die zum 1.1.09 in Kraft treten soll, gilt nicht rückwirkend sondern erst ab 1.1.09. Also nicht mehr für Dich.
Ich bin nicht gerade Experte für kommunale Inkassopraktiken - kenne nur die ehrlichere moldawische Variante. Aber es ist schon so, dass Deine gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich sind und nicht die zum Zeitpunkt der Steuerentstehung. Sollte ich mich da irren, wird sich im Forum bestimmt jemand finden, der mich korrigiert. Aber „Bescheid“ müssen die Nürnberger Dir trotzdem geben.
Dennoch ergibt sich für Dich, dass Du nur die Möglichkeit hast, gegen den Steuerbescheid selbst Widerspruch einzulegen - mit der wahrscheinlichen Folge, dass er zurückgewiesen und der Rechtsweg über mehrere Instanzen gehen wird. Ende offen und u.U. nur eine Frage dea Selbstwertgefühls.
Ansonsten: zahlen, abhaken und bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch kreative Gestaltung der Einkommensteuer Stück für Stück zurück holen. Aber bitte nicht Zumwinkeln, das ist vielleicht, unter gewissen Umständen strafbar - bei fehlenden Beziehungen auf jeden Fall.

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leela @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5579 Tagen) @ Alfred

wenn mein gehalt aber unter der einkommensgrenze liegt, und das gesetz ab 1.1.09 in kraft tritt, dann gilt es doch trotzdem für mich, falls die stadt mein derzeitiges einkommen anrechnen will> hm... finde, das wird alles immer konfuser.

aber "zahlen und abhaken" ist nicht, das haben anscheinend schon genug gemacht... ich werd einfach versuchen, so weit wie möglich zu kommen, vielleicht gibts ja doch mal nen präzedenzfall ;-)

danke schon mal, ich halte euch auf dem laufenden.

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Alfred @, Freitag, 19.12.2008 (vor 5579 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,

die Gesetzesänderung gilt für Steuern, die ab dem 1.1.2009 entstehen, nicht für bereits bestehende Steuerschulden. Diese Änderung hilft Dir wirklich nicht.

Wenn Du entschlossen bist, Dich zu wehren, musst Du gegen den Bescheid vorgehen – d.h.:
1. Widerspruch
2. nach Ablehnung Klage beim VG Ansbach
3. danach Revisionsantrag beim Bayer. VGH (spätestens ab da brauchst Du einen Anwalt).

Hinsichtlich der Zahlung gilt, dass der Widerspruch die Zahlungsfrist nicht aufhebt. Da hast Du die Möglichkeit:
1. Mit dem Widerspruch die Aussetzung des Vollzugs beantragen (wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt und gegen den Bescheid hilft – wenn Widerspruch nicht zugelassen wird – nur die Klage beim VG Ansbach – danach Revisionsantrag beim Bayer. VGH (spätestens ab da brauchst Du einen Anwalt).
2. Nach Ablehnung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs kannst Du den Erlass oder die Stundung der Steuerschuld beantragen (mit Offenlegung Deiner derzeitigen Einkommensverhältnisse). Der Erlass wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt, eine Stundung (zumindest in Form von Ratenzahlung) könnte bei niedrigem Einkommen möglich sein. Dann fallen zwar Zinsen an, aber der Betrag wird wenigstens nicht sofort fällig. Wird auch die Stundung abgelehnt, hilft nur eine Klage beim VG Ansbach (da sind die Erfolgsaussichten ungewiss).

Wenn Du für den Widerspruch Formulierungshilfe brauchst, wende Dich an Christian – der hat das früher zumindest gemacht. Vielleicht kann er Dir helfen. Das solltest Du aber schnell tun.

Wann läuft denn nun die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid ab>

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

leela @, Sonntag, 21.12.2008 (vor 5577 Tagen) @ Alfred

Hallo!

Danke schon mal für die ausführliche Erklärung zum Ablauf der ganzen Chose :-)
Ich werde mich wohl wehren müssen, da ich eben erst im August angefangen habe zu arbeiten und aus meiner WG ausziehen musste, d.h. sämtliche Ersparnisse sind für Umzug drauf gegangen etc. und von meinem Gehalt bleibt nach Mietabzug und anderen Abgaben auch nicht viel übrig. Selbst wenn ich wollte, könnte ich den ganzen Betrag niemals zahlen... aber ich will ja auch nicht ;-)

Die Widerspruchsfrist ist einen Monat (so steht es in der Belehrung auf der Rückseite des Bescheids) also ists nicht ganz so knapp. Am 12.12. ist der Bescheid bei mir eingegangen.
Eine Antwort auf mein Schreiben bezüglich des Erlasses mit beigefügten Bafögbescheiden habe ich auch noch nicht erhalten, obwohl ich das am 26.11. geschickt habe.
Wie kann ich Christian am besten kontaktieren> Habe zwar schon einige Briefe ans Steueramt geschickt, aber langsam gehen mir die Formulierungen aus.

Danke schon mal!
Grüße,
Nadine

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Alfred @, Sonntag, 21.12.2008 (vor 5576 Tagen) @ leela

Sobald Du im Forum eingeloggt bist, steht neben Deinem Usernamen noch „User“ und „logout“.
„User“ anklicken, in der Liste der registrierten User „Christian“ suchen und das Mail-Symbol in der Spalte „E-Mail“ anklicken. Der Rest ergibt sich von selbst.

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Rebell @, Montag, 22.12.2008 (vor 5576 Tagen) @ leela

Hallo Nadine und alle die sich mit dem Unfug beschäftigen, warum macht ihr es Euch denn so kompliziert>
Die Studenten in Kempten haben das Problem längst ganz einfach gelöst wie folgt:
Ein Student oder Studentin mietet eine etwas größere Wohnung an mit 40 bis 60 qm, meldet in Kempten den Erstwohnsitz und 3 oder gar vier weitere statten immer wieder einen Besuch dort ab, sind allerdings nicht kleinlich und sponsern freiwillig ohne jegliche vertragliche Vereinbarung, Handschlag muss gelten, die bleiben auch dort immer wieder mit Übernachtung aus purer Freundschaft, am Freitag nachmittags fahren diese in ihren Heimatort und kommen wieder am Montag zu Besuch, da kann niemand etwas aussetzen. Wenn ein Kontrolleur auftaucht den braucht man gar nicht empfangen denn privat ist privat, ja dann sind doch alle mit gegenseitiger Unterstützung und Hilfe beim Lernen- was machen denn Studierende sonst noch als lernen. Wenn es um die Postadresse geht, ja dann nennt man einfach die Straße und die Hausnummer und schreibt ganz einfach dazu > Mustermann bei Musterfrau < , es sei tunlichst verkehrt am Briefkasten oder an dem Klingelschild einen weiteren Namen anzubringen als dem des Mietes mit Erstwohnsitz! Jegliche Gerichtsinstanzen und allerlei juristische Beratungen können entfallen. Ja von den sparsamen Schwaben können alle etwas lernen!!! Das ist auch dem Kemptener Oberbürgermeister bekannt ! Die Stadt München verzockt doch bei Lehma- Bank 4 Mio und die Staatsanwaltschaft hat nicht mal etwas auszusetzen, aber wehe ein Bafög- Bezieher möchte erläutern, dass er keinen aussergewöhnlichen persönlichen Aufwand mit der Anmietung einer Wohnung betreibe, ja der wir sogar von Bundesverwaltungsrichtern wie Freiwild für den Abschuss frei gegeben! Ganz schlimm müsste doch unsere Bundeskanzlerin geächtet werden, wenn Sie Bildungspolitik als erstrangige Aufgabe bezeichnet- aber gleichzeitig den Unsinn der Besteuerung von Bafög.- Empfängern duldet! Pfui!

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Alfred @, Montag, 22.12.2008 (vor 5576 Tagen) @ Rebell

Natürlich kann man das so machen. Geht aber nicht immer. Wenn es um die Postadresse geht, schreibt man einfach „Besuchermann bei Mustermann“ und kann sich den Eintrag auf dem Klingelschild auch noch sparen.
diese Konstruktion lässt sich sogar vertraglich fixieren - zur Absicherung des Mieters der auch mit alleiniger Wohnung gemeldet sein kann.

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Tilly @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5575 Tagen) @ Alfred

» Natürlich kann man das so machen.
Sicher kann man das so machen, und ich halte es für durchaus angemessen.
Aber wie lange das gut geht ist die andere Frage. Erfahrungsgemäß, und das spüre ich in meinen alten Knochen, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit immer irgendein Kamel daher und trampelt das Gras weg, das da so schön gesät wurde. Sei es, weil irgendein Stinkstiefel den Konsens aufkündigt und seinen „Obolus“ nicht entrichten will und/oder weil irgendwer das Maul nicht halten kann und der falschen Frau/dem falschen Mann erzählt, dass er die Wohnung vorwiegend (mit)nutzt oder dort eingezogen ist.
Was ich vom Kempener OB halte, behalte ich für mich.
Erlebt man tagtäglich.

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Tilly @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5575 Tagen) @ Rebell

Wie ich zu dem Urteil des BVerwG stehe, ist eine Sache. Aber „zum Abschuss freigegeben“ wurde deswegen niemand. Und wenn die Urteile in Sachen Zweitwohnungsteuer immer absurder werden, muss das nicht unbedingt schädlich sein. Diese Steuer hat nun doch wirklich skurrile Züge angenommen. Wer nicht davon betroffen ist, könnte es fast für eine Satire halten.
Wenn gierige Kommunalpolitiker wegen einer Bagatellsteuer Mist bauen, ist das pure Dummheit. Auf die Barrikaden gehen muss und wird man deswegen nicht. Erst Mal ist hier das Land, genauer: die Kommunalaufsicht gefragt und nicht die Kanzlerin.
Aber natürlich ist die Kanzlerin eine erste Adresse für einen Brief, den tunlichst ein Betroffener schreiben sollte. Auch der Bundespräsident würde sich sicher über eine Unterrichtung durch einen pointierten, sachlichen Brief freuen.
Für Berlin, Bremen und Hamburg sieht es rechtlich anders aus – aber Bundesexekution wegen einer Bagatellsteuer>
Und wie sieht die Wirklichkeit aus>
Die meisten knicken vor der kommunalen Drohung mit einem empfindlichen Übel sang- und klanglos ein. Sie zahlen oder „berichtigen“ ihre Meldeverhältnisse, wie es politisch korrekt genannt wird, mit einer bewussten Falschmeldung oder nehmen Ausflucht zu einem mehr oder weniger billigen, manchmal sogar guten Trick. Pädagogisch mehr als bedenklich, denn so zieht man lauter kleine Zumwinkels heran, denn das Risiko ist fast Null und das Strafmaß im Fall der Fälle allenfalls lächerlich.
Sehr viele zahlen und beschimpfen deswegen Gott und die Welt, mal weinerlich, mal erbost, oft aber ohne Maß und Ziel – sie kennen nicht mal die Richtung.
Einige wenige wehren sich und geben dann leider meist auf, ohne den Instanzenweg zu Ende zu gehen.
Wie nennt man das> Zivilcourage>

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Rebell @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5575 Tagen) @ Tilly

Ach lieber Tilly,
das mit der Zivilcourage ist das Eine, das Echo und Erreichbare ist das Andere. Einen Brief an die Bundeskanzlerin ist mit soviel Wirkung wie eine Prise Salz in den Bodensee verbunden, denn bei Angela Merkel zählen doch nur das Stimmvieh, die Regentschaft, Machterhalt über Alles und die Weltbühne, was mit den Studenten alles gemacht wird ist doch wurst egal, das sieht auch bei Bundespräsidenten Herrn Köhler genauso aus. Ich habe schon einige Antwortbriefe bezüglich dieser Ungerechtigkeit gelesen. Bla Bla und nochmals Bla Bla und schließlich nimmt man Bezug auf die "Gerichtsentscheidungen"
Wer erinnert sich denn noch an die Worte von Angela Merkel vom Frühjahr bis zum Tage X als das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt hat>>> Neun Monate Nein und Nein es wäre fatal der falsche Weg" und nach der Entscheidung:"Ich finde es ist eine gute Entscheidung für die Bürger in unserem Lande!" Die größten Auswirkungen und die besten Selbstschutzmaßnahmen müsste vom Volke ausgehen und mit einem 70 bis 80 % igen Wahlboykott quittiert werden! Bei 50 % sind wir schon!!!!

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Tilly @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5575 Tagen) @ Rebell

Wahlboykott – ein toller Vorschlag. Bei 50 % sind wir schon! schreibst Du. Und was hat es gebracht> Exakt die Machtverhältnisse, die wie heute haben. Und wenn nur 10 % wählen – es gibt immer ein Ergebnis. Ein besseres>

Nun, die Zahl derer, die Zweitwohnungsteuer zahlen, ist, umgerechnet auf die wahlberechtigte Bevölkerung, ein bisschen mehr als eine „Prise Satz im Bodensee“, vermag aber auch nicht mehr zu bewirken, allein schon deswegen, weil sich fast keiner der Betroffenen ernsthaft zur Wehr setzt.

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Bjoern @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5575 Tagen) @ Tilly

[blockquote]Erst Mal ist hier das Land, genauer: die Kommunalaufsicht gefragt[/blockquote]

da muss ich dich korrigieren: die Kommunalaufsicht schaut nur, dass die beschlossenen Satzungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. und wenn es Rechtsprechung dahingehend gibt, dass die Satzungen rechtmäßig sind, gibt es für eine Kommunalaufsicht keinen Grund zum Einschreiten!!

von daher bleibt als einzig erfolgsversprechendes Mittel nur der Rechtsweg ... auch wenn das BVerwG diesem erhebliche Steine in den Weg zum Erfolg gelegt hat

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Michael_W @, Freitag, 29.08.2008 (vor 5691 Tagen) @ leela

» ich hoffe die entscheidung im spätsommer fällt nicht zugunsten der stadt
» aus... aber da muss man wohl abwarten.

Übrigens - die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wegen der Zweitwohnungssteuer für Studenten wird wohl am 17.09.2008 ergehen:

http://www.juris.de/jportal/portal/page/home.psml/js_peid/012122;jsessionid=1D2977F9B26...

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jajaja_ @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5321 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

ist ja schon ein Uralt_Posting, aber es lesen ja evt auch heute noch die Leute den Eintrag.

» Hallo,
»
» lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin
» oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit
» Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:
»
» "Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner
» Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat."
»
» daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den
» Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen
» werden.
» Nürnberg hat es anders formuliert ...
» (hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte
» etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)

Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.

Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert.

Wie meinst du denn, könnte man "die Satzung angreifen"> Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.

Viele Grüße

_jaja_

zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Alfred @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5321 Tagen) @ jajaja_

» Hallo Bjoern,
»
» ist ja schon ein Uralt_Posting, aber es lesen ja evt auch heute noch die Leute den Eintrag.
Sie tun es, aber es ist müham, sich durch 45 Posstings zu kämpfen. Deswegen habe ich Dein Posting unter "Immer wieder Nürnberg" als neuen Beitrag ins Forum gestellt.
Da bitte weiterlesen.