Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Peterle Unseriös @, Montag, 07.07.2008 (vor 5764 Tagen)

Hallo zusammen,

habe jetzt im Juli 2008 auch meinen Steuerbescheid bekommen - allerdings ist ein Widerspruch nicht möglich (Stichwort: Bürokratieabbau).

Daher überlege ich, ob eine Klage (unter den unten genannten Punkten) Sinn macht bzw. möglicht ist:

1. 2005: habe ich in Köln studiert. Hauptwohnsitz war das Kinderzimmer bei meinen Eltern in Stuttgart (u.a. wollte ich mein Wahlrecht im "Ländle" nicht aufgeben). Wohnung in Köln war Nebenwohnsitz.
Die Eummel vom Kassenamt schicken ihren ersten Brief. Hab geschrieben, dass ich Student bin; Unterlagen haben die auch nicht bekommen. "Wenn es wichtig ist, melden die sich bestimmt wieder ... "

2. 2006: habe mein Studium im Sommer beendet und Arbeit im Ruhrgebiet gefunden. Da ich aber erst mal schauen wollte und meine Freundin ihr Studium in Köln anfangen wollte, blieben wir in der Wohnung (Nebenwohnsitz).

3. 2007: Inzwischen hatten wir die Gewissheit: Köln soll Hauptwohnsitz werden - aber zuerst suchen wir eine größere Wohnung. Die Zeit verstrich - Dank Studiengebühren nie Geld gehabt um den großen Schritt zu machen.
Inzwischen (November) hatte sich auch ein Herr vom Kassenamt gemeldet: Ihm sei da was aufgefallen ... Aha. Nach zwei Jahren. Wow! Hab ihm dann noch einen netten Brief geschrieben, ein paar Fragen gestellt auf die er aber sowiso keine Antwort gehabt haben dürfte (Wahlrecht und so ...) - hab auch nie wieder von ihm gehört.

4. 2008: Endlich doch der Umzug. Hauptwohnsitz in Köln angemeldet - Post vom Kassenamt bekommen.

5. Der Steuerbescheid umfasst die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008. Für jedes Jahr ist ein Betrag aufgeführt der bis zum August 2008 gezahlt werden soll.

Dass ich für den Zeitraum von 2006 - 2008 die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen werden muss, ist für mich eigentlich klar - ist sicherlich ärgerlich - aber ich werde meinen Frieden damit machen können.

Was mich damals so geärgert hat ist, dass die Steuer wieder eine Belastung mehr für Studenten und andere Leute mit beschränkten Finanzmitteln ist. Es gibt doch wohl genug Gründe nur einen Nebenwohnsitz anzumelden ... sowas von an der Realität vorbei.

Deshalb stelle ich mir das so vor: ich bezahle die Forderungen für 2006 - 2008 fristgerecht und reiche gleichzeitig Klage gegen die Forderungen von 2005 ein.

Meine wichtigste Frage ist deshalb: Kann ich gleichzeitig zahlen und klagen> Wenn ja - wie mache ich das>

Außerdem würde mich noch interessieren wie ich den Damen und Herren noch zu etwas mehr Arbeit verhelfen könnte: Widerspruch obwohl abgeschafft - kommt da noch eine Antwort>, Ratenzahlung - kann man so etwas irgendwo beantragen>, Aufschiebung (... die hatten ja auch schließlich zwei Jahre Zeit...)

Hoffe auf Eure Hilfe. Danke,

"Peterle"

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Peterle Unseriös

Hallo "Peterle",
es geht hier nicht um Wohnsitze sondern um das Melderecht – und das ist eindeutig.
Bitte hier im Menü unter „Hauptwohnung“ lesen. Danach müsste die seriöse Erkenntnis dämmern, dass der Wunsch nach Beibehalten des Wahlrechts kein Grund zur Meldung mit Nebenwohnung ist. Somit stehst Du mit beiden Beinen in der ausgelegten Fußfalle, wenn Du das den Behörden auch noch so schreibst. Einer Antwort darauf bedarf es gar nicht. Der Bedienstete im Kassen- und Steueramt der Stadt Köln wird – wenn überhaupt – zufrieden geschmunzelt haben.
Ansonsten:
- Klagen,
- Ruhen des Verfahrens beantragen,
- gleichzeitig bei Stadt Köln mit Hinweis auf die Klage Aussetzung des Vollzugs beantragen, wird der abgelehnt, klagen.
Gruß
Christian

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Bjoern @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Christian

Hallo,

du warst bis zur Anmeldung der Hauptwohnung in Köln die ganze Zeit bei deinen Eltern mit Hauptwohnung gemeldet>

wenn ja, solltest du die Klage für den gesamten Zeitraum deines Studiums einreichen und nicht nur für 2005

und schreib bitte in die Klageschrift, dass du dich während deines Studiums in der studienfreien Zeit und an den Wochenenden überwiegend bei deinen Eltern aufgehalten hast. dann passt das auch melderechtlich.

ab Arbeitsaufnahme hattest du dich sicherlich kaum noch bei deinen Eltern blicken lassen ... insofern sollte überlegt werden, ob man rückwirkend & melderechtlich korrekt die Hauptwohnung in Köln anmeldet. vielleicht lässt sich so die Steuer ganz vermeiden.
Fragen beim Meldeamt kostet jedenfalls nichts ...

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
» und schreib bitte in die Klageschrift, dass du dich während deines
» Studiums in der studienfreien Zeit und an den Wochenenden überwiegend bei
» deinen Eltern aufgehalten hast. dann passt das auch melderechtlich.
Der Vorschlag ist dann besonders hilfreich, wenn man dem Kassen- und Steueramt vorher etwas von "Beibehalten des Wahlrechts" im Ländle geschrieben hat. So wie sich das für mich darstellt, wäre es außerdem eine Lüge.
» Fragen beim Meldeamt kostet jedenfalls nichts ...
Allenfalls ein Bußgeld, wenn die genügend Humor haben.
Gruß
Christian

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Bjoern @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

wo steht, dass er das mit dem Wahlrecht dem Kölner Steueramt mitgeteilt hat>

ich will hier keinen zu unwahren Aussagen gegenüber Behörden drängen ... sondern nur Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich wehren könnte. ob diese Vorschläge für den Einzelnen umsetzbar sind, muss jeder selbst entscheiden. :-D

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
» wo steht, dass er das mit dem Wahlrecht dem Kölner Steueramt mitgeteilt hat>
Bitte im Ausgangsbeitrag unter 3. nachlesen.
Peterle verdient seinen Nachnamen - im Gegensatz zu manch anderen - wirklich.
Gruß
Christian

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Peterle Unseriös @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Christian

Hallo,

ich denke im nachhinein ist man immer schlauer als vorher - auch ich.

Sicherlich wäre es wesentlich einfacher gewesen den Hauptwohnsitz direkt in Köln anzumelden - auch schon während des Studiums. Vieles habe ich einfach aus Unwissenheit falsch gemacht - diese Unwissenheit schützt aber bekanntlich nicht vor Strafe. Ich denke die Strafe dafür habe ich in Form des Steuerbescheids schon bekommen und akzeptiere diese so.

Was das Wahlrecht anbelangt: seitdem ich aus Stuttgart weg bin, weiss ich zum ersten mal was "Heimat" bedeudet. Die Stadt und das Land sind mir wichtig. Ich hatte in der ersten Zeit in Köln überhaupt keinen Bezug zu der Stadt - warum soll ich denn bitte schön meinen Hauptwohnsitz dort anmelden>
Meldetechnisch hat Christian auf jeden Fall recht - denoch war ich nicht bereit meinen Wohnsitz in Stuttgart aufzugeben.
Das hat sich jetzt ein wenig geändert. Bei manchen Leuten geht das super schnell, bei manchen dauert das eben etwas.
Den Behörten ist das ja egal ... mir war es auch in Bezug auf Köln egal.
Ich hoffe, dass Christian diese Gründe so akzeptieren kann -
auch wenn er mit seinen sachlichen Einwänden recht hat. Es ist sicherlich OK, dass er diese Argumente in diese Diskussion mit einbringt.

Was das "unseriös" anbelangt: Das mit dem Wahlrecht war mir zu Beginn (eben aus diesem "Heimatgefühl") wirklich wichtig und habe es deshalb dem Kassenamt damals auch so geschrieben. Ich finde es einfach eine wichtige Frage und es wär ja auch interessant, wenn sich jemand bei dem Verfassen von solchen Gesetzen damit auseinandersetzen würde. Dass das Kassenamt dafür zweimal die falsche Adresse ist, ist nun klar.
Ich war dem Kassenamt gegenüber nie unehrlich - nur zu blöd.

Ich habe jetzt meinen Hauptwohnsitz hier in Köln und habe nicht die Absicht mit irgendwelchen Erklärungen (oder Lügen) versuchen etwas daran zu ändern.

Ich war sicherlich nachlässig und desinteressiert was das Anmelden meines Hauptwohnsitzes hier in Köln anbelangt - als unseriös würde ich das nicht bezeichnen. Ansonsten wären viele Bekannte von mir (und sicherlich einige aus dem Forum hier) ebenfalls von dieser Bezeichnung betroffen: ich habe genug Freunde aus Bayern, Berlin und Hamburg die während des Studiums nur ihren Nebenwohnsitz hier in Köln hatten und nun die Zweitwohnsitzsteuer nachbezahlen müssen/mußten.

Mir geht es nicht darum, mich um die Steuer zu drücken (vielleicht meint ja Christian das). Ich werde ja die Steuer für 2006-2008 sowiso zahlen.
Was ich eben schade in dieser Steuerpolitik finde ist, dass man eben als Student wieder angeschmiert ist. Der andere Punktist, dass Behörden sich für weder für die Gründe von Betroffenen (wie naiv von mir) noch für die Rechtsprechung im übrigen Land interessieren und stattdessen auf Durchzug schalten (anscheinend ist das ja der Fall in Köln).
Mir ist klar, dass keiner der in meinem Anfangsbeitrag genannten Punkte bei diesen Rechtsprechungen eine Rolle gespielt hat.
Aber: wenn schon alles nach Gesetz laufen soll (Anmeldung, Zweitwohnsitzsteuer, usw.) - dann sollen, die für die Durchsetzung zuständigen Personen diese doch beachten. In dem Fall Köln bedeutet das für mich: wenn ein Sinneswandel in der BRD bezüglich der Rechtsprechung stattfindet sollte man seine eigenen Grundsätze zur Besteuerung doch überprüfen.

"Aha, vom Sünder zum Moralprediger" wird sich Christian denken.

Ich würde noch gerne etwas zu meiner (negativen) Einstellung in Bezug auf die Mitarbeiter des Kassenamtes oder deren Vorgesetzten sagen - muss aber leider jetzt weg...


Vielen Dank, dass Ihr auf meinen Beitrag eingegangen seid.

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Peterle Unseriös

Hallo Peter,
ich verstehe deine Situation (incl. Wahlrecht) , akzeptiere sie aber nicht als Begründung. :-(
Dem Heimatgefühl kannst Du auch mit einer Nebenwohnung Ausdruck verleihen und trotzdem Deinen Wohnsitz (sogar den einzigen) dort behalten. :-|
Aber: die Unwissenheit bezieht sich auf das Melderecht – die „Strafe“ dafür wäre ein Bußgeld. Eine verfassungswidrige Steuer als Buße zu akzeptieren ist, zu viel der Reue. Da ist in meinen Augen nichts von „der Steuer drücken“ drin – vor dieser Steuer kann man sich gar nicht drücken.:-D
Wenn Du keine Erstwohnung innehattest, darf man Dir die Zweitwohnungsteuer nach den Vorgaben des BVerfG nicht abverlangen. Darüber setzten sich die Städte locker hinweg und kommen in einigen Bundesländern vor Gericht damit durch (in anderen nicht). Da gibt es bezüglich der Rechtsprechung keinen Sinneswandel – nur regional begrenzte Ignoranz.:-D
Wetten dass ich in Bezug auf die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes und deren Vorgesetzten viel mehr Negatives sagen kann als Du>
Was das „unseriös“ in meinem Beitrag angeht: Das ist
1. ein Insider, und insofern nicht auf Dich bezogen
2. ein Bezug auf „Peterle Unseriös“ – damit warst Du gemeint. Solltest Du wirklich so heißen, tut mir das leid und ich entschuldige mich für meine Albernheiten.
Nicht zu viel Buße tun.
Klage einreichen für den Zeitraum, wo Du nur 1 Wohnung innehattest, dazu: Antrag auf Ruhen des Verfahrens und Aussetzen des Vollzugs bis zur rechtskräftigen Entscheidung BVerwG in dieser Angelegenheit. Danach abwarten, was passiert.
Gleichzeitig: Bei der Stadt hilfsweise einen Zuschuss zur Zweitwohnungsteuer beantragen. Begründung: Du bist finanziell nicht leistungsfähig. Das hält die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes in Schwung.
Gruß
Christian

PS:
Was bedeutet BRD für Dich>
BRD lese ich als Bananenrepublik Deutschland – was (nicht nur)im konkreten Fall durchaus zutrifft.

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Peterle Unseriös @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 5756 Tagen) @ Christian

Bin wieder da ...

erstmal Danke für Deine Antwort und das Wogen glätten - war richtig aufgewühlt gewesen.

Das wichtigste ist für mich, dass meine Situation verstanden worden ist - auch wenn meine daraus resultierenden Handlungen nicht verständlich und nicht akzeptabel sind.
Ich verstehe und akzeptiere dies... :-D

Meine Meinung über die lieben Mitarbeiter im Steueramt ist eigentlich nicht so wichtig hier - eine gewisse "Mitschuld" haben jedoch dieses Forum und sicherlich auch Deine Beiträge, Christian. :-D

Wenn ich Deine Antwort richtig deute, folgt daraus:

1. Wer sich nicht ordnungsgemäß meldet hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Ist verständlich. Nebenbei mal die Frage: ist Euch denn ein Fall bekannt, wo dieses Bußgeld erhoben wurde>

2. Die Frage, ob ich nun in dem Zeitraum für den die Zweitwohnungssteuer erhoben wird Student war/bin spielt also zunächst keine Rolle.
Allerdings bin ich bei diesem Punkt sehr, sehr verunsichert.

Vielen Dank, dass Ihr auf meine Fragen bisher eingegangen seid.

Liebe Grüße aus Köln

Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 5756 Tagen) @ Peterle Unseriös

Hallo Peterle,
meine Mitschuld an Deiner Meinung über die lieben Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes (einschließlich des Kämmerers) bekenne ich bereitwillig.
Was das Bußgeld angeht. Ich kenne nur 1 Fall. Da waren 20 (!)EURO fällig.
Es ist vom Grundsatz her egal, ob Du Student, Auszubildender, Werktätiger, Freiberufler oderArbeitsloser warst/bist. Der „ledige Student“ ist nur der häufigste Fall bei der Erhebung der ZWSt à la Köln und gehört zu der Personengruppe, die mit dieser Steuer eigentlich gemeint ist. Was verunsichert Dich da>
Gruß
Christian