Hauptwohnung in Magdeburg- Nebenwohnung in Hamburg (6 Wo ca)

Squall Leonhart @, Magdeburg, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen)

Hallo, nachdem ich gelesen habe das Azubi's keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen habe ich eine Frage dazu.

Momentan bin ich 20 Jahre alt und mein Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern in Magdeburg. Am 01.09. fange ich eine Ausbildung in Ahrensburg (nähe Hamburg, allerdings noch Schleswig Holstein) an. Dadurch das meine Berufsschule in Lübeck normalerweise liegt und ich will, das sie in Hamburg ist (sonst kann ich es nicht zahlen) muss und will ich einen Zweitwohnsitz in Hamburg anmelden. Es ist alles soweit abgesprochen mit dem Mieter und Vermieter. Den Hauptwohnsitz gleich nach Hamburg zu legen kann ich nicht, aufgrund ich in Magdeburg eine BvB (berufsvorbildungsmaßnahme) von der Agentur für Arbeit mache und dafür Geld bekomme. Auf welches ich nicht verzichten kann. Das heisst ich bin Ausbildungssuchend gemeldet. Das wären ca.6 Wochen in dem ich bei einem Freund unterkomme um mich dann für einen eigenen Platz zu bemühen. Muss ich in diesem Fall auch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Nach meinen berechnungen wären es 50€, und das ist viel Geld für mich :-(
Da ich vorhabe in Hamburg zu bleiben, werde ich, nachdem ich mein eigenes Plätzchen habe, den Hauptwohnsitz da anmelden. Wie sieht es aus> Kann mir einer helfen bei meiner verworrenen Situation>

Vielen lieben Dank im vorraus :)

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Hauptwohnung in Magdeburg- Nebenwohnung in Hamburg (6 Wo ca)

Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Squall Leonhart

Hallo,

Azubis sind nicht generell von der Zweitwohnungsteuer befreit.

ich kann deiner Schilderung nicht so genau entnehmen, ab wann du dich in Hamburg mit Nebenwohnung melden willst. momentan absolvierst du in Magdeburg eine Maßnahme des Arbeitsamtes. ist das richtig>

ab 01.09. beginnst du in HH eine Ausbildung; ab diesem Zeitpunkt wird das AA MD keine Leistungen mehr für dich erbringen. was hindert dich also, dich ab 01.09. mit Hauptwohnung in HH zu melden>

sofern du ab diesem Zeitpunkt eine Nebenwohnung in MD behalten möchtest, fällt für diese keine Steuer an

ansonsten noch ein Hinweis auf § 24 des Hamburgischen Meldegesetzes (HmbMG): "Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1 . 2 Ist er nach Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei einer Meldebehörde anzumelden (§ 12 Absatz 1)."
kurz zusammengefasst: die ersten 2 Monate musste dich in HH nicht anmelden ;-)

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Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
die Ausbildung erfolgt eben NICHT in Hamburg. Dadurch entsteht Ls. Problem überhaut erst.
Wenn L. bei einem Freund für etwa 6 Wochen unterkommt, ist er nicht meldepflichtig(da Hamburg die Steuer nur auf Nebenwohnungen erhebt, kommt er da also nicht in Verlegenheit). Aber das ist sein 2. Problem. .
Gruß
Christian

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Squall Leonhart @, Magdeburg, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Christian

Nun, wie Christian schon erwähnt hat. Da meine Ausbildung nicht in Hamburg ist, kann es ein Problem geben mit meiner evtl neuen Berufsschule. Das heisst, wenn ich schon eine Adresse in Hamburg hätte, könnten sich meine Chancen, auf die BbS in Hamburg zu gehen erheblich steigern, wo sonst ich in Lübeck gehen müsste. Deswegen werde ich nächste Woche, also am 20.07. gleich mich in Hamburg anmelden, als 2. Wohnsitz. Denn wie erwähnt, kann ich den Hauptwohnsitz nicht wechseln, aufgrund ich nicht mehr bei der Agentur gemeldet wäre und diese BvB Maßnahme nicht mehr mit machen kann. Das ist aber Geld, welches ich Brauche. Nun meine Frage ob ich für die 6 Wochen, bis ich meine eigene Wohnung habe und dann meinen Hauptsitz nach Hamburg verlege (Ende August)die Zweitwohnsitzsteuer zahlen müsste.

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Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Squall Leonhart

ob eine ZWSt-Pfl überhaupt entstehen kann, hängt davon ab, wann Du Dich mit Nebenwohnung an/-abmeldest
Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.
Gruß
Christian

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Squall Leonhart @, Magdeburg, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Christian

Ich melde diesen Monat an, das heisst die Steuerpflicht ist erst ab 1.8 gültig. Ich melde mich aber vor 30.8. ab mit dem Zweitwohnsitz, also fällt der Tag also auf 31.07.! So zumindest habe ich es verstanden, auch wenn ich weiss, das es nicht so gehen kann. Also im Prinzip muss ich dann theoretisch nichts zahlen. Verwirrend ^^

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Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Squall Leonhart

Bei diesen Zeiten bist Du weder im Prinzip noch in der Theorie noch in der Praxis zweitwohnungsteuerpflichtig.

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Squall Leonhart @, Magdeburg, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Christian

und ich mache es kompliziert^^

Vielen Dank für die Hilfe, so werde ich es der tante erklären.

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Bjoern @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Squall Leonhart

Hallo,

ich verstehe das Problem immer noch nicht so richtig. zur ZWS in HH hat Christian schon alles gesagt ... was ich aber nicht verstehe: was hindert dich, jetzt schon die Hauptwohnung in HH anzumelden und in MD mit Nebenwohnung>>

die Zuständigkeiten nach dem SGB III (Arbeitsamt) richten sich nicht nach melderechtlichen Vorschriften, sondern entweder nach dem tatsächlichen oder gewöhnlichen Aufenthalt (wenn du mir die genaue Rechtsgrundlage der Leistungen sagst, die du momentan vom Arbeitsamt erhälst, kann ich mal genau nachschauen)

melderechtlich dürfte es auch ok sein, wenn du beispielsweise angibst, jetzt schon an den WE und in den Ferien in HH zu sein, um dein späteres Wohn- und Arbeitsumfeld kennenzulernen. du hälst dich zwar (noch) nicht überwiegend in HH auf; ab Ausbildungsbeginn dann aber schon. insofern dürfte das passen

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Squall Leonhart @, Magdeburg, Freitag, 18.07.2008 (vor 5898 Tagen) @ Bjoern

Nun, mein problem ist das ich durch meinen hauptwohnsitzwechsel nicht mehr bei der Agentur für Arbeit in Magdeburg gemeldet wäre, oder nicht> Das heisst, an der BvB Maßnahme kann ich nicht teilnehmen, weil es eine direkte Maßnahme von der Agentur ist. Und somit hätte ich auch kein BaB mehr, also kein Geld.

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